Wie viel einzelne Anlagen emittieren, ist kein Geheimnis. Wenn die Anlage emissi­ons­han­dels­pflichtig ist, also im Regelfall größer als 20 MW, werden die Emissionen in der Anlagen­liste publi­ziert, die die Deutsche Emissi­ons­han­dels­stelle jedes Jahr veröf­fent­licht. Die für 2019 finden Sie beispiels­weise hier. Und damit man mit dem ganzen Zahlen­ma­terial auch etwas anfangen kann, veröf­fent­licht die Behörde auch den VET-Bericht mit umfas­senden Auswer­tungen, hier wiederum für 2019.

Doch selbst wenn man alle Anlagen­emis­sionen eines Unter­nehmens in der Liste zusam­men­zählt, kommt man nicht auf die gesamten Emissionen eines Unter­nehmens. Denn manche Verbren­nungs­vor­gänge sind nicht emissi­ons­han­dels­pflichtig, etwa in kleinen Anlagen, in Fahrzeugen, die Emissionen, die durch Reisen verur­sacht werden, oder schlicht die auf den Raumhei­zungs­bedarf für Verwaltung, Geschäfte oder Lager entfal­lenden Emissionen. Eine Veröf­fent­li­chungs­pflicht für alle Emissionen eines Unter­nehmens insgesamt existiert aber bisher nicht.

Teilweise ergibt sich eine Veröf­fent­li­chungs­pflicht zwar aus §§ 289b, 289c Handels­ge­setzbuch (HGB). Diese Regelungen setzen die CSR-Richt­linie um und verpflichten große, börsen­no­tierte Unter­nehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern zur Veröf­fent­li­chung bestimmter Infor­ma­tionen, dazu gehören auch umwelt­be­zogene Infor­ma­tionen. Doch diese Pflicht erfasst nur verhält­nis­mäßig wenige Unter­nehmen zudem recht lückenhaft. Dabei ist das Forschungs­in­stitut DIW in einer Unter­su­chung aus 2019 zum Ergebnis gekommen, dass die verpflich­tende nicht­fi­nan­zielle Emissi­ons­aus­weisung zu Emissi­ons­ver­rin­ge­rungen führe.

Nun wird die CSR-Richt­linie aktuell überar­beitet. Von Februar bis Juni 2020 fand eine Konsul­tation statt, die in der Aufregung der Corona-Pandemie in der Außen­wirkung ein wenig unterging. Die Stellung­nahmen und eine Auswertung hat die Europäische Kommission publi­ziert. Wie das Auswer­tungs­do­kument zeigt, vermissen die Anwender vor allem gemeinsame Standards.

Wie geht es nun weiter? Die Kommission ist nun am Zug. Sie wird Ablei­tungen treffen, die letztlich in einer Anpassung der Richt­linie münden sollen. Generell ist zu erwarten, dass die Berichts­pflichten jeden­falls nicht weniger werden, schon weil der Abbau einmal erlas­sener Regelungen nicht dem üblichen Muster entspricht. Wer es genau wissen will, kann statt ständig auf der Seite nachzu­schauen übrigens auch ganz unten auf dieser Seite Notifi­ca­tions durch die Kommission abonnieren (Miriam Vollmer).