Umsetzung der IED: Kabinettsbeschluss liegt vor

Richtlinien sind hinsichtlich ihres Ziels verbindlich und müssen fristgerecht umgesetzt werden. Die Novelle der IED von 2024 ist nun schon ein paar Tage als und muss bis Juli dieses Jahres ins nationale Recht überführt werden. Zwar hatte die Bundesregierung eigentlich bereits für Oktober 2025 einen Kabinettsbeschluss versprochen. Es hat nun doch bis zum 21.01.2026 gedauert (siehe hier).

Ziel des Gesetzes ist es, europäische Vorgaben zum Schutz von Mensch und Umwelt in nationales Recht zu überführen und zugleich Investitionsanreize für die Industrie zu schaffen. Die IED vermeidet und begrenzt Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und bildet europaweit die Grundlage für die Genehmigung umweltrelevanter Industrieanlagen. Die Schwelle zur IED-Anlage ist dabei manchmal schneller überschritten, als manchem Anlagenbetreiber so lieb ist. Mit dem Umsetzungspaket beabsichtigt die Bundesregierung zugleich den Grundstein für eine umfassende Modernisierung des deutschen Immissionsschutzrechts zu legen. Hier darf man als Rechtsanwender grundsätzlich kritisch sein. Die neuen Regelungen sollen damit sowohl den Umweltschutz stärken als auch die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie erhöhen. Begleitet wurde die Novelle der IED mit den (nicht abwegigen) Sorgen, dass eher alles komplizierter und damit teurer wird. Hierauf antwortete die EU schließlich auch mit diversen Omnibussen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass die Industrieemissions-Richtlinie bereits in den vergangenen zehn Jahren zu deutlichen Fortschritten geführt habe: Emissionen von Luftschadstoffen wie Stickstoffoxiden, Schwefeloxiden und bestimmten Schwermetallen aus Industrieanlagen seien seit 2010 EU-weit etwa halbiert worden. Zugleich habe die Richtlinie durch europaweit einheitliche Rahmenbedingungen zu einem faireren Wettbewerb beigetragen. Die überarbeitete IED setze nun zusätzliche Anreize für Investitionen in moderne Umwelttechnik und ermögliche zugleich schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren. An der Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes hätten sich Länder und Industrie intensiv beteiligt. Gerade der erste Entwurf zeichnete sich durch fehlende Praktikabilität aus. Beim zweiten Entwurf wurde dann positiv  aufgenommen, dass die neuen Betreiberpflichten eindeutig auf IED-Anlagen begrenzt werden und der durch die neue Umweltmanagement-Verordnung ausgelöste Verwaltungsaufwand insbesondere im Hinblick auf das Chemikalienmanagement und die Anfertigung von Transformationsplänen verringert werden solle. Es bleibt spannend, wie es hier im Gesetzgebungsverfahren weitergeht.

Die IED gilt seit 2010 für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlagen in nahezu allen Branchen, etwa in der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie oder der Abfallbehandlung. Europaweit betrifft sie rund 40.000 Anlagen. Mit der Novelle wird die Richtlinie weiterentwickelt und stärker auf die Unterstützung klimafreundlicher Produktionstechniken ausgerichtet. Neben einer ganzheitlichen Betrachtung der Umweltleistungen von Anlagen werden auch die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit gestärkt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt bereits das im Dezember vorgestellte EU-Umwelt-Omnibus-Paket (Nr. 8), das Vereinfachungen und Entlastungen für Unternehmen vorsieht.

Darüber hinaus greift das Umsetzungspaket Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung auf, die im Rahmen der Modernisierungsagenda und des Deutschlandpakts vereinbart wurden, etwa den erweiterten Einsatz vereinfachter Genehmigungsverfahren oder flexible Rahmengenehmigungen für Chemieanlagen. Das Gesetzgebungsverfahren tritt nun in die parlamentarische Phase ein: Nach der Beratung im Bundestag soll das Gesetz gemeinsam mit der begleitenden Mantelverordnung (hierbei ist insbesondere die neue 45. BImSchV interessant) dem Bundesrat zugeleitet werden. (Dirk Buchsteiner)

 

2026-01-23T18:10:52+01:0023. Januar 2026|Immissionsschutzrecht, Umwelt|

Wie geht es weiter – der Koalitionsvertrag zum Immissionsschutzrecht

Nachdem wir an dieser Stelle bereits den Ausblick gewagt haben, was unsere zukünftige Bundesregierung im Bereich Klima & Energie und zur Kreislaufwirtschaft und vorhat, wagen wir nun einen Ausblick auf das Immissionsschutzrecht.

