Thema Heizen im Hochsommer

Wer denkt bei diesem Wetter schon gern über Heizen nach. Gleichwohl, das Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) drängt. Am 26. Juni 2019 gab es deswegen zum aktuellen Entwurf (wir berich­teten) eine Anhörung im Wirtschaftsministerium.

Die Positionen sind bekannt. Kritiker des Entwurfs rügen nach wie vor, dass die Effizi­enz­vor­stel­lungen der Bundes­re­gierung nicht über den heutigen Status Quo hinaus­gehen. Entspre­chend fordert etwa der Bundes­verband Erneu­erbare Energie e.V. (BEE) eine Verschärfung des Anspruchs­ni­veaus und einer Ausweitung der Nutzungs­pflicht für erneu­erbare Energien auf Bestands­ge­bäude. Und dass die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) den KfW–Effizienzhaus Standard 75 zu unambi­tio­niert findet, bedarf fast keiner weiteren Worte. Auf der anderen Seite versteht es sich ebenfalls von selbst, dass die Immobi­li­en­wirt­schaft Verschär­fungen kritisch sieht. Deren Einwände sind auch nicht ganz von der Hand zu weisen: Gerade angesichts der sich verschär­fenden Wohnungsnot in den Städten bedeuten höhere Anspruchs­ni­veaus natur­gemäß auch höhere Nebenkosten.

Wie geht es nun weiter? Noch einmal kann die Bundes­re­gierung das GEG eigentlich nicht abmode­rieren. Hinter dem Entwurf steht nämlich die EU–Richtlinie 2010/31/EU, die innerhalb einer schon abgelau­fenen Frist umzusetzen war. Bleibt Deutschland weiter säumig, könnte ein Vertrags­ver­let­zungs­ver­fahren mit hohen Straf­zah­lungen einge­leitet werden.

Doch wird die Verab­schiedung des heutigen Entwurfsein ein solches Verfahren verhindern? Tatsächlich stellt sich die Frage, ob der Status Quo den Vorgaben der Richt­linie wirklich entspricht. Doch ob dem so ist, wird sich erst dann erweisen, wenn das Gesetz endlich verab­schiedet wird.