Wie machen’s denn die Länder?
Die Republik streitet um ein Bundes-Klimaschutzgesetz, das das BMU will, aber andere Ministerien nicht oder zumindest nicht so. Doch in der Debatte wird oft unterschlagen, dass es bereits neun Landes-Klimaschutzgesetze gibt. Daher interessant: Was bringen diese Regelwerke? Dies hat sich der Berliner Think Tank Ecologic in einem Gutachten für den WWF angesehen.
Im ersten Schritt untersuchen die Gutachter diese Gesetze. Hierbei wird unterschieden: Zwei Bundesländer (Hamburg und Hessen) haben Landesklimaschutzgesetze ohne qualifizierte Minderungsziele, die durch Energieeinsparungen und Maßnahmen für Gebäude und Anlagen die Emission von Treibhausgasen verringern sollen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Landesklimaschutzgesetze, in denen konkrete Minderungen angepeilt werden. Zwei weitere Klimaschutzgesetze sollen in näherer Zukunft erlassen werden.
Interessant ist auf Seite 10 ff. des Gutachtens die Analyse der Landesklimaschutzgesetze. Kernstück ist jeweils eine Klimaschutzplanung, auf deren Basis Strategien und Maßnahmen entwickelt werden sollen. Auch soll in den meisten Gesetzen die öffentliche Hand klimaneutral werden. Ein Berichtswesen über erzielte Erfolge oder Misserfolge soll verhindern, dass die Gesetze reine Symbolpolitik bleiben. Die Übersicht über die Mechanismen, mit der die Bundesländer den Erfolg ihrer Strategien absichern wollen, ist auf jeden Fall ausgesprochen hilfreich. Einen tabellarischen Überblick bietet das Gutachten für den ganz schnellen Blick auf Seite 17.
Im nächsten Schritt kommt das Gutachten zu einer positiven Bewertung der Landesklimaschutzgesetze. Der Mehrwert liege in der Stärkung des Stellenwertes des Klimaschutzes, die Mechanismen würden die Erfolgsaussichten der Umsetzungsmaßnahmen erhöhen. Dabei wird nicht verschwiegen, dass für diese Maßnahmen nur relativ wenig Raum ist. Dies beruht auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, der für den Klimaschutz vorrangig zuständig ist. Hier ist dann auch der aus unsere Sicht interessanteste Punkt: Die Landesklimaschutzgesetze bringen eigentlich kaum etwas Messbares. Wie viel Deutschland zu reduzieren hat, ergibt sch ohnehin aus Gemeinschaftsrecht. Und alle „harten“ Materien gehören dem Bund.
Nun ist es kaum den Ländern vorzuwerfen, dass der Bund zu wenig tut, um seinen Verpflichtungen zum Klimaschutz hinreichend nachzukommen. Aus unserer Sicht ist das Fazit damit klar: Der Bund ist gefragt.