DIWASS: Recyclingverbände fordern längere Übergangsfrist für Papierdokumente
Das kommt davon, wenn man ein neues System einführt ohne vielleicht ein wenig Puffer für den Übergang einzuplanen: Die Digitalisierung grenzüberschreitender Abfallverbringungen sorgt weiterhin für praktische Schwierigkeiten. Nach einem Bericht von EUWID (hier) haben sich die Recyclingverbände bvse, BDSV und VDM deshalb an das Bundesumweltministerium gewandt und eine Verlängerung der derzeit bestehenden Übergangsregelungen für Papierdokumente gefordert.

Hintergrund sind nach Angaben der Verbände fortbestehende Probleme mit dem DIWASS-System, über das die elektronische Abwicklung von Abfallverbringungen erfolgen soll. Bislang wird die Nutzung von Papierunterlagen insbesondere bei Verbringungen nach Anhang VII vorübergehend geduldet (wir berichteten). Die Verbände verlangen nun, diese Duldungsregelung auch auf auf die “gelbe Liste” und notifizierungspflichtige Verbringungsverfahren auszudehnen. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, die Übergangsfrist für beide Verfahrensarten mindestens bis Mitte 2027 zu verlängern. Aus Sicht der Recyclingwirtschaft ist dies erforderlich, um die Funktionsfähigkeit bestehender grenzüberschreitender Verwertungswege sicherzustellen. Technische oder praktische Schwierigkeiten bei der digitalen Abwicklung könnten andernfalls dazu führen, dass Transporte verzögert oder etablierte Entsorgungs- und Verwertungsstrukturen beeinträchtigt werden.
Für Unternehmen der Entsorgungs- und Recyclingbranche bleibt die weitere Entwicklung daher von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbringungen sollten Betriebe sorgfältig prüfen, welche Dokumentationsform im jeweiligen Verfahren aktuell akzeptiert wird und welche Vorgaben die zuständigen Behörden stellen. Bei manchen Unternehmen ist der Systemwechsel noch nicht angekommen.
Ob und in welchem Umfang das Bundesumweltministerium den Forderungen der Verbände folgt, bleibt abzuwarten. Bereits die Duldung bei der “grünen Liste” ist die Sachlage nicht sonderlich klar. Angesichts der erheblichen Bedeutung funktionierender Verbringungsverfahren für internationale Stoffkreisläufe dürfte die Frage nach einer verlängerten Übergangsphase jedoch weiterhin im Fokus stehen.
Unternehmen, die grenzüberschreitende Abfallverbringungen durchführen oder vorbereiten, sollten zwingend am Ball bleiben und die weiteren behördlichen Vorgaben und Übergangsregelungen eng verfolgen und ihre internen Abläufe entsprechend anpassen. (Dirk Buchsteiner)