Manchmal kommen sie wieder: CCS in der aktuellen Diskussion
Wir müssen gestehen: CCS hatten wir schon völlig vergessen. Schließlich war auf Grundlage des 2012 erlassenen CCS-Gesetzes (KSpG) kein einziger deutscher Speicher entstanden, vor allem, weil den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt wurde, per Länderklausel die Speicherung von verflüssigtem Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet auszuschließen. Den sang- und klanglosen Untergang der Pläne für deutsche CO2-Speicher und eine entsprechende Transportinfrastruktur hat die Bundesregierung erst vor einigen Monaten in dem gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsbericht dargestellt (wir berichteten).
Nun aber setzen sich nicht nur Vertreter der Bundesregierung, sondern auch Klimaschützer dafür ein, CO2 aufzufangen und sodann im Boden zu vergraben, wenn man die Emissionen schon nicht vermeiden kann. Auf die Klimaschutzszenarien der EU enthalten CCS als einen Teil des Weges zur Klimaneutralität. Doch was ist eigentlich erforderlich, um in Deutschland wirklich CO2 abzuscheiden und im Untergrund zu speichern?
Zunächst müsste das KSpG geändert werden. Denn augenblicklich erlaubt § 2 Abs. 2 KSpG nur Speicher, die bis zum 31.12.2016 beantragt wurden. Außerdem sollten diese nur 1,3 Mio. t CO2 jährlich maximal und nicht mehr als 4 Mio. t CO2 jährlich deutschlandweit fassen. Zumindest die Befristung müsste weg, denn mangels Anträgen von 2016 oder davor können so auch keine Speicher entstehen. Da nicht anzunehmen ist, dass auch nur ein Bundesland von sich aus die Speicherung zuließe, müsste auch § 2 Abs. 5 KSpG, die Länderklausel, weg.
Schon hier stellt sich die Frage, wie eine solche Änderung politisch aussehen soll. Die Bundesländer müssten zustimmen. Aber warum sollten sie das tun? CCS ist ausgesprochen unpopulär. Wer will sich im nächsten Wahlkampf vorwerfen lassen, er hätte in der Salinen Aquifere unter der norddeutschen Tiefebene eine Art Deponie für CO2 erlaubt? Tatsächlich gibt es vermutlich nur eine Möglichkeit, die Länder hierzu zu bewegen, und das wäre eine Änderung der CCS-Richtlinie der EU, die solche Klauseln ausschließt. Auch hierfür wären Mehrheiten mehr als fraglich.
Doch selbst wenn das KSpG geändert werden könnte, wäre ein deutscher Speicher schwierig. Da wäre zum einen die Wirtschaftlichkeit: Die Effizienz von Kraftwerken mit dieser Technologie sänke um voraussichtlich rund 25%. Die Infrastruktur kostet viel Geld. Strom ist heute schon teuer. Wer also soll das bezahlen? Und selbst wenn diese Mehrkosten sich wegen eines höheren CO2-Preises lohnen würden, hielten wir immer noch einen deutschen Speicher für schwierig. Denn einen Speicher kann man nicht überall bauen. Es gibt in Deutschland verhältnismäßig wenige Gebiete, die sich geologisch hierzu eignen, die liegen auch noch vorwiegend in Norddeutschland. Also nicht dort, wo am meisten Strom gebraucht wird. Man braucht also nicht nur den Speicher selbst, sondern auch Leitungen.
Für diese Leitungen und auch für die Speicher selbst sehen § 4 und § 11 KSpG Planfeststellungsbeschlüsse vor, die teilweise den besonderen Regelungen des Energiewirtschaftsrechts folgen. Charakteristisch für diese Verfahren ist eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Nun rufen schon Vorhaben mit so etablierten Technologien wie der Stromtransport via Erdkabel oder der Straßenbau erbitterten Protest hervor. Gegen CCS-Leitungen und Speicher würde sicherlich mindestens ebenso intensiv protestiert, zumal die Gefährlichkeit dieser Technologie ja tatsächlich bisher nie schlüssig widerlegt wurde. Es würde damit sicherlich mindestens viel Zeit kosten, bis die Bagger rollen könnten.
Gibt es aber so viele Wenn und Aber wie in diesem Fall, ist es unwahrscheinlich, dass aus den Ankündigungen, auch auf diese Technologie zurückzugreifen, mehr wird als ein argumentativer Strohhalm, der gegen Emissionseinsparungen an anderer Stelle ins Feld geführt werden soll.