Wo misst man Luftqualität? – Zur Entscheidung EuGH Rs. C‑723/17
Die Luftqualität ist nicht nur in deutschen Städten ein Problem. Wie auch, die Richtlinie 2008/50, die Luftqualitätsrichtlinie, gilt schließlich europaweit. Insofern ist es nicht erstaunlich, dass auch in Belgien eine Reihe von Bürgern und eine NGO vor Gericht gezogen sind. Sie waren der Ansicht, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid würden in Brüssel überschritten. Allerdings wiesen die behördlich ausgewiesenen Werte das nicht aus. Die Kläger trugen aber vor, dies liege an der Erfassungsmethode und gingen vor Gericht.
Das angerufene nationale Gericht legte den Rechtsstreit dem EuGH vor (Rs. C‑723/17). Es wollte zum einen wissen, ob es gerichtlich überprüfbar ist, wo die Proben genommen werden. Und zum anderen, ob es auf einzelne Grenzwertüberschreitungen ankommt oder auf gebietsbezogene Durchschnittswerte.
Der EuGH beantwortete diese Fragen am 26.06.2019 mit großer Klarheit: Ja, die nationalen Gerichte sind berechtigt, den Ort der Probenahme zu überprüfen. Die Behörden sind nämlich nicht frei darin, sich einen beliebigen Ort auszusuchen, an dem gemessen wird. Die Behörden müssen die Messstationen so aufstellen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen minimiert wird. Mit anderen Worten: Gemessen werden muss dort, wo die Emissionen vermutlich am höchsten sind.
Auch im Hinblick auf die zweite Frage setzten sich die Kläger des Ausgangsverfahrens gegen die Behörden voll durch. Das Gericht stellte klar, dass Behörden nicht auf Durchschnittswerte für ein ganzes Gebiet abstellen dürfen, sondern es reicht, wenn an nur einer Probenahmestelle ein über den Grenzwerten liegender Verschmutzungsgrad gemessen wird.
Was bedeutet das nun für Deutschland? Klar ist: Eine Lösung des Fahrverbotsproblems durch Versetzung von Messstationen ist vom Tisch. Es muss also ernsthaft etwas geschehen, um Dieselfahrverbote in Großstädten zu vermeiden.