Warten auf den BGH: Was wird aus Mieterstrommodellen?

Nach wie vor sieht es danach aus, als ob 2019 nicht das Jahr der Mieter­strom­mo­delle würde, also dezen­traler Versor­gungs­mo­delle, bei denen Gebäude mit vor Ort erzeugter grüner Energie versorgt werden.

Eine maßgeb­liche Ursache für den schlep­penden Fortschritt ist die allzu enge Auslegung des Begriffs der Kunden­anlage in § 3 Nr. 24a EnWG. Mieter­strom wird nämlich nur über Kunden­an­lagen, nicht über „richtige“ Netze geliefert. In der zitierten Norm ist die Kunden­anlage deswegen recht detail­liert, aber ohne zahlen­mäßige Grenze definiert. Chroni­scher Stein des Anstoßes: Nur wettbe­werblich unbedeu­tende Struk­turen können danach Kunden­an­lagen sein. Aber wann ist das der Fall?

Nach Ansicht des OLG Frankfurt liegen – wir berich­teten – schon bei 100 Anschlüssen keine Kunden­anlage mehr vor. Das energie­rechtlich bekanntlich besonders wichtige OLG Düsseldorf hat zumindest bei rund 500 Wohnungen eine Kunden­anlage verneint. Diese Diffe­ren­zierung ist alles andere als rein akade­misch: Wenn Versor­gungs­lei­tungen nämlich nicht als Kunden­an­lagen einge­ordnet werden, müssen auf den innerhalb der Struktur gelie­ferten Strom Netzent­gelte und einige netzseitige Umlage gezahlt werden. Dann sind Mieter­strom­mo­delle regel­mäßig nicht mehr wirtschaftlich.

Nun will eine Bürger­en­er­gie­ge­sell­schaft noch einmal das OLG Düsseldorf bemühen und notfalls den BGH anrufen. Sie geht gegen einen Beschluss der Bundes­netz­agentur vor, die ein Projekt mit nur 143 Wohnein­heiten nicht mehr als Kunden­anlage betrachtet hat. Parallel versuchen die in zweiten Instanzen unter­le­genen Unter­nehmen, die die Einordnung als Kunden­anlage verfolgen, schon jetzt vom Bundes­ge­richtshof (BGH) doch noch eine günstigere Auskunft zu erhalten. Doch der BGH urteilt selten schnell. Damit steht zu befürchten, dass aus dem erhofften Beitrag von Mieter­strom­mo­dellen für die Energie­wende zumindest in näherer Zukunft nichts wird. Dies ist nicht nur für die Unter­nehmen bedau­erlich, die ein inter­es­santes Geschäftsfeld nicht ausbauen können. Die Entlastung der vorge­la­gerten Netze und die ortsnahe, dezen­trale Versorgung mit grüner Energie sollte ein wichtiger Baustein der Energie­wende werden, aktuell kann sich das aber keiner leisten. 

Aktuell heißt es also: Warten auf den BGH