Avatar-Foto

Über Dr. Miriam Vollmer

Dr. Miriam Vollmer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Wahlkampfthema Energiewende: Was steht im Wahlprogramm der FDP?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundestagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klimaschutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energieversorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben daher in die Wahlprogramme verschiedener Parteien geschaut, wie diese die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer reihe darüber berichten. Nach dem Programm der SPD haben wir uns diesmal die energiepolitischen Vorstellungen der FDP angesehen.

Das Wahlprogramm der FDP trägt den Namen „Nie gab es mehr zu tun“ und wir haben nachgeschaut, was aus Sicht der Freien Liberalen beim Thema Energiewende getan werden muss:

 

 

Klimaschutz
Die FDP bekennt sich in ihrem Programm ausdrücklich zu dem Ziel aus dem Pariser Abkommen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Den Klimawandel nennt die FDP „eine der größten Herausforderungen unserer Zeit.“ Richtig angepackt könne „er aber auch zu einer unserer größten Chancen werden.“. Klimawandel als Chance? Was steckt dahinter?

Um der Herausforderung des Klimawandels zu begegnen will die FDP auf „neue Technologien setzen“, die dazu führen sollen „Energie bezahlbar umzuwandeln und gleichzeitig das Klima schützen zu können“. Bei der Lösung für „komplexe Umweltprobleme“ soll „die Kreativität der Vielen“ und der „Wettbewerb der besten Ideen“ zum Ziel führen. Der FDP schwebt dabei eine umweltpolitische „Start-up-Kultur“ vor.

Zukunftstechnologien
Konkret genannt werden hierbei die Förderung der Entwicklung „alternativer Kraftstoffe“ die Erzeugung von Wasserstoff als Brennstoff und der Ausbau der Speichertechnologie. Stromspeicher sollen von allen Abgaben und Umlagen befreit werden, um sie wirtschaftlich betreiben zu können. Weiterhin soll die Möglichkeit von „Geo-Engineering“ gefördert werden. „Carbon Capture and Storage“- und „Carbon Dioxide Removal“-Technologien (CCS und CDR), durch die CO2 der Atmosphäre direkt entzogen wird, wird als große Chance für den Klimaschutz verstanden. Auf europäischer Ebene soll der Ausbau einer Infrastruktur zur Erzeugung und zum Import von Wasserstoff nach Deutschland gefördert werden.

Emissionshandel
Den Emissionshandel möchte die FDP schnellstmöglich auf alle Emissionen – insbesondere auf CO2 – ausweiten. Dieses Thema zieht sich durch die gesamte Klimapolitik der FDP Die Politik müsse vorgeben, wieviel CO2 im Jahr ausgestoßen werden darf. Für den Ausstoß müssen Zertifikate erworben werden, die von Jahr zu Jahr weniger und damit teurer werden. Wer besonders viel CO2 spart, muss weniger Zertifikate kaufen und spart Geld und wer CO2 speichert, muss dafür Geld erhalten. Ziel müsse es sein, über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) hinaus ein international abgestimmtes Vorgehen beim Klimaschutz mit einheitlichem CO2-Preis für alle zu erreichen.

Weiterhin solle die Möglichkeit genutzt werden, Projekte in anderen Staaten zu finanzieren und die entsprechenden Treibhausgasreduktionen auf die eigenen Ziele anzurechnen, wie Artikel 6 des Pariser Abkommens dies erlaube. Zudem solle es möglich sein durch Förderung der Wiederaufforstung von Wäldern Belohnungen im Rahmen des CO2 Zertifikatehandels zu erhalten. Das gleiche soll gelten wenn auf technischem Wege CO2 aus der Atmosphäre entzogen und gespeichert werde.

EEG Förderung beschränken
Die EEG-Umlage will die FDP abschaffen, die Stromsteuer auf den niedrigsten nach aktuellem EU-Recht möglichen Satz absenken und so schnell wie möglich komplett streichen. Im Hinblick auf die EEG-Umlage sollen „keine neuen Fördertatbestände geschaffen werden“ – was letztendlich wohl eine Abschaffung der EEG Förderung für Neuanlagen bedeutet, denn EEG-Anlagen sollen „in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb überführt werden“. Gesetzlich geplante Ausbaupfade für den Aufbau einer regenerativen Stromerzeugungsinfrastruktur und staatliche Abnahmegarantien für grünen Strom lehnt die FDP ausdrücklich ab.

(Christian Dümke)

2021-06-28T20:11:39+02:0028. Juni 2021|Energiepolitik|

FFVAV: Was sagt der Bundesrat?

In seiner Giga-Sitzung vom heutigen 25. Juni 2021  hat der Bundesrat sich auch mit der Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 (FFVAV) beschäftigt (wir berichteten bereits). Gescheitert ist das Projekt erwartungsgemäß nicht, schließlich muss die Bundesrepublik schon aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen liefern. Doch der Bundesrat ist nur mit einigen Änderungen einverstanden, unter anderem will die Länderkammer folgende Modifikationen

# Zunächst sprechen sich die Länder für eine andere Definition der Fernwärme und -kälte aus. Das Ministerium wollte eine Definition, die v. a. das Contracting von der Anwendung der Verordnung ausgeschlossen hätte. Die Länder wollen das wieder korrigieren.

