Die freie Kulturszene gehört wohl zu den größten Verlierern der Corona-Pandemie. Insofern gönnen wir es den Veranstaltern eines Poetry-Slams sehr, dass ihr Event – nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Münster – im Juli in einem Naturschutzgebiet im beschaulichen Greven nördlich von Münster stattfinden darf. Bei dem Naturschutzgebiet handelt es sich um einen Teil der Emsaue, wobei der Fluss hier zwischen zwei Stadtteilen von Greven hindurchfließt.
Letztlich erscheint es auch vertretbar, dass eine auf drei Stunden begrenzte Veranstaltung mit fünf Auftritten und ca. 100 Teilnehmern auf einem 2x2 m großen Podest in dem Gebiet stattfand. Nach Auffassung des Gerichts sei die geplante Veranstaltung nach den maßgeblichen naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht verboten. Sie führe weder zu einer Zerstörung noch zu einer Beschädigung des Naturschutzgebiets. Damit trat es dem Vorbringen der Antragsteller, zwei Naturschutzverbänden, entgegen, dass der Poetry-Slam keinen Bezug zu den Schutzzielen der Emsaue habe, sondern einen erheblich störenden Eingriff in ein Gebiet darstelle. Den Naturschutzverbänden ging es auch darum, dass die Veranstaltung ohne eine vorherige Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgen sollte. Hier hatten die Antragsteller tatsächlich einen Punkt. Denn auch aus auf den ersten Blick scheinbar unproblematischen Vorhaben können in Naturschutzgebieten Störungen resultieren (Olaf Dilling).
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