Windstille überm EEG
Die Politik ringt um zusätzliche Instrumente, um die Emission von Treibhausgasen in den Griff zu bekommen. Dabei dürfen allerdings die Instrumente nicht außer acht gelassen werden, die es schon gibt. Insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das unter anderem Förderungen für Strom aus erneuerbaren Quellen vorsieht.
Nun schlägt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Alarm: Sie führt das Ausschreibungsverfahren für Neuanlagen durch, das im EEG 2017 vorgesehen ist. Dieses noch recht neue Instrument soll die Ausbaukosten senken und so auf die lange Sicht die EEG-Umlage wieder reduzieren. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass diejenigen, die neue EE-Anlagen bauen möchten, sich um bestimmte Kapazitäten bewerben. Den Zuschlag soll derjenige erhalten, der am günstigsten erzeugt und deswegen mit einer geringen oder sogar gar keinen Marktprämie auskommt.
Soweit die Theorie. In der Praxis ist nun die zweite Ausschreibungsrunde des laufenden Jahres mit einer deutlichen Unterdeckung beendet worden. Die BNetzA konnte nur 270 MW der gesamten Ausschreibungsmenge von 650 MW zuschlagen. Damit haben alle 35 zugelassenen Gebote den Zuschlag erhalten. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 6,13 Cent pro Kilowattstunde. So wird das natürlich nichts mit dem Ausbaupfad für die Erneuerbaren.
Zu den Ursachen dieser dramatischen Entwicklung findet die Bundesnetzagentur deutliche Worte. Sie führt die geringe Anzahl an Angeboten auf die schwierige Lage bei der Genehmigungserteilung für Windkraftanlagen zurück. Doch worin liegt das? Zumindest einen Teil der Probleme führen wir auf Akzeptanzprobleme zurück. Namentlich erweist sich etwa die bayerische Abstandsregelung als Problem. Hier gilt seit 2014 die sogenannte 10-H-Regel wonach der Abstand eines Windrades von Wohnungen mindestens zehnmal so weit sein muss, wie die Anlage hoch ist. Faktisch gibt es danach in Bayern kaum mehr überhaupt genehmigungsfähige Standorte. Aber auch die Luftsicherung ist immer noch ein Problem. Zudem fehlt es generell an entsprechend ausgewiesenen Flächen. Allzu oft scheuen die Akteure den Konflikt mit der Nachbarschaft. Hier stellt sich die Frage, ob nicht der Bundesgesetzgeber noch einmal aktiv werden sollte.