Das 6. Türchen: Der Wärmeleitungsstreit
Wir öffnen unser 6. Türchen des virtuellen re Adventskalenders, mit dem wir
Ihnen einen kleinen Einblick geben möchten, was unsere Kanzlei in diesem
Jahr so an interessanten Verfahren und Projekten betrieben hat.
Wir beraten ein Fernwärmeversorgungsunternehmen in Norddeutschland, das im Streit mit der Gemeinde liegt, in der die Wärmelieferung erfolgt und das Wärmenetz betrieben wird. Der Mandant hätte gerne einen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen, der es ihm (gegen angemessenes Entgelt) gestattet, die Wege der Gemeinde zur Verlegung der Fernwärmeleitungen zu benutzen.
Im Bereich der Strom- und Gasversorgung ist der Abschluss solcher Konzessionsverträge vom Gesetzgeber genau geregelt, inklusive der Höhe der Entgelte, die von der Gemeinde zulässigerweise verlangt werden dürfen (Konzessionsabgaben). Im Bereich der Fernwärmeversorgung fehlt es dagegen an spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Weitgehend unstreitig ist jedoch, dass grundsätzlich ein kartellrechtlicher Anspruch gegen die Gemeinde auf Abschluss von Wärmegestattungsverträgen besteht. Hiervon konnten wir zwischenzeitlich auch die Gemeinde überzeugen, nachdem bereits ein mögliches Klageverfahren unmittelbar im Raum stand.
Nun liegt ein Vertragsangebot der Gemeinde vor, aber wie es so ist bei Verträgen: Was dem einen nützlich erscheint, möchte der andere dann vertraglich doch nicht unterschreiben. Und so geht es nun darum, die Inhalte zu verhandeln. Welches Entgelt ist angemessen? Wer haftet für was? Soll die Gemeinde nach Ende des Vertrages einen Anspruch auf Übernahme des Netzes haben? Letztendlich geht es bei all diesen Fragen auch darum, ob die Gemeinde angemessene Bedingungen verlangt oder aber ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um Vertragsbedingungen durchzusetzen, die sie am freien Markt nicht erzielen könnte. Wir sind indes zuversichtlich hier letztendlich am Ende eine Lösung zu erzielen, mit der beide Seiten gut leben können.
Dass Mandat führt Dr. Christian Dümke.