In Anbetracht der Bedeutung, die diesem Rechtsbereich mit Blick auf die Transformation zukommt, ist es zumindest gut, dass hierzu auch ein paar Worte im Koalitionsvertrag zu finden sind. So stellt die neue Koalition dankenswerterweise dann auch fest, dass die Dauer von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen ein kritischer Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit wie auch für die Transformation der Industrie darstellt. Wem das bekannt vor kommt, könnte wohl in früheren Koalitionsverträgen nachlesen, denn von Beschleunigung reden wir seit vielen Legislaturperioden.

Daher will man Umweltverfahren spürbar verkürzen und dazu auch die die Industrie betreffenden EU-Richtlinien 1:1 umsetzen. Die Zulassung von Anlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren will man vereinfachen. Hierzu will man weitere Beschleunigungspotenziale im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) heben, ohne die Schutzziele zu gefährden. Die Technische Anleitung Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) sollen überarbeitet und vereinfacht werden. Die letzte TA-Luft-Novelle mit über 300 Änderungsanträgen zeigte die Grenzen dessen auf, was sinnvoll und in demokratischen, transparenten Prozessen überhaupt noch leistbar ist. Zudem kann die Dynamik, mit der die europäischen BVT-Schlussfolgerungen jedes Jahr auf die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung zurollen, kaum mehr durch Novellen der gesamten TA Luft abgebildet werden.

Wir erinnern uns: Zuletzt 2024 hatte sich die Ampel auf eine Überarbeitung des BImSchG geeinigt. Man hat hierfür tatsächlich behutsam am Verfahren geschraubt und die Fristen (die es für die Durchführung von Genehmigungsverfahren längst gibt, die sich aber eher als zahnlos erwiesen haben) geschärft. So bedarf es der Zustimmung des Antragstellers, wenn die Fristen mehrfach verlängert werden sollen. Zudem sind die Aufsichtsbehörden zu beteiligen. Auch an § 8a BImSchG und dem vorzeitigen Beginn hat man geschraubt und u.a. den Ausbau erneuerbarer Energien wurde gestärkt. Alles in allem war das bereits ein vorzeigbares Ergebnis, denn eins ist klar: Jede Beschleunigung hilft. Von Seiten der Union hieß es dann dennoch, es sei nur ein Minimalkompromiss dabei rausgekommen, während sich die Ampel wechselseitig lobte. Gewisse Probleme wird auch der Gesetzgeber nicht lösen können: Dies betrifft den Zeitverzug vor Antragstellung. Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass man mit halbgaren Anträgen eher auf dem Bauch landet als schnell zur Genehmigung zu kommen. Die personelle Unterausstattung der Genehmigungsbehörden tut ihr übriges. Wenn niemand da ist, kann auch niemand Anträge schneller bearbeiten. Der Hauptgrund für die Dauer von Genehmigungsverfahren liegt jedoch unzweifelhaft im materiellen Recht. Dessen Komplexität muss sowohl der Antragsteller als auch die Behörde beherrschen. Und hier werden die Spielräume für den Gesetzgeber (egal welcher Farbgebung) dann doch gering. Im Kern lassen sich die Anforderungen klar auf das Europarecht zurückführen und vielleicht kann man auch festhalten, dass wir dieses hierzulande besonders kompliziert umzusetzen pflegen (siehe oben, TA-Luft etc.). Es bleibt abzuwarten, wie die Novelle der IED umgesetzt wird. Auf der Suche nach einem Weg am Europarecht vorbei (oder weil man das EU-Recht noch besser machen will), verheddern wir uns bisweilen. Ein schönes Beispiel für ist die „Leidesgeschichte“ mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz und dem (nicht unberechtigten) Versuch, Klagerechte und Investitionssicherheit unter einen Hut zu bekommen. Dieses will man nun auch noch einmal zur Hand nehmen und auf die unmittelbare Betroffenheit bei Klage- und Beteiligungsrechten fokussieren. Das kann spannend werden, wissen wir aus der reichhaltigen Rechtsprechung – nicht zuletzt aus Luxemburg. Es ist dennoch richtig, dass die neue Bundesregierung schaut, wie Bürokratie abgebaut und Verfahren beschleunigt werden können. Klare (und machbare) Ideen liegen ausweislich des Koalitionsvertrags dann aber wohl noch nicht vor. Mehr als die Wiederholung von Altbekannten und diverser Nebelkerzen enthält der Koalitionsvertrag dann eben doch nicht. Zudem darf man ein wenig daran zweifeln, was insbesondere die Union unter Bürokratie versteht. Dies zeigt sich an symbolpolitischem Geschwurbel wie der geplanten Abschaffung von Betriebsbeauftragten (wir berichteten). Warten wir’s also ab, was dann da noch kommen mag. (Dirk Buchsteiner)

2025-04-25T17:06:15+02:0025. April 2025|Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Wie geht es weiter – der Koalitionsvertrag zu Energie & Klima

Nun haben sie sich also auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, die Spitzen von Union und SPD. Was hat die Regierung Merz/Klingbeil also in den nächsten vier Jahren vor?