# Die Länder wollen interoperable fernablesbare Wärmezähler und einen Link zum MsbG.

# Bekanntlich gilt für Fernwärme und -kälte das Gebot des Unbundling nicht. Hier wird aus einer Hand geleistet. Die Länder wollen dies nun für das Messwesen aufbrechen und für Kunden mit Smart-Meter-Gateway für den Messstellenbetrieb der Sparte Strom ein Wahlrecht für das Messwesen auch bei Wärme einführen.

# Die Länder wollen mehr und ganzjährige Kundeninformationen und schlagen detaillierte Vorgaben für die zusätzlichen Informationen der Versorger gegenüber ihren Kunden vor.

# Der Bundesrat will weitergehende Änderungen der AVBFernwärmeV. Er wünscht sich, dass Versorgungsbedingungen, Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preis-komponenten mit allen Indizes u. s. w. im Internet publiziert werden müssen. Bisher ist dies nicht der Fall.

# Der Bundesrat schlägt weiter vor, das Kunden auch während der Vertragslaufzeit ihre vereinbarte Anchlussleistung einmal jährlich einseitig verändern können.

# Die Länder wollen ausdrücklich Änderungen der Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe ausschließen.

Rohr, Rohrleitungen, Heizung, Arbeit

Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung hierzu positioniert (Miriam Vollmer)

2021-06-25T20:45:13+02:0025. Juni 2021|Vertrieb, Wärme|

Stromsperren: Laufende Neufassung des § 19 Abs. 2 StromGVV

Bekanntlich wird neben quasi jedem – wir übertreiben unwesentlich – energierechtlichen Regelwerk auch die StromGVV gerade umgegraben. Am Freitag steht die Neuregelung als TOP 95 auf der wahrhaft imposanten Tagesordnung des Bundesrates.

UPDATE: Hier ist die Beschlussdrucksache des Bundesrats!

Teil dieses Pakets ist die Neufassung des § 19 Abs. 2 StromGVV (und der GasGVV-Parallelregelung). Hier ist geregelt, wann ein Grundversorger die Versorgung wegen Zahlungsrückständen sperren darf. Bisher ist hier geregelt, dass nach vier Wochen Verzug von mehr als 100 EUR gesperrt werden darf, es sei denn, die Sperrung wäre unverhältnismäßig oder der Kunde vermittelt, dass er demnächst zahlt.

Im Entwurf, den die Bundesregierung dem Bundesrat am 10. Mai 2021 zugeleitet hat (Br.-Drs. 397/21), heißt es nun, dass eine Sperre insbesondere bei konkreter Gefahr für Leib oder Leben nicht in Frage kommt. Der Versorger soll den Kunden informieren, dass es diesen Fall gibt und wie er ihn geltend machen kann. Und während aktuell eine Untergrenze von 100 EUR Stromschulden für Sperrungen gilt, soll nach Ansicht der Bundesregierung künftig das Doppelte eines Monatsabschlags bzw. 1/6 der voraussichtlichen Jahresrechnung zur Sperrung berechtigen. Der Versorger soll den Kunden weiter informieren, wie er die Sperrung abwenden kann. Und er muss ihm eine Abwendungsvereinbarung anbieten, die eine zinsfreie Ratenzahlung und das Angebot beinhaltet, auf Vorkasse die Versorgung fortzusetzen.

Stromzähler, Strom, Zahlen, Energie, Stromleitung

Im Bundesrat haben der Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Agrarpolitik un Verbraucherschutz (VA) in Nuancen unterschiedlich weitgehende Empfehlungen für diese Regelung abgegeben. Der Wirtschaftsausschuss will nicht nur bei Gefahren für Leib und Leben, sondern auch „wenn von der Unterbrechung Minderjährige, pflegebedürftige oder schwerkranke Personen betroffen sind.“ keine Sperren. Der VA meint, dass nicht irgendwelche, sondern nur grundlegende Belange dieser Gruppe ausreichen sollen, die Sperre abzuwenden. AV und Wi haben sich zudem dafür ausgesprochen, als Untergrenze für den ausstehenden Betrag das Doppelte des Monatsabschlags UND mehr als 100 EUR anzusetzen, damit sich niemand verschlechtert.

Vorschläge gibt es auch für die Hinweise, die der Versorger mit der Sperrandrohung verbinden muss. Vorgeschlagen wird, auch Vorauszahlungssysteme – man kennt solche Automaten aus UK – anzubieten. Speziell auf örtliche Schuldnerberatungen hinzuweisen. Vorschläge in leichter Sprache zu unterbreiten. Genau anzugeben, wie hoch die Raten sind, die zu zahlen wären, und wie lange.

Es verdichten sich also die Konturen der Neuregelung. Zwar stehen wegen der Schwierigkeiten im Gesetzgebungsverfahren der EnWG-Novelle nur die Grundversorgung, nicht die im EnWG geregelten Sonderkundenverträge auf der Agenda des Bundesrats. Doch auf die Grundversorger kommt auch mit einer “kleinen” Änderung die Notwendigkeit zu, ihre Prozesse und Standardschreiben zu ändern.

UPDATE: Nun bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung die Änderungen des Bundesrats mitträgt. (Miriam Vollmer).

2021-06-25T20:07:38+02:0022. Juni 2021|Energiepolitik, Gas, Strom, Vertrieb|