Aller guten Dinge sind drei. Aber ob der Entwurf für ein Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beim nunmehr dritten Versuch wirklich gut wird, steht in den Sternen. Ein erster Entwurf, relativ ambitio­niert, war, wir erinnern uns, im März 2017 gescheitert. Ende 2018 lag ein neuer Entwurf auf dem Tisch, der es jedoch nicht von der Ressort­ab­stimmung in die Verbände Anhörung geschafft hat. Seit heute liegt den Verbänden ein Folge­entwurf vor.

Überra­schung: Das bedeutet nicht (wie sonst), dass die in diesem Fall ausge­sprochen mühsame Ressort­ab­stimmung erfolg­reich abgeschlossen wäre. Zwischen den betei­ligten Häusern, insbe­sondere dem feder­füh­renden Wirtschafts­mi­nis­terium (BMWi) und dem Umwelt­mi­nis­terium (BMU) ist immer noch ein bunter Strauß Themen offen. Aber offenbar wollte das BMWi dem BMU, das mit dem Klima­schutz­gesetz vorge­prescht war, auch einmal zeigen, wie es sich anfühlt, wenn andere sich nicht an unaus­ge­spro­chene Spiel­regeln halten. Das bedeutet: Ob der Entwurf so in Kraft tritt, steht ebenso in den Sternen wie letzte Woche. Denn nach wie vor stört die Umwelt­seite, dass der vom GEG-Entwurf vorge­sehene „Niedrigst­ener­gie­standard“ nicht über das aktuell geltende Niveau der EnEV hinausgeht. Selbst bei öffent­lichen Gebäuden bliebe damit alles beim Alten. 

Auch in sonstiger Hinsicht sind die wenigen Änderungen am Entwurf nichts, was das BMU zum Einlenken bewegen könnte. Der Entwurf steht in vielfacher Hinsicht für ein „Weiter so“, das gerade nach der Europawahl vom letzten Sonntag in den SPD regierten Häusern noch weniger populär sein dürfte als letzte Woche.

Damit ist weiter offen, wie die Bundes­re­publik die überfällige Umsetzung der Richt­linie 2010/31/EU ausge­stalten will. Problem: Mit dieser Umsetzung ist Deutschland sowieso reichlich spät dran. Und ob das, was das BMWi aktuell plant, sich inhaltlich als ausrei­chende Umsetzung sehen lassen kann, steht ohnehin in den Sternen.