Die Republik streitet um ein Bundes-Klima­schutz­gesetz, das das BMU will, aber andere Minis­terien nicht oder zumindest nicht so. Doch in der Debatte wird oft unter­schlagen, dass es bereits neun Landes-Klima­schutz­ge­setze gibt. Daher inter­essant: Was bringen diese Regel­werke? Dies hat sich der Berliner Think Tank Ecologic in einem Gutachten für den WWF angesehen.

Im ersten Schritt unter­suchen die Gutachter diese Gesetze. Hierbei wird unter­schieden: Zwei Bundes­länder (Hamburg und Hessen) haben Landes­kli­ma­schutz­ge­setze ohne quali­fi­zierte Minde­rungs­ziele, die durch Energie­ein­spa­rungen und Maßnahmen für Gebäude und Anlagen die Emission von Treib­haus­gasen verringern sollen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen haben Landes­kli­ma­schutz­ge­setze, in denen konkrete Minde­rungen angepeilt werden. Zwei weitere Klima­schutz­ge­setze sollen in näherer Zukunft erlassen werden.

Inter­essant ist auf Seite 10 ff. des Gutachtens die Analyse der Landes­kli­ma­schutz­ge­setze. Kernstück ist jeweils eine Klima­schutz­planung, auf deren Basis Strategien und Maßnahmen entwi­ckelt werden sollen. Auch soll in den meisten Gesetzen die öffent­liche Hand klima­neutral werden. Ein Berichts­wesen über erzielte Erfolge oder Misserfolge soll verhindern, dass die Gesetze reine Symbol­po­litik bleiben. Die Übersicht über die Mecha­nismen, mit der die Bundes­länder den Erfolg ihrer Strategien absichern wollen, ist auf jeden Fall ausge­sprochen hilfreich. Einen tabel­la­ri­schen Überblick bietet das Gutachten für den ganz schnellen Blick auf Seite 17.

Im nächsten Schritt kommt das Gutachten zu einer positiven Bewertung der Landes­kli­ma­schutz­ge­setze. Der Mehrwert liege in der Stärkung des Stellen­wertes des Klima­schutzes, die Mecha­nismen würden die Erfolgs­aus­sichten der Umset­zungs­maß­nahmen erhöhen. Dabei wird nicht verschwiegen, dass für diese Maßnahmen nur relativ wenig Raum ist. Dies beruht auf der Gesetz­ge­bungs­kom­petenz des Bundes, der für den Klima­schutz vorrangig zuständig ist. Hier ist dann auch der aus unsere Sicht inter­es­san­teste Punkt: Die Landes­kli­ma­schutz­ge­setze bringen eigentlich kaum etwas Messbares. Wie viel Deutschland zu reduzieren hat, ergibt sch ohnehin aus Gemein­schafts­recht. Und alle „harten“ Materien gehören dem Bund. 

Nun ist es kaum den Ländern vorzu­werfen, dass der Bund zu wenig tut, um seinen Verpflich­tungen zum Klima­schutz hinrei­chend nachzu­kommen. Aus unserer Sicht ist das Fazit damit klar: Der Bund ist gefragt.