Kein Ausschluss von WKA im Thüringer Wald: Und was ist nun mit Abstandsgeboten?
So, nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden: Das pauschale Verbot im Thüringischen Waldgesetz, in Waldflächen Windkraftanlagen zu errichten, ist verfassungswidrig und damit nichtig. Doch wie sieht es eigentlich mit den viel umstritteneren Abstandsgeboten mancher Länder zwischen Windkraftanlagen und Wohngebäuden aus?
Die im Sinne des Ausbaus von Windenergie schlechte Nachricht: Die neue Entscheidung verbietet solche Abstandsflächen nicht. Doch das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz, WindBG, aus diesem Jahr, das am 01.01.2023 greift, soll die Ausbauhemmnisse, die aus solchen Länderregelungen resultieren, aus der Welt schaffen:
Im diesjährigen Osterpaket wurde den Bundesländern Flächenziele vorgegeben. Denn derzeit sind effektiv nur rund 0,2% der Bundesfläche für Windkraft ausgewiesen. Das neue WindBG, gibt nun verbindliche Ziele für alle Länder bis 2026 und 2032 vor. Verfehlt ein Bundesland diese Ziele, hat dies drastische Auswirkungen: Nach einem neugeschaffenen § 249 Abs. 7 BauGB sind Windkraftanlagen im Außenbereich dann praktisch immer zulässig. Die bisher geltende Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB für Flächen, für die keine Windkraftausweisung bestand, greift dann nicht mehr. Weder entgegenstehende Ziele der Raumordnung noch die Darstellungen in den Flächennutzungsplänen können Vorhaben dann noch entgegen gehalten werden. Länder, die sich weiter verweigern, verlieren also weitgehend die Möglichkeit, den Ausbau räumlich zu steuern (und damit praktisch zu verhindern). Auch unwillige Länder können sich also nicht mehr dem Ausbau entgegenstemmen. Zwar bleibt die Möglichkeit zu Mindestabstandsflächen der Länder zunächst erhalten. Aber ab Juni 2023 gelten sie nicht mehr in Windenergieflächen, ab Ende 2024 treten sie außer Kraft, wenn ein Land seine bis dahin anstehenden Pflichten nach dem WindBG nicht erfüllt.
Das bedeutet: Mindestabstandsflächen der Länder gibt es nur noch, wenn ein Land anderweitig ausreichend Flächen bereitstellt (Miriam Vollmer).