EU-weite Gefahren durch nach Deutschland importierte Pick Ups

Um auf den Straßen Klimaschutz und Verkehrssicherheit durchzusetzen, sollten die Europäische Union und Deutschland idealerweise an einem Strang ziehen: Denn nicht nur das deutsche Straßen- und Straßenverkehrsrecht, sondern auch das das europäisierte Recht der Straßenverkehrszulassung hat Auswirkungen auf CO2-Ausstoß und Verletzungsrisiko der Fahrzeuge.

Nun ist in Deutschland nicht nur die Straßenverkehrsrechtsreform blockiert, sondern die Verkehrsverwaltung hintertreibt drüber hinaus auch die europäischen Ansätze, Klimaschutz und “Vision Zero” durchzusetzen. Denn für den Import von Fahrzeugen gibt es neben der Typgenehmigung auch die Einzelgenehmigung (Individual Vehicle Approval – IVA), die Ausnahmen von den Produktstandards zulässt. Dieses Schlupfloch wird von den deutschen Zulassungsbehörden so weit ausgelegt, dass inzwischen Tausende großer Pick Ups und SUVs jährlich nach Deutschland importiert und in andere EU-Mitgliedstaaten weiterverkauft werden.

An sich gibt es in der EU nämlich vergleichsweise strenge Produktstandards für Automobile. Dies zeigt jedenfalls der Blick über den großen Teich: In den USA und in Kanada werden die SUVs und Pick Ups immer martialischer. Gerade das sogenannte “Front-End” rund um Stoßstange und Kühlerhaube erinnert auch bei Trucks, die privat im urbanen Umfeld genutzt werden, an Militärfahrzeuge, die sich den Weg durch feindliches Terrain bahnen müssen.

Diese Fahrzeuge weisen mehrere Merkmale auf, die an ihrer Eignung für einen zivilen Straßenverkehr zweifeln lassen. Was die Verkehrssicherheit angeht, führt das Design des sogenannten “Front-End”, also Stoßstange, Kühlergrill und -haube, zu mehr schweren und tödlichen Unfällen mit vulnerablen Gruppen, insbesondere Kindern, Fußgängern, Fahrradfahrern und Menschen, die im Rollstuhl fahren. Je höher und ausgeprägter die Kühlerhaube, ist desto leichter werden Fußgänger an lebenswichtigen Organen oder gar am Kopf verletzt. Die Höhe der Kühlerhaube und das robuste Design der Fensterrahmen führt zu großen Bereichen, die nicht eingesehen werden können, so dass kleine Kinder, Rollstuhlfahrer oder Radfahrer und beim Abbiegen übersehen werden. Das hohe Gewicht bedingt zudem eine hohe kinetische Energie beim Aufprall.

Pick -Up Truck

Das Gefühl der Sicherheit, dass diese Fahrzeuge ihren Insassen vermitteln wird teuer erkauft durch den Verlust an Sicherheit für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dies spiegelt sich deutlich in der Verkehrsunfallstatistik der USA wieder, die nach dem kontinuierlichen Sinken der Unfallzahlen bis ca 2010 seitdem einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Besonders drastisch ist der Anstieg bei den Fußgängern. Seit 2020 gibt es einen solchen Anstieg auch in anderen OECD-Ländern, auch in Deutschland und besonders markant im Bereich der Fußgänger. Auch wenn das Fahrzeugdesign sicher nur einer von mehreren Faktoren ist, trägt es zum Gefühl der Unsicherheit bei, und führt in einer Art Teufelskreis zum weiteren Wettrüsten auf den Straßen.

Auch was Klimaschutz angeht, entsprechen die Pick-Ups und großen SUVs aus den USA nicht den Europäischen Vorgaben. Trotzdem werden sie im Wege der Einzelgenehmigung von deutschen Zulassungsbehörden genehmigt. Tatsächlich lässt die EU Verordnung gemäß Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 die individuelle Genehmigung zu. Dass  exzessiv von diesem Schlupfloch Gebrauch gemacht wird, zeigt die Tatsache, dass die Zahl der Neuzulassungen dieser Fahrzeuge von knapp 3000 im Jahr 2019 auf 6800 im Jahr 2022 angestiegen sind. Typischerweise wird nach Deutschland importiert und dann innerhalb der EU weiterverkauft.

