Planfeststellungsbeschluss: Augen auf bei der Variantenwahl

Bei der Planung von Verkehrswegen wird den Kommunen häufig ein breiter Ermessensspielraum eingeräumt, so dass eine Klage durch Anwohner selten zum Erfolg führt. Das OVG Lüneburg hat jedoch kürzlich über einen Fall entschieden, in dem entsprechende Klagen zu Erfolg geführt haben.

Die Anwohner hatten in dem Fall einen Planfeststellungsbeschluss angegriffen, der auf den Ausbau einer Straße in Buxtehude bezogen war. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht den massiven Ausbau einer Straße vor, durch die bisher anliegende Grundstücke erschlossen worden waren. Die Straße sollte zu einer 7 m breiten, zweispurigen Fahrbahn mit jeweils seitlich 3 m hohen Lärmschutzwänden und parallel dazu hinter den Lärmschutzwänden gelegenen sogenannten Anliegerstraßen ausgebaut werden.

Der entscheidende Senat des OVG hat in seinem Urteil den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Anders als das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz war er der Überzeugung, dass im Verfahren Abwägungsfehler begangen wurden. So habe die Behörde die Lärmbelastung und die vorhabenbedingten Kosten nicht ausreichend berücksichtigt, und es seien ihr Fehler im Rahmen der Begutachtung der Variantenwahl unterlaufen.

Das OVG hat den Planfeststellungsbeschluss jedoch nicht aufgehoben. Denn aufgrund der Möglichkeit zur Planerhaltung des § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) könnten diese Fehler gegebenenfalls durch eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren behoben werden. (Olaf Dilling)

2024-02-16T04:46:23+01:0016. Februar 2024|Rechtsprechung, Verkehr|

Vision Zero: Tod auf der Landstraße

Wie wie der Presse entnehmen konnten, ist am Dienstag ein Aktivist der Radfahrerszene gestorben, dessen Beiträge wir unter dem Pseudonym “Natenom” gerne bei Twitter gelesen haben. Natenom war mit den Fahrrad auf der Landstraße auf Strecken von 50 bis 80 km am Tag unterwegs. Er fuhr auch im Winter und abends.

Er wies immer wieder darauf hin, welche Gefahren daraus resultieren, wenn Fahrradfahrer zu eng und zu schnell überholt werden. Zum Teil auch von Autofahrern, die sich darüber aufregen, dass sie die Fahrbahn nicht für sich haben und die dem Fahrradfahrer durch riskantes Überholen ein Denkzettel verpassen wollen.

Dabei gibt es gute Gründe, warum Natenom die Fahrbahn nicht nutzte. Oft gab es keinen Fahrradweg, manchmal war er nicht benutzungspflichtig, weil er nicht per Verkehrszeichen angeordnet war, oder in einem Zustand, dass er nicht benutzbar war.

Wenn Natenom die Polizei auf das Fehlverhalten der anderen Verkehrsteilnehmer aufmerksam machte, dann wurde das in der Regel nicht verfolgt. Im Gegenteil wurde ihm nahe gelegt, seine Anzeigen sein zu lassen.

Natenom ist genau wegen dieser Misstände gestorben, die er täglich angeprangert hat. Er wurde von einem Kraftfahrer von hinten überfahren und ist an seinen schweren Verletzungen gestorben. Es ist inakzeptabel, dass immer noch so viele Fahrradfahrer auf deutschen Straßen sterben. Wenn sein Tod dazu führt, dass sich an der Infrastruktur etwas bessert und an der mangelnden Bereitschaft, Regeln auf der Straße durchzusetzend, wäre das durchaus im Sinne von Natenom. (Olaf Dilling)

2024-02-02T09:33:24+01:002. Februar 2024|Kommentar, Verkehr|