Familienstrom und Kinderbild
Verdammt! Ausgerechnet das beste Bild der neuen Familienstrom-Kampagne der Stadtwerk Oberaltheim GmbH (SWO) soll Vertriebsleiter Valk von der Homepage nehmen! Dabei hatte er diesmal ausdrücklich daran gedacht, eine Zustimmung in die Veröffentlichung des Fotos einzuholen.
Auf dem bösen Bild sitzen Mutter und Tochter auf dem Balkon und frühstücken. Die attraktive rothaarige Mutter, das Kind mit einer auffälligen Ähnlichkeit mit Kobold Pumuckl, im Hintergrund der Unteraltheimer See: Ein besseres und werbeträchtigeres Bild konnte Valk sich kaum mehr vorstellen. Und die Mutter hatte doch unterschrieben!
Beschwert hatte sich deswegen natürlich auch nicht die Mutter. Stattdessen hatte sich der Anwalt des – von ihr geschiedenen – Vaters gemeldet. Was Valk nicht gewusst hatte: der Vater des reizenden Kindes arbeitete ausgerechnet beim direkten Konkurrenten.
Leider kann hier auch Justiziaren Birte Berlach nicht helfen. Kommentarlos schickt sie Valk eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 24.5.2018 (13 W 10/18). In dieser Entscheidung, in der es vordergründig um Prozesskostenhilfe geht, spricht das niedersächsische Oberlandesgericht klar aus, dass die Einwilligung nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) eine Entscheidung über eine Angelegenheit darstellt, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Solche Entscheidungen dürfen Eltern – anders als Entscheidungen des täglichen Lebens – nur im gegenseitigen Einvernehmen treffen. Dies begründet das OLG zum einen mit der Seltenheit solcher Entscheidungen. Zum anderen mit erheblichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes, hier mit der Gefährdung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Publikation gegenüber einer theoretisch unbegrenzten Anzahl an Menschen, und dem Umstand, dass eine verlässliche Löschung von Fotos im Netz unmöglich und eine etwaige Weiterverbreitung kaum kontrollierbar sind. Außerdem handelte es sich auch bei dem entschiedenen Fall um eine werbliche Verwendung.
Es hilft also nichts. Falk muss das Foto entfernen.