Biomassestrategie: Was ist zu erwarten?

Die Bundesregierung hat letzten Monat beschlossen, eine Nationale Biomassestrategie (NABIS) aufzusetzen. Damit soll die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Biomasse aus Wald-, Landwirt- und Abfallwirtschaft gelegt werden. Orientieren soll sich die Strategie, deren Erstellung vor allem vom Bundeswirtschafts-, Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium betrieben wird, an Klima-, Umwelt- und Biodiversitätszielen. Eckpunkte sind insofern die nachhaltige Verfügbarkeit von Biomasse, Erhalt natürlicher Ökosysteme und das “Food-First”-Prinzip.

Zwei Traktoren bei der Ernte von Elefantengras

Die zuständigen Minister scheinen dennoch optimistisch zu sein, dass für Bioenergie Möglichkeiten bleiben. Allerdings soll die stoffliche Nutzung von Biomasse Vorrang vor der energetischen Verwertung haben, auch um die Klimapotentiale der Speicherung von Kohlenstoff auszuschöpfen. Auch soll (“Food first”) die Ernährungssicherheit Vorrang vor der Energieversorgung haben, so dass sich die Energieerzeugung vor allem auf Reststoffe oder Verwertung von Abfällen konzentrieren soll. Das zentrale Leitprinzip ist insofern die Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse. Außerdem soll die Strategie die Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore stärken, die bereits bei der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetz mehr Gewicht erhalten hat.

Die beteiligten Ministerien wollen die Strategie im Laufe des nächsten Jahres im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft auf Basis dieser Eckpunkte entwickeln und verabschieden. (Olaf Dilling)

2022-11-02T09:09:34+01:002. November 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Achtung, BEHG im Vertrag

Das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) belastet fossile Brennstoffe mit an sich jährlich steigenden Kosten, um Anreize für Emissionsminderungen zu setzen. Doch nun hat der Gesetzgeber die an sich für 2023, 2024 und 2025 anstehenden Preiserhöhungen ausgesetzt bzw. abgeflacht, um einerseits angesichts der hohen Brennstoffpreise zu entlasten, andererseits geht von solchen Preisen ohnehin ein Minderungsanreiz aus. Künftig soll es nun also folgendermaßen aussehen:

2023: 30 EUR statt 35 EUR

2024: 35 EUR statt 45 EUR

2025: 45 EUR statt 55 EUR

Ab 2026 soll es bei der schon bisher geplanten Versteigerung bleiben.

Kostenlose Fotos zum Thema Kohlendioxid co2

Diese Änderung zwingt viele Unternehmen nun kurzfristig zum Handeln. Denn viele Verträge – vor allem Lieferverträge über Fern- und Nahwärme – enthalten Klauseln, in denen nicht auf die BEHG-Kosten in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe abgestellt wird. Sondern die Kosten nach dem BEHG in der zum Vertragsabschluss geltenden Höhe aufgeführt werden. Nun scheidet eine Kostenwälzung aus, wenn die angeblich gewäzten Kosten gar nicht anfallen. Versorger müssen also handeln und die Verträge entsprechend ändern (Miriam Vollmer).

2022-11-02T01:31:28+01:002. November 2022|Emissionshandel|

Verkehr: Schlusslicht in Scharm el-Sheich

Beim Umweltgipfel im ägyptischen Scharm el-Scheich bilanzieren die Vertragsstaaten ihre Fortschritte bei der Umsetzung des Pariser Klimaabkommen. Für Deutschland könnte es peinlich werden. Dann im größten Problemsektor, dem Verkehr, hat der einstige Vorreiter im Klimaschutz kaum etwas vorzuweisen, um dem 1,5-Grad-Ziel näher zu kommen. Bisher konnte sich der Wirtschaftsminister Habeck mit dem Verkehrsminister Wissing nicht auf anspruchsvolle Maßnahmen einigen. Die Gespräche sind nun erst einmal ausgesetzt und wurden auf 2023 verschoben.

Bremslicht eines Pkw

Die von Wissing selbst vor einiger Zeit vorgeschlagenen Maßnahmen gelten als unzureichend. Nachgebessert hat er bisher nicht. Durch das unambitionierte Vorgehen reduzieren sich die Anforderungen nicht, da bis 2030 die Emissionen auf fast die Hälfte sinken müssen. Die aktuellen Freiheiten im Umgang mit dem Klimaschutz bedeuten, dass in Zukunft noch schneller noch größere Einschränkungen kommen werden. Dadurch setzt sich die Politik immer stärker unter Zugzwang.

Die FDP geht sogar  noch weiter: Sie fordert jetzt im Zusammenhang mit dem Klimaschutzprogramm eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes: Bisher sieht es jedes Jahr Obergrenzen für jeden Sektor vor. Die FDP will, dass sowohl über die Jahre hinweg als auch über die Sektoren mehr Flexibilität gewährt wird. Für die Koalitionspartner (und künftige Regierungen) klingt das nicht nach einer attraktiven Option. Denn es ist zu vermuten, dass sie dann wegen der aktuellen Verfehlungen im Verkehrssektor weitere Spielräume verlieren. Und da es im Verkehr bisher, anders als in den anderen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, bisher so gut wie keine Einsparungen gab, wären hier die Potentiale am größten. Und dass das Ganze ein Nullsummenspiel ist, liegt an den europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich der Gesamtziele keine Flexibilität, die sich nicht mehr so einfach durch einen Strich des Gesetzgebers ändern lassen. (Olaf Dilling)

2022-11-01T12:40:40+01:001. November 2022|Kommentar, Umwelt, Verkehr|