Keine Selbstverwirklichung durch Motorenlärm

Verbote haben in der Politik seit einiger Zeit den Ruch des Illegitimen bekommen. Vor allem, wenn sie zu Einschränkungen von Konsumwünschen führen könnten oder den Kraftfahrzeugverkehr betreffen: Dann mindern sie das Bruttosozialprodukt und gelten als geschäftsschädigend.
Parallel hat sich jedoch in deutschen Innenstädten eine Szene entwickelt, die auch noch die Nerven der liberalsten Zeitgenossen auf die Folter spannt: Die sogenannten Autoposer. Mit getunten Motoren fahren sie gerne am Freitag- oder Samstagabend durch die typischen Ausgehmeilen und lassen ab und zu ihren Auspuff röhren. Die sich aufdrängenden, wenig originellen Vergleiche zum Tierreich überlassen wir Ihrer Phantasie.
Vielen Menschen sind solche Poser schon tagsüber ein Dorn im Auge. Aber spätestens um Mitternacht ist auch für Menschen, die früh morgens aufstehen müssen oder für Eltern kleiner Kinder der Spaß vorbei. Es ist daher durchaus nachvollziehbar, dass in Mannheim beschlossen wurde, streng gegen Poser vorzugehen.
So wurde der Inhaber eines Jaguar allein im Hochsommer 2016 mehr als 14 Mal von der Bürgerinnen und Bürgern angezeigt, weil er seinen Motor laut aufheulen ließ. Zusätzlich wurde er von der Polizei etliche Male, oft lange nach Mitternacht dabei erwischt. Irgendwann war das Maß voll und die Stadt untersagte Anfang Herbst 2016 dem Fahrzeughalter, bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen im Stadtgebiet Mannheim zu verursachen. Verbunden wurde dies mit einer empfindlichen Zwangsgeldandrohung.
Damit hatte die Sache jedoch noch nicht sein Bewenden. Vielmehr zog der Autofahrer gegen die Verfügung vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht prüfte nun auf der Grundlage einer im Landesrecht verankerten polizeirechtlichen Generalklausel und § 30 Abs. 1 StVO, ob dem Fahrzeughalter unnötiger Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung nachgewiesen werden konnte. Es entschied, dass dafür keine objektive Messung notwendig sei, sondern dass das Zeugnis der Polizeibeamtinnen und -beamten ausreichen würde. Im Übrigen sei auch die sehr umfassende zeitliche und räumliche Eingrenzung zulässig, wenn es sonst aller Voraussicht nach zu einer Verlagerung kommen würde (Olaf Dilling).
2021-09-16T22:08:59+02:0016. September 2021|Allgemein, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Klimaneutralität und Kohleausstieg – bis wann jetzt?

Klimaschutz ist im Wahljahr 2021 das politische Thema Nr. 1. Und fast alle Parteien bekennen sich in ihrem Programm auch zu diesem Ziel, haben aber unterschiedliche Vorstellungen, wie und bis wann welche konkreten Ziele erreicht werden sollen.

Ein zentraler Baustein der Energiewende zur Verwirklichung der CO2-Einsparziele ist wiederum die Festlegung einer Zeitschiene zum Erreichen der Klimaneutralität und eines Zeitpunktes für den Kohleausstieg, also den Ausstieg aus der deutschen Verstromung von Kohle.

Wir haben konkret zu dieser Frage die Parteiprogramme und Statements vor der Wahl durchforstet und gegen Ihnen nachfolgend nach bestem Wissen eine Übersicht, wie die einzelnen Parteien zu diesem Ziel stehen:

CDU

Treibhausgasneutralität Deutschlands bis 2045

Kohleausstieg bis 2038

SPD

Klimaneutralität Deutschlands bis 2045

Kohleausstieg bis spätestens 2038

GRÜNE

100 Prozent erneuerbare Energien bis 2035

Kohleausstieg bis 2030

LINKE

Klimaneutralität bis 2035

Kohleausstieg bis 2030

VOLT

Kohleausstieg bis 2030

FDP

Klimaneutralität bis zum Jahr 2050

Keine Aussage konkret zum Kohleausstieg

AfD

Ablehnung des Ziels die CO2 Emissionen auf Null zu senken

Ablehnung des Kohleausstiegs

 

(Christian Dümke)

2021-09-15T19:46:53+02:0015. September 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Wahlkampfthema Energiewende: Was steht im Wahlprogramm von VOLT Europa?

Im Herbst diesen Jahres ist Bundestagswahl und bereits jetzt ist im warm laufenden Wahlkampf erkennbar, dass die Themen Klimaschutz und zukünftige Gestaltung der deutschen Energieversorgung diesmal zu den wichtigen Themen zählen. Wir haben uns die Wahlprogramme verschiedener Parteien angeschaut, wie diese die Zukunftsthemen Energie und Klimaschutz angehen möchten und werden hier auf unserem Blog in einer Reihe darüber berichten. Nach den Programmen der SPD, der FDP und der LINKEN haben wir diesmal das Parteiprogramm der 2017 gegründeten Partei VOLT Europa nach energiepolitischen Visionen durchkämmt und einiges gefunden:
Internationale Klimaschutzpolitik

Die Partei VOLT hat einen betont internationalen Blick auf die Klimakrise und betont daher die Notwendigkeit einer Klimadiplomatie als zentrales außenpolitisches Werkzeug Deutschlands und der EU. Hierfür soll eine europäische Klimadiplomatiegruppe geschaffen werden. Die Aktivitäten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der deutschen Durchführungsorganisationen sollen an Klimaschutz und -anpassung ausgerichtet werden.

Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist nach Ansicht von VOLT die Voraussetzung für eine emissionsfreie Zukunft beim Heizen, Verkehr und in der Industrie. Der Energiewirtschaft komme zur Einhaltung des 1,5 °C-Ziels daher eine entscheidende Rolle zu. Für Volt steht fest: Diese Herausforderung kann nur mit einer koordinierten gesamteuropäischen Energiestrategie bewältigt werden, die die CO2-Neutralität priorisiert. Volt steht dabei für eine zügige Dekarbonisierung entsprechend der Pariser Klimaziele. Volt plädiert auch für die Ernennung eines*einer Bundesminister*in für Energie.

Kontrolle von Geoingeneering

Erforderlich ist nach Ansicht von VOLT der Aufbau eines internationalen Gremiums zu Geoengineering unter Aufsicht der Vereinten Nationen ein. Dieses Gremium soll einen potenziell gefährlichen und unethischen Einsatz von Geoengineering verhindern. Geoengineering wird ausdrücklich nicht Teil der Strategie zum Einhalten der Klimaziele gesehen– es bleibt die letzte Reserve und soll stets auf internationaler Ebene abgestimmt werden.

Kohleausstieg

VOLT verfolgt das politische Ziel bis spätestens 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Bereits im Jahr 2025 soll der Ausstieg aus der Nutzung der Braunkohle erfolgen.

Förderung von Energiespeichern

Stromspeicher spielen eine wichtige Rolle in der Energiepolitik von VOLT. Der Aufbau von Energiespeichern soll dem Lastausgleich für Zeiten, in denen kein regenerativer Strom erzeugt wird, dienen. VOLT will diese künftig unabhängig von ihrer Form fördern. Zudem soll Strom aus Speichern Einspeisevorrang erhalten. Auch in
den künftigen EEG-Ausschreibungen sollen EE-Projekte mit Speichern besonders berücksichtigt werden. Gefördert werden sollen weiterhin sowohl private Heimspeicher als auch der Ausbau von großen Batteriespeichern. Zur Langzeitspeicherung sollen Erdgas- durch Wasserstoffspeicher ersetzt werden.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Das Einhalten des 1,5 °C-Ziels setzt zuallererst nach Ansicht von VOLT unabdingbar eine Vervielfachung der Versorgung mit erneuerbarer Energie voraus. Der Ausbau von Wind- und Solarenergie, aber auch anderer sauberer Energiequellen, dürfe nicht länger politisch gehemmt werden.

VOLT fordert die ausgeschriebenen Kapazitäten für EE auf ein Niveau von 25 bis 30 Gigawatt pro Jahr zu erhöhen. Dies wird aufgeteilt auf 40 % Offshore-Wind, 30 % Onshore-Wind und 30 % Photovoltaik. Das Aus-schreibungsniveau könne gesenkt werden, sofern alternative, CO2-neutrale Energieträger ausreichend zur Verfügung stehen.

EEG Umlage und Stromsteuer

VOLT beabsichtigt die EEG-Umlage schnellstmöglich, spätestens bis zum 01.01.2023, auf Null zu setzen und sie damit vollständig abzuschaffen. Um die Finanzierungslücke für die EE zu decken, soll im Gegenzug die Stromsteuer verdoppelt werden. Die restlichen EEG-Vergütungen werden durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert.

Europäisches Stromnetz

VOLT plädiert für den Aufbau eines gesamteuropäischen Stromnetzes. Offshore-Windparks werden darin mit Interkonnektoren gekoppelt.. Das Verbot für überirdische Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen soll aufgehoben werden. Die Leitungen sollen entlang bestehender Infrastruktur-Korridore errichtet werden.

Begrenzte Förderung von grünem Wasserstoff

VOLT möchte Wasserstoff nur in den Bereichen fördern, in denen keine Möglichkeiten zur (direkten) Energienutzung mit höherer Effizi-enz zur Verfügung stehen

Abbau von klimaschädlicher Subventionen

VOLT will sich für den schrittweisen Abbau aller klimaschädlichen Subventionen einsetzen. Deswegen solle die Befreiung des Flugverkehrs von der Kerosin- und Mehrwertsteuer aufgehoben werden. Die Energiesteuer soll umstrukturiert werden. CO2-Zertifikate im Emissionshandel werden dann nicht länger frei vergeben. Zudem will VOLT Kraftwerksbetreibenden die Verantwortung für die von ihnen verursachten Folgekosten übertragen.

(Christian Dümke)

2021-09-14T21:20:03+02:0014. September 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien|