Das BKartA ermittelt bei Verbraucherplattformen
Über Nutzerbewertungen im Internet, z. B. bei Google, aber auch anderen Plattformen, auf denen man zB Hotels, Restaurants oder Ärzte bewerten kann, ärgern sich nicht wenige Unternehmen. Schließlich können beliebige Personen – egal, ob sie wirklich Kunden sind – die Leistungen des eigenen Unternehmens bewerten. Das kann hilfreich sein, aber bisweilen bemängelt Kunden Erfahrungen, die entweder unwahrscheinlich erscheinen, oder die mit dem Unternehmen nichts zu tun haben. Zwar sind Plattformen wie Google nicht verpflichtet, alle Bewertungen inhaltlich zu überprüfen, vgl. § 7 Abs. 2 TMG. Diensteanbieter wie Google bleiben nach § 10 TMG aber verantwortlich, wenn sie die rechtswidrigen Handlungen kennen und/oder sie nicht unverzüglich tätig geworden sind, um die falschen Informationen zu entfernen bzw. den Zugang zu sperren. Das bedeutet leider aber auch: Wer sich zu Unrecht schlecht bewertet fühlt, muss aktiv werden und sein Recht gestützt auf §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geltend machen. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.
Außer ungerechtfertigt schlechten Bewertungen verärgern viele Unternehmen auch verdächtig euphorische Bewertungen ihrer Konkurrenten. Hier kommt immer wieder der Verdacht auf, diese könnten manipuliert sein. Dies stört naturgemäß nicht nur die Wettbewerber, sondern führt auch Verbraucher in die Irre. Wer sich nicht darauf verlassen kann, dass Bewertungen angeblich echter Konsumenten im Netz auch authentisch sind, trifft möglicherweise unvernünftige Entscheidungen. Darunter leidet die Funktionalität des Marktes.
Dies hat nun das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Dieses hat sich den neuen Märkten im Internet ja bereits kürzlich unter anderem zu Vergleichsplattformen wie Check24 und Verivox angenommen. Nun teilt die Behörde mit, dass sie eine Sektoruntersuchung in Hinblick auf Nutzerbewertungen eingeleitet hat. Sie wird nun auf die Plattformen zugehen, ermitteln, ob und in welchem Rahmen die vermuteten Verstöße tatsächlich stattfinden, und darauf einen Bericht zusammenstellen. Man darf wohl gespannt sein.