Jetzt ist sie also durch: Die Bundes­re­gierung hat am 7. Juli 2021 die Maßgaben 1:1 übernommen, an die der Bundestag am 24. Juni 2021 seine Zustimmung zur BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) geknüpft hat (zum Entwurf bereits hier). Damit kann die Grundlage für einen Ausgleich von Wettbe­werbs­nach­teilen durch den natio­nalen CO2-Preis in Kraft treten, sofern und soweit die Kommission der neuen Beihilfe zustimmt. Da Wichtigste dazu in aller Kürze:

# Gefördert werden (nur) die Branchen, die auch im „großen“ Emissi­ons­handel als abwan­de­rungs­be­droht gelten.

# Geld gibt’s nachschüssig auf Antrag bei der Deutschen Emissi­ons­han­dels­stelle (DEHSt). Es werden aber nicht 100% der CO2-Kosten erstattet, die einem Unter­nehmen etwa durch Mehrkosten auf der Gasrechnung entstehen. Berech­nungs­grundlage ist die dem BEHG unter­lie­gende Emissi­ons­menge, der Kurs der Zerti­fikate und ein branchen­spe­zi­fi­scher Kompen­sa­ti­onsgrad. Der Bundestag hat für Unter­nehmen mit weniger als 10 GWh im Abrech­nungsjahr einen reduzierten Selbst­behalt durchgesetzt.

# Trotz der herben Kritik durch Indus­trie­ver­bände im Vorfeld wird das Geld nur zweck­be­zogen gewährt: Über 80% der Antrags­summe müssen die Unter­nehmen Klima­schutz­in­ves­ti­tionen in Dekar­bo­ni­sierung der Prozesse oder Effizi­enz­er­hö­hungen nachweisen. Daneben ist ein Energie­ma­nagement-System erfor­derlich, aber das unter­halten die meisten Unter­nehmen schon wegen anderer Nachweis­pflichten seit Jahren.

# Da diese Förderung neu ist, soll sie ab 2022 regel­mäßig evaluiert werden. Hier hat der Bundestag noch einmal nachgeschärft.

Euro, Scheine, Geld, Finanzen, Sparschwein, Sparen

Was bedeutet das nun für die Praxis? Unter­nehmen sollten umgehend prüfen, ob sie Anspruch auf die neue Förderung haben. Ist dem so, kann das Unter­nehmen sich nicht auf eine Rückzahlung freuen, sondern muss prüfen, ob und wie es der Inves­ti­ti­ons­pflicht in Klima­schutz­maß­nahmen entsprechen kann. Wenn Sie hierbei Unter­stützung benötigen oder sich generell über die neue Förderung infor­mieren möchten, melden Sie sich bitte bei uns (Miriam Vollmer).