Schwarz-Rot und das Klima

Interessant zunächst, was nicht drin steht: Weder will die nächste Bundesregierung die Klimaziele abschaffen oder abschwächen. Noch kommt die Atomkraft wieder. Hier hatte es im Vorfeld vor allem aus der Union auch andere Stimmen gegeben, diese haben sich nicht durchgesetzt. Es bleibt also bei den 65% 2030, 88% 2040 und Nettonull 2045. Die Koalition würde sogar eine Erhöhung im EU-Rahmen auf 90% 2040 unterstützen, aber nur, wenn es für die Deutschen bei 88% bleibt.

Gleichwohl, auch wenn die Ziele bleiben, den Weg stellt die nächste Bundesregierung sich bequemer vor, als die Ampel es vorgesehen hatte. So sollen 3% des 2040-Zwischenziels durch Zertifikate aus dem Ausland erfüllt werden können. Veteranen des Emissionshandels erinnern sich an die CER und ERU aus internationalen Klimaschutzprojekten. Ob es so kommt, kann der Bund allerdings nicht entscheiden, nur sich in Brüssel dafür einsetzen, dass die EU von Art. 6 des Paris Agreements Gebrauch macht.

Emissionshandel

Überhaupt sind die Spielräume Deutschlands beim Klimaschutz bekanntlich begrenzt. Anders als auch viele Medien vermuten, steht es schlicht nicht in Friedrich Merz’ Macht, den Transformationsdruck auf die Deutschen zu verringern: Für fossile Emissionen brauchen Industrie, Energiewirtschaft und ab 2027 auch die Verkäufer von Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl Emissionsberechtigungen, die in Brüssel budgetiert worden sind. Die Bundesregierung kann diesen finanziellen Anreiz, Gasheizung, Verbrenner oder Kohlekraftwerke auszurangieren, nur sehr begrenzt kompensieren, beispielsweise durch ein Klimageld, das wiederum aber nur als den guten Vorsatz, Einnahmen aus dem Emissionshandel zurückzugeben, im Koalitionsvertrag auftaucht. Damit ist klar: Egal, wer regiert, fossile Technologien werden immer teurer. Nur für die Landwirtschaft soll dies nicht gelten, denn hier bestimmen die Mitgliedstaaten selbst, ob die Landwirte einbezogen werden.

Erneuerbare Energien

Etwas richtig greifbar Neues ist für die Erneuerbaren Energien nicht geplant. Diffus scheint auf, dass die neuen Herren nicht so intensiv auf Wind und Sonne fokussieren wollen, ohne allerdings auszusprechen, wie dann der Ausbaupfad aussehen soll. Wie schon die Ampel will auch die GroKo Genehmigungen und Planungen erleichtern, Verfahren straffen und vereinfachen, auch vor Gericht, die Netzdienlichkeit beim Ausbau mehr berücksichtigen und perspektivisch komplett von der Einspeisevergütung zu Marktfinanzierungen kommen. Wirklich neu ist das aber nicht.

Immerhin: Auch wenn bekannt ist, dass der künftige Kanzler selbst Windkraftanlagen hässlich findet, bleibt es bei den Zwischenzielen des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027, also den 1,4% bundesweit und offenbar auch bei den Landeszielen. Das Ziel von 2% bundesweit 2032 soll noch einmal evaluiert werden. Verbessern will die nächste Bundesregierung offenbar die regionalen Steuerungsmöglicheiten und Onsite PPA, begrenzen will sie Flächenpachten und die Einbindung von Offshore-Windparks in auch grenzüberschreitende Infrastrukturen soll sich verbessern. Und: Das Geothermie-Gesetz soll nun doch kommen. Für Strom bringt das wohl kaum etwas, aber für Wärme ist der Plan interessant.

Energiepreise

Strom soll mindestens 5 Ct/kWh günstiger werden. Dafür soll die Stromsteuer abgesenkt werden und die Umlagen und Netzentgelte reduziert. Die Stromsteuersenkung war schon ein Plan der Ampel, aber wie genau die Netze nun subventioniert werden sollen, bleibt unklar. Sofern dies aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden soll, stellt sich die Frage, ob die überhaupt eine Infrastrukturausgabe darstellt und nicht doch eine simple Konsumausgabe.

