Open-Air im Naturschutzgebiet

Die freie Kulturszene gehört wohl zu den größten Verlierern der Corona-Pandemie. Insofern gönnen wir es den Veranstaltern eines Poetry-Slams sehr, dass ihr Event – nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Münster – im Juli in einem Naturschutzgebiet im beschaulichen Greven nördlich von Münster stattfinden darf. Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teil der Emsaue, wobei der Fluss hier zwischen zwei Stadtteilen von Greven hindurchfließt.

Letztlich erscheint es auch vertretbar, dass eine auf drei Stunden begrenzte Veranstaltung mit fünf Auftritten und ca. 100 Teilnehmern auf einem 2×2 m großen Podest in dem Gebiet stattfand. Nach Auffassung des Gerichts sei die geplante Veranstaltung nach den maßgeblichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht verboten. Sie führe weder zu einer Zerstörung noch zu einer Beschädigung des Naturschutzgebiets. Damit trat es dem Vorbringen der Antragsteller, zwei Naturschutzverbänden, entgegen, dass der Poetry-Slam keinen Bezug zu den Schutzzielen der Emsaue habe, sondern  einen erheblich störenden Eingriff in ein Gebiet darstelle. Den Naturschutzverbänden ging es auch darum, dass die Veranstaltung ohne eine vorherige Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgen sollte. Hier hatten die Antragsteller tatsächlich einen Punkt. Denn auch aus auf den ersten Blick scheinbar unproblematischen Vorhaben können in Naturschutzgebieten Störungen resultieren (Olaf Dilling).

2020-08-18T15:28:09+02:0018. August 2020|Naturschutz|

Die aufgeschobene Triage

Von allem Justizpersonal können sich Verfassungsrichter wohl am ehesten erlauben, Philosophen zu sein. Etwas über den Dingen zu schweben und sich Fragen hinzugeben, die sich außerhalb des Alltäglichen stellen. So Fragen, in denen Wertkonflikte unserer Gesellschaft exemplarisch auf den Punkt gebracht werden. Bezüglich einer solchen Frage, nämlich der der sogenannten Triage, hat das Bundesverfassungsgericht vor ein paar Tagen einen Eilantrag abgelehnt, was nicht ausschließt, dass es sich später im Hauptverfahren vertieft damit beschäftigt.

Den Eilantrag hatten mehrere kranke und behinderte Menschen gestellt. Sie waren der Auffassung, dass die Triage, also eine Entscheidung über knappe medizinische Ressourcen im Katastrophenfall, bzw. im Verfahren ganz konkret bezogen auf die Corona-Pandemie, zu regeln sei bevor der medizinische Notstand eintritt. Allerdings lehnte das Gericht zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Eilbedürftigkeit ab. Denn aktuell sei nicht abzusehen, dass ein Notstand in den Krankenhäusern unmittelbar bevorstünde.

Tatsächlich geht es bei der Triage juristisch ans Eingemachte. Denn an sich lässt das Grundgesetz nicht zu, dass Leben gegen Leben abgewogen wird. Auf der anderen Seite haben Ärzte einen eher pragmatischen Ansatz und versuchen, mit den begrenzten Mitteln in Katastrophensituationen möglichst viele Menschenleben zu retten. So etwa in den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das kann aber auch bedeuten, dass Fälle mit geringen Überlebenschancen nachrangig behandelt werden. Ebenso wie Fälle, die auch ohne ärztlichen Eingriff eine gute Chance haben zu überleben. Aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch, wenn es auf eine systematische Diskriminierung Behinderter oder Vorerkrankter hinausläuft. Insofern wird es noch spannend, wie das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden wird (Olaf Dilling).

2020-08-17T21:17:01+02:0017. August 2020|Allgemein|

Die ganzen Emissionen: Veröffentlichungspflichten von Unternehmen

Wie viel einzelne Anlagen emittieren, ist kein Geheimnis. Wenn die Anlage emissionshandelspflichtig ist, also im Regelfall größer als 20 MW, werden die Emissionen in der Anlagenliste publiziert, die die Deutsche Emissionshandelsstelle jedes Jahr veröffentlicht. Die für 2019 finden Sie beispielsweise hier. Und damit man mit dem ganzen Zahlenmaterial auch etwas anfangen kann, veröffentlicht die Behörde auch den VET-Bericht mit umfassenden Auswertungen, hier wiederum für 2019.

Doch selbst wenn man alle Anlagenemissionen eines Unternehmens in der Liste zusammenzählt, kommt man nicht auf die gesamten Emissionen eines Unternehmens. Denn manche Verbrennungsvorgänge sind nicht emissionshandelspflichtig, etwa in kleinen Anlagen, in Fahrzeugen, die Emissionen, die durch Reisen verursacht werden, oder schlicht die auf den Raumheizungsbedarf für Verwaltung, Geschäfte oder Lager entfallenden Emissionen. Eine Veröffentlichungspflicht für alle Emissionen eines Unternehmens insgesamt existiert aber bisher nicht.

Teilweise ergibt sich eine Veröffentlichungspflicht zwar aus §§ 289b, 289c Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Regelungen setzen die CSR-Richtlinie um und verpflichten große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Veröffentlichung bestimmter Informationen, dazu gehören auch umweltbezogene Informationen. Doch diese Pflicht erfasst nur verhältnismäßig wenige Unternehmen zudem recht lückenhaft. Dabei ist das Forschungsinstitut DIW in einer Untersuchung aus 2019 zum Ergebnis gekommen, dass die verpflichtende nichtfinanzielle Emissionsausweisung zu Emissionsverringerungen führe.

Nun wird die CSR-Richtlinie aktuell überarbeitet. Von Februar bis Juni 2020 fand eine Konsultation statt, die in der Aufregung der Corona-Pandemie in der Außenwirkung ein wenig unterging. Die Stellungnahmen und eine Auswertung hat die Europäische Kommission publiziert. Wie das Auswertungsdokument zeigt, vermissen die Anwender vor allem gemeinsame Standards.

Wie geht es nun weiter? Die Kommission ist nun am Zug. Sie wird Ableitungen treffen, die letztlich in einer Anpassung der Richtlinie münden sollen. Generell ist zu erwarten, dass die Berichtspflichten jedenfalls nicht weniger werden, schon weil der Abbau einmal erlassener Regelungen nicht dem üblichen Muster entspricht. Wer es genau wissen will, kann statt ständig auf der Seite nachzuschauen übrigens auch ganz unten auf dieser Seite Notifications durch die Kommission abonnieren (Miriam Vollmer).

2020-08-14T08:14:15+02:0014. August 2020|Energiepolitik, Umwelt|