Das BKartA ermittelt bei Verbraucherplattformen

Über Nutzer­be­wer­tungen im Internet, z. B. bei Google, aber auch anderen Platt­formen, auf denen man zB Hotels, Restau­rants oder Ärzte bewerten kann, ärgern sich nicht wenige Unter­nehmen. Schließlich können beliebige Personen – egal, ob sie wirklich Kunden sind – die Leistungen des eigenen Unter­nehmens bewerten. Das kann hilfreich sein, aber bisweilen bemängelt Kunden Erfah­rungen, die entweder unwahr­scheinlich erscheinen, oder die mit dem Unter­nehmen nichts zu tun haben. Zwar sind Platt­formen wie Google nicht verpflichtet, alle Bewer­tungen inhaltlich zu überprüfen, vgl. § 7 Abs. 2 TMG. Diens­te­an­bieter wie Google bleiben nach § 10 TMG aber verant­wortlich, wenn sie die rechts­wid­rigen Handlungen kennen und/oder sie nicht unver­züglich tätig geworden sind, um die falschen Infor­ma­tionen zu entfernen bzw. den Zugang zu sperren. Das bedeutet leider aber auch: Wer sich zu Unrecht schlecht bewertet fühlt, muss aktiv werden und sein Recht gestützt auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend machen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Außer ungerecht­fertigt schlechten Bewer­tungen verärgern viele Unter­nehmen auch verdächtig eupho­rische Bewer­tungen ihrer Konkur­renten. Hier kommt immer wieder der Verdacht auf, diese könnten manipu­liert sein. Dies stört natur­gemäß nicht nur die Wettbe­werber, sondern führt auch Verbraucher in die Irre. Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass Bewer­tungen angeblich echter Konsu­menten im Netz auch authen­tisch sind, trifft mögli­cher­weise unver­nünftige Entschei­dungen. Darunter leidet die Funktio­na­lität des Marktes.

Dies hat nun das Bundes­kar­tellamt auf den Plan gerufen. Dieses hat sich den neuen Märkten im Internet ja bereits kürzlich unter anderem zu Vergleichs­platt­formen wie Check24 und Verivox angenommen. Nun teilt die Behörde mit, dass sie eine Sektor­un­ter­su­chung in Hinblick auf Nutzer­be­wer­tungen einge­leitet hat. Sie wird nun auf die Platt­formen zugehen, ermitteln, ob und in welchem Rahmen die vermu­teten Verstöße tatsächlich statt­finden, und darauf einen Bericht zusam­men­stellen. Man darf wohl gespannt sein.