Biomassestrategie: Was ist zu erwarten?

Die Bundesregierung hat letzten Monat beschlossen, eine Nationale Biomassestrategie (NABIS) aufzusetzen. Damit soll die Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Biomasse aus Wald-, Landwirt- und Abfallwirtschaft gelegt werden. Orientieren soll sich die Strategie, deren Erstellung vor allem vom Bundeswirtschafts-, Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium betrieben wird, an Klima-, Umwelt- und Biodiversitätszielen. Eckpunkte sind insofern die nachhaltige Verfügbarkeit von Biomasse, Erhalt natürlicher Ökosysteme und das “Food-First”-Prinzip.

Zwei Traktoren bei der Ernte von Elefantengras

Die zuständigen Minister scheinen dennoch optimistisch zu sein, dass für Bioenergie Möglichkeiten bleiben. Allerdings soll die stoffliche Nutzung von Biomasse Vorrang vor der energetischen Verwertung haben, auch um die Klimapotentiale der Speicherung von Kohlenstoff auszuschöpfen. Auch soll (“Food first”) die Ernährungssicherheit Vorrang vor der Energieversorgung haben, so dass sich die Energieerzeugung vor allem auf Reststoffe oder Verwertung von Abfällen konzentrieren soll. Das zentrale Leitprinzip ist insofern die Kaskaden- und Mehrfachnutzung von Biomasse. Außerdem soll die Strategie die Klimaschutzfunktion natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore stärken, die bereits bei der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetz mehr Gewicht erhalten hat.

Die beteiligten Ministerien wollen die Strategie im Laufe des nächsten Jahres im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft auf Basis dieser Eckpunkte entwickeln und verabschieden. (Olaf Dilling)

2022-11-02T09:09:34+01:002. November 2022|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt|

Achtung, BEHG im Vertrag

Das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) belastet fossile Brennstoffe mit an sich jährlich steigenden Kosten, um Anreize für Emissionsminderungen zu setzen. Doch nun hat der Gesetzgeber die an sich für 2023, 2024 und 2025 anstehenden Preiserhöhungen ausgesetzt bzw. abgeflacht, um einerseits angesichts der hohen Brennstoffpreise zu entlasten, andererseits geht von solchen Preisen ohnehin ein Minderungsanreiz aus. Künftig soll es nun also folgendermaßen aussehen:

2023: 30 EUR statt 35 EUR

2024: 35 EUR statt 45 EUR

2025: 45 EUR statt 55 EUR

Ab 2026 soll es bei der schon bisher geplanten Versteigerung bleiben.

Kostenlose Fotos zum Thema Kohlendioxid co2

Diese Änderung zwingt viele Unternehmen nun kurzfristig zum Handeln. Denn viele Verträge – vor allem Lieferverträge über Fern- und Nahwärme – enthalten Klauseln, in denen nicht auf die BEHG-Kosten in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe abgestellt wird. Sondern die Kosten nach dem BEHG in der zum Vertragsabschluss geltenden Höhe aufgeführt werden. Nun scheidet eine Kostenwälzung aus, wenn die angeblich gewäzten Kosten gar nicht anfallen. Versorger müssen also handeln und die Verträge entsprechend ändern (Miriam Vollmer).

2022-11-02T01:31:28+01:002. November 2022|Emissionshandel|