Verdammt! Ausge­rechnet das beste Bild der neuen Famili­en­strom-Kampagne der Stadtwerk Oberal­theim GmbH (SWO) soll Vertriebs­leiter Valk von der Homepage nehmen! Dabei hatte er diesmal ausdrücklich daran gedacht, eine Zustimmung in die Veröf­fent­li­chung des Fotos einzuholen.

Auf dem bösen Bild sitzen Mutter und Tochter auf dem Balkon und frühstücken. Die attraktive rothaarige Mutter, das Kind mit einer auffäl­ligen Ähnlichkeit mit Kobold Pumuckl, im Hinter­grund der Unter­al­t­heimer See: Ein besseres und werbe­träch­ti­geres Bild konnte Valk sich kaum mehr vorstellen. Und die Mutter hatte doch unterschrieben!

Beschwert hatte sich deswegen natürlich auch nicht die Mutter. Statt­dessen hatte sich der Anwalt des – von ihr geschie­denen – Vaters gemeldet. Was Valk nicht gewusst hatte: der Vater des reizenden Kindes arbeitete ausge­rechnet beim direkten Konkurrenten. 

Leider kann hier auch Justi­ziaren Birte Berlach nicht helfen. Kommen­tarlos schickt sie Valk eine Entscheidung des OLG Oldenburg vom 24.5.2018 (13 W 10/18). In dieser Entscheidung, in der es vorder­gründig um Prozess­kos­ten­hilfe geht, spricht das nieder­säch­sische Oberlan­des­ge­richt klar aus, dass die Einwil­ligung nach § 22 Kunst­ur­he­ber­gesetz (KunstUrhG) eine Entscheidung über eine Angele­genheit darstellt, deren Regelung für das Kind von erheb­licher Bedeutung ist. Solche Entschei­dungen dürfen Eltern – anders als Entschei­dungen des täglichen Lebens – nur im gegen­sei­tigen Einver­nehmen treffen. Dies begründet das OLG zum einen mit der Seltenheit solcher Entschei­dungen. Zum anderen mit erheb­lichen Auswir­kungen auf die Entwicklung des Kindes, hier mit der Gefährdung des allge­meinen Persön­lich­keits­rechts durch die Publi­kation gegenüber einer theore­tisch unbegrenzten Anzahl an Menschen, und dem Umstand, dass eine verläss­liche Löschung von Fotos im Netz unmöglich und eine etwaige Weiter­ver­breitung kaum kontrol­lierbar sind. Außerdem handelte es sich auch bei dem entschie­denen Fall um eine werbliche Verwendung.

Es hilft also nichts. Falk muss das Foto entfernen.