Die Politik ringt um zusätz­liche Instru­mente, um die Emission von Treib­haus­gasen in den Griff zu bekommen. Dabei dürfen aller­dings die Instru­mente nicht außer acht gelassen werden, die es schon gibt. Insbe­sondere das Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG), das unter anderem Förde­rungen für Strom aus erneu­er­baren Quellen vorsieht.

Nun schlägt die Bundes­netz­agentur (BNetzA) Alarm: Sie führt das Ausschrei­bungs­ver­fahren für Neuan­lagen durch, das im EEG 2017 vorge­sehen ist. Dieses noch recht neue Instrument soll die Ausbau­kosten senken und so auf die lange Sicht die EEG-Umlage wieder reduzieren. Der Gesetz­geber hat vorge­sehen, dass dieje­nigen, die neue EE-Anlagen bauen möchten, sich um bestimmte Kapazi­täten bewerben. Den Zuschlag soll derjenige erhalten, der am günstigsten erzeugt und deswegen mit einer geringen oder sogar gar keinen Markt­prämie auskommt.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist nun die zweite Ausschrei­bungs­runde des laufenden Jahres mit einer deutlichen Unter­de­ckung beendet worden. Die BNetzA konnte nur 270 MW der gesamten Ausschrei­bungs­menge von 650 MW zuschlagen. Damit haben alle 35 zugelas­senen Gebote den Zuschlag erhalten. Der durch­schnitt­liche Zuschlagswert lag bei 6,13 Cent pro Kilowatt­stunde. So wird das natürlich nichts mit dem Ausbaupfad für die Erneuerbaren. 

Zu den Ursachen dieser drama­ti­schen Entwicklung findet die Bundes­netz­agentur deutliche Worte. Sie führt die geringe Anzahl an Angeboten auf die schwierige Lage bei der Geneh­mi­gungs­er­teilung für Windkraft­an­lagen zurück. Doch worin liegt das? Zumindest einen Teil der Probleme führen wir auf Akzep­tanz­pro­bleme zurück. Namentlich erweist sich etwa die bayerische Abstands­re­gelung als Problem. Hier gilt seit 2014 die sogenannte 10-H-Regel wonach der Abstand eines Windrades von Wohnungen mindestens zehnmal so weit sein muss, wie die Anlage hoch ist. Faktisch gibt es danach in Bayern kaum mehr überhaupt geneh­mi­gungs­fähige Standorte. Aber auch die Luftsi­cherung ist immer noch ein Problem. Zudem fehlt es generell an entspre­chend ausge­wie­senen Flächen. Allzu oft scheuen die Akteure den Konflikt mit der Nachbar­schaft. Hier stellt sich die Frage, ob nicht der Bundes­ge­setz­geber noch einmal aktiv werden sollte.