„Schuldenbremse“ fürs Klima
Neulich hatten wir über die Klimaklagen berichtet. Und hatten die Meinung vertreten, dass die Mittel des Rechts für die hochpolitischen Fragen der Festlegung von Klimazielen ungeeignet seien. Nun ist Kritik oft leicht, guter Rat aber teuer. Was für Möglichkeiten gibt es denn sonst, die Versprechungen des Abkommens von Paris zur Reduktion von Treibhausgasen tatsächlich umzusetzen?
Ein Vorschlag wurde nun von einem Mitglied des Sachverständigenrats (SRU), dem Jura-Professor Christian Calliess, ins Spiel gebracht: In einem Interview mit der Zeit fordert er, dass die Umweltministerin ein Vetorecht bekommen solle. Dieses Vetorecht würde sie dann ausüben können, wenn von einem Gesetzgebungsvorhaben klimarelevante Aspekte betroffen sind und wenn es dabei gegen die Nachhaltigkeitsstrategie verstößt.
Der Vorschlag klingt erstmal nach Bevormundung. Schließlich haben die Ressorts ja alle berechtigte Interessen zu vertreten. Außerdem liegt die politische Gesamtverantwortung für die Regierung nach Art. 65 Grundgesetz (GG) bei der Bundeskanzlerin. Durch ein Vetorecht könnte das Gleichgewicht zwischen den Ressorts verschoben oder schlimmstenfalls eine Blockade bewirkt werden.
Allerdings gibt es bereits jetzt Vetorechte einiger Ressorts. So hat das Bundesministerium der Finanzen nach § 26 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GO BReg) ein Recht gegen Beschlüsse mit Finanzbezug Widerspruch zu erheben. Entsprechende Rechte haben nach Absatz 2 das Ministerium der Justiz und des Inneren bei Unvereinbarkeit von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen mit geltendem Recht. Insofern könnte es darum gehen, das Gleichgewicht zwischen den Ressorts wieder herzustellen.
Zudem sind diese Vetorechte nicht absolut. Vielmehr kann nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GO BReg das Kabinett erneut abstimmen. Bei Anwesenheit des betroffenen Ressorts kann eine Mehrheit der Minister mit dem Bundeskanzler dann auch über die Belange hinweggehen. Aber immerhin müssen sich die anderen Ressorts dann der Diskussion stellen. Insofern läuft der Vorschlag eher auf eine geänderte Prioritätensetzung als eine Einschränkung politischer Spielräume hinaus.