Nach wie vor sieht es danach aus, als ob 2019 nicht das Jahr der Mieterstrommodelle würde, also dezentraler Versorgungsmodelle, bei denen Gebäude mit vor Ort erzeugter grüner Energie versorgt werden.
Eine maßgebliche Ursache für den schleppenden Fortschritt ist die allzu enge Auslegung des Begriffs der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG. Mieterstrom wird nämlich nur über Kundenanlagen, nicht über „richtige“ Netze geliefert. In der zitierten Norm ist die Kundenanlage deswegen recht detailliert, aber ohne zahlenmäßige Grenze definiert. Chronischer Stein des Anstoßes: Nur wettbewerblich unbedeutende Strukturen können danach Kundenanlagen sein. Aber wann ist das der Fall?
Nach Ansicht des OLG Frankfurt liegen – wir berichteten – schon bei 100 Anschlüssen keine Kundenanlage mehr vor. Das energierechtlich bekanntlich besonders wichtige OLG Düsseldorf hat zumindest bei rund 500 Wohnungen eine Kundenanlage verneint. Diese Differenzierung ist alles andere als rein akademisch: Wenn Versorgungsleitungen nämlich nicht als Kundenanlagen eingeordnet werden, müssen auf den innerhalb der Struktur gelieferten Strom Netzentgelte und einige netzseitige Umlage gezahlt werden. Dann sind Mieterstrommodelle regelmäßig nicht mehr wirtschaftlich.
Nun will eine Bürgerenergiegesellschaft noch einmal das OLG Düsseldorf bemühen und notfalls den BGH anrufen. Sie geht gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur vor, die ein Projekt mit nur 143 Wohneinheiten nicht mehr als Kundenanlage betrachtet hat. Parallel versuchen die in zweiten Instanzen unterlegenen Unternehmen, die die Einordnung als Kundenanlage verfolgen, schon jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) doch noch eine günstigere Auskunft zu erhalten. Doch der BGH urteilt selten schnell. Damit steht zu befürchten, dass aus dem erhofften Beitrag von Mieterstrommodellen für die Energiewende zumindest in näherer Zukunft nichts wird. Dies ist nicht nur für die Unternehmen bedauerlich, die ein interessantes Geschäftsfeld nicht ausbauen können. Die Entlastung der vorgelagerten Netze und die ortsnahe, dezentrale Versorgung mit grüner Energie sollte ein wichtiger Baustein der Energiewende werden, aktuell kann sich das aber keiner leisten.
Aktuell heißt es also: Warten auf den BGH.
Hinterlasse einen Kommentar