Diffus bleibt auch der Industriestrompreis, den die Koalitionäre planen. Die Bandlastausnahme soll – obwohl nicht netzdienlich – nun doch bleiben, die Gaspeicherumlage abgeschafft werden. Ansonsten will man die Quadratur des Kreises: Gas soll günstig eingekauft werden, aber die Klimaziele sollen eingehalten werden, was wegen des Emissionshandels, der gas zwangsläufig verteuert, einigermaßen schwer vorzustellen ist, aber vielleicht setzen Union und SPD darauf, dass es bis zu den nächsten Wahlen noch keine wirklich schmerzhaften Effekte gibt.

Netze

Immerhin: Hoch lebe die Monstertrasse; es wird auf Freileitungen gesetzt, die deutlich günstiger und schneller zu errichten sind. Netzanschlüsse sollen günstiger werden, was derzeit allerdings ein deutlich kleineres Problem darstellt als die schiere Verfügbarkeit für große Letztverbraucher. Direktleitungen sollen offenbar künftig nicht auf 5 km begrenzt sein, und trotz der Bedenken vieler Ökonomen soll es bei einer einheitlichen Stromgebotszone bleiben. Netzdienliche Baumaßnahmen werden forciert, etwa die Genehmigung von Speichern, denen wie EE-Anlagen überragendes öffentliches Interesse zukommen soll.

GroKo <3 Erdgas 

Die künftige Bundesregierung setzt auf Erdgas. Bis 2030 sollen 20 GW Gaskraftwerke entstehen, also deutlich mehr als die Ampel sich vor allem aus finanziellen Gründen zugetraut hat. Sie dienen vor allem der Netzstabilisierung, aber anders als die Regierung Scholz es wollte, sollen sie nicht nur Residuallast abdecken, sondern auch die Preise senken, also marktorientiert erzeugen. Das bedeutet natürlich: Es wird mehr emittiert, in der Tendenz steigen die CO2-Preise im ETS I, zumal nicht mehr die Rede davon ist, dass die Kraftwerke H2-ready sein sollen, wobei dies auch in der Kraftwerksstrategie der Ampel zumindest kurzfristig mehr in die Abteilung frommer Wunsch als reale Erwartung gefallen sein dürfte.

Wasserstoff kommt zwar eine wichtige Rolle zu. Die neuen Gaskraftwerke sollen aber offenbar durch CCS/CCU dekarbonisiert werden, um sie nicht direkt noch in den Dreißigern mangels Emissionsberechtigungen wieder einmotten zu müssen. Das KSpG war ja bereits im Gesetzgebungsverfahren, auch die nächste Bundesregierung will hier die Basis für Abschiebung und Verpressung von CO2 schaffen, und dies sowohl an Land als auch unter dem Meer.

Doch auch wenn Erdgas wieder auf mehr Gegenliebe stößt als in den letzten Jahren: Kohle kommt nicht wieder. Es bleibt beim Ausstieg 2038, so, wie derzeit gesetzlich vorgesehen.

Effizienz und Wärme

Auch bei der Wärmeversorgung will die GroKo länger am Gas festhalten und die Netze konservieren, während sie durch eine Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze den Ausbau der Fernwärme fördert. Immerhin soll auch das KWKG novelliert werden, die durch das Ende der Ampel unterbrochenen Neuregelungen von AVBFernwärmeV und WärmeLV sollen fortgesetzt werden, und das EnEfG soll offenbar auf das EU-Mindestmaß zurückgeschnitten werden.

Das “Heizungsgesetz” soll abgeschafft werden, was insofern überrascht, als dass ein Gesetz dieses Namens nicht existiert. Bisher wurde der Begriff stets als Synonym für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) genutzt, das aber keineswegs abgeschafft werden soll, sondern nur novelliert. Es soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden, was insofern herausfordernd sein dürfte, als dass die umstrittenen § 71 GEGff. bereits heute keine technologische Festlegung enthalten. Immerhin soll der Heizungstausch künftig auch gefördert werden, und energetische Sanierungen von der Steuer abgesetzt werden können. Hier wird man sehen, was angesichts der demnächst umzusetzenden Gebäuderichtlinie (EPBD) überhaupt möglich ist. Gut denkbar, dass das Nebeneinander von EPBD und Emissionshandel dazu führt, dass in der Praxis sich gar nicht so viel ändert oder der faktische Druck zum Heizungstausch sogar wächst.

Was halten wir davon?

Nach einem Wahlkampf, in dem es verhältnismäßig viel um Energiepolitik ging, hätte man mehr Neues erwartet. Statt dessen werden viele Ideen und Vorhaben der Ampel schlicht weitergeführt. Es verschieben sich angesichts der hochgespannten Erwartungen vieler Anhänger – und der Befürchtungen mancher Gegner – eher Akzente, denn die treibenden Instrumente der Transformation kommen aus Brüssel und können von den Deutschen nicht einfach abgeändert werden (Miriam Vollmer).