Thema Heizen im Hochsommer
Die Positionen sind bekannt. Kritiker des Entwurfs rügen nach wie vor, dass die Effizienzvorstellungen der Bundesregierung nicht über den heutigen Status Quo hinausgehen. Entsprechend fordert etwa der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) eine Verschärfung des Anspruchsniveaus und einer Ausweitung der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien auf Bestandsgebäude. Und dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den KfW–Effizienzhaus Standard 75 zu unambitioniert findet, bedarf fast keiner weiteren Worte. Auf der anderen Seite versteht es sich ebenfalls von selbst, dass die Immobilienwirtschaft Verschärfungen kritisch sieht. Deren Einwände sind auch nicht ganz von der Hand zu weisen: Gerade angesichts der sich verschärfenden Wohnungsnot in den Städten bedeuten höhere Anspruchsniveaus naturgemäß auch höhere Nebenkosten.
Wie geht es nun weiter? Noch einmal kann die Bundesregierung das GEG eigentlich nicht abmoderieren. Hinter dem Entwurf steht nämlich die EU–Richtlinie 2010/31/EU, die innerhalb einer schon abgelaufenen Frist umzusetzen war. Bleibt Deutschland weiter säumig, könnte ein Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Strafzahlungen eingeleitet werden.
Doch wird die Verabschiedung des heutigen Entwurfsein ein solches Verfahren verhindern? Tatsächlich stellt sich die Frage, ob der Status Quo den Vorgaben der Richtlinie wirklich entspricht. Doch ob dem so ist, wird sich erst dann erweisen, wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird.