Open-Air im Naturschutzgebiet

Die freie Kultur­szene gehört wohl zu den größten Verlierern der Corona-Pandemie. Insofern gönnen wir es den Veran­staltern eines Poetry-Slams sehr, dass ihr Event – nach einem Eilbe­schluss des Verwal­tungs­ge­richts Münster – im Juli in einem Natur­schutz­gebiet im beschau­lichen Greven nördlich von Münster statt­finden darf. Bei dem Natur­schutz­gebiet handelt es sich um einen Teil der Emsaue, wobei der Fluss hier zwischen zwei Stadt­teilen von Greven hindurchfließt.

Letztlich erscheint es auch vertretbar, dass eine auf drei Stunden begrenzte Veran­staltung mit fünf Auftritten und ca. 100 Teilnehmern auf einem 2x2 m großen Podest in dem Gebiet stattfand. Nach Auffassung des Gerichts sei die geplante Veran­staltung nach den maßgeb­lichen natur­schutz­recht­lichen Bestim­mungen nicht verboten. Sie führe weder zu einer Zerstörung noch zu einer Beschä­digung des Natur­schutz­ge­biets. Damit trat es dem Vorbringen der Antrag­steller, zwei Natur­schutz­ver­bänden, entgegen, dass der Poetry-Slam keinen Bezug zu den Schutz­zielen der Emsaue habe, sondern  einen erheblich störenden Eingriff in ein Gebiet darstelle. Den Natur­schutz­ver­bänden ging es auch darum, dass die Veran­staltung ohne eine vorherige Befreiung nach dem Bundes­na­tur­schutz­gesetz erfolgen sollte. Hier hatten die Antrag­steller tatsächlich einen Punkt. Denn auch aus auf den ersten Blick scheinbar unpro­ble­ma­ti­schen Vorhaben können in Natur­schutz­ge­bieten Störungen resul­tieren (Olaf Dilling).