Zuständig ist das Kraftfahrbundesamt und verantwortlich letztlich das Bundesverkehrsministerium. Das FDP-geführte Verkehrsressort hat nicht nur seine Hausaufgaben im Klimaschutz nicht gemacht. Es verhindert mit seiner ideologischen Fixierung auf Freihandel und “Konsumdemokratie” auch, dass die Ansätze der EU zum Schutz von Klima und Verkehrssicherheit durchgehalten werden. (Olaf Dilling)

2024-07-24T11:16:12+02:0026. April 2024|Kommentar, Umwelt, Verkehr|

Wenn die Kaffeemaschine nach zwei Jahren kaputt geht

Spitzfindigkeit macht ja einsam. Das gilt für Weinkenner und auch für ambitionierte Kaffeetrinker. Wenn man sich erst einmal schlaugelesen und eine informierte Kaufentscheidung getroffen zu haben glaubt, über 2.000 € in die Maschine investiert hat, denkt man: Nun ist doch alles gut! Urplötzlich – zwei Jahre später – heizt die Maschine einfach nicht mehr auf. Was ist geschehen? Hat etwa der ominöse Teufel der eingebauten Obsoleszenz zugeschlagen? Hat die Maschine eine Sollbruchstelle, die mich zu einem erneuten Kauf zwingen will? Wie soll ich ohne Kaffee in den Tag starten?

Jeder von uns kennt irgendwie dieses Problem – mal ist es der Toaster oder der Staubsauger. Je teurer das Gerät, desto auffälliger ist es, wenn es dann mal nicht funktioniert. Bei der Kaffeemaschine war es nun besonders schmerzlich. Zwar konnte die Stiftung Warentest 2013 den Verdacht nicht bestätigen, dass Hersteller ihre Produkte bewusst mit Schwachstellen ausstatten, damit Kunden schnell neu kaufen müssen. Es ist jedoch fraglich, ob man auch heute noch zu diesem Ergebnis kommen würde.

Am 26.03.2024 ist nun ein Gesetzespaket zur “Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel“ (Richtlinie 2024/825), die auch dieses Thema als Baustein des Green Deals der EU adressiert. Die Vorschriften müssen bis zum 27. März 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden und finden ab dem 27. September 2026 Anwendung. Hierbei geht es um die Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken, die Verbraucher irreführen und verhindern, dass sie nachhaltige Konsumentscheidungen treffen, beispielsweise Praktiken in Verbindung mit der frühzeitigen Obsoleszenz von Waren und irreführenden Umweltaussagen, irreführende Informationen über die sozialen Merkmale von Produkten oder der Geschäftstätigkeit von Gewerbetreibenden oder nicht transparente und nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel. Kunden sollen folglich besser informiert bessere Produkte kaufen können. Abgerundet wird dies durch das Recht zur Reparatur. Kunden haben ein Recht darauf, am Verkaufsort etwas über die Lebensdauer von Produkten zu erfahren. Grünfärberei („Greenwashing“) wird ebenfalls der Kampf angesagt. Dies betrifft allgemeine, vage Aussagen über die Umwelteigenschaften, die im Endeffekt nicht nachweisbar sind, wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“.

Bei der Kaffeemaschine stellte sich dann heraus, dass der Totalschaden drei Tage vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung eingetreten war. Ich konnte die Maschine zurücksenden und habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen und mir dieses Modell erneut zugelegt. Ob das eine richtige Entscheidung war, sehen wir dann erneut nach Ablauf von etwa zwei Jahren. (Dirk Buchsteiner)

2024-04-20T10:00:57+02:0019. April 2024|Abfallrecht, Umwelt|

Stromengpass in Oranienburg?

Die Stadt Oranienburg sieht sich derzeit mit einer herausfordernden Situation konfrontiert, die ihre Bemühungen um Wachstum und Entwicklung im Allgemeinen und die Sicherstellung der ausreichenden Energieversorgung im Konkreten stark beeinträchtigt: Die steigende Nachfrage nach Strom überlastet das vorhandene Stromverteilnetz, sodass neue Wärmepumpen, Wallboxen und sogar Industriegebiete nicht mehr ans Stromnetz angeschlossen werden können. Es handelt sich also nicht um eine Stromknappheit, sondern eine Kapazitätsknappheit.

Dieser Engpass wird auf den wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt zurückgeführt. Oranienburg verzeichnet einen erheblichen Zuwachs an großen Unternehmen, die sich in der Region niedergelassen haben und ihre Produktion ausweiten wollen. Dies führt zwangsläufig zu einem erhöhten Bedarf an Strom. Darüber hinaus zieht die Stadt aufgrund ihrer Attraktivität immer mehr Menschen an, insbesondere aus der nahegelegenen Metropole Berlin. Mit etwa 1.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern pro Jahr verzeichnet Oranienburg einen stetigen Bevölkerungszuwachs.

Es ist hier wichtig zu betonen, dass die deutsche Energiewende nicht die Ursache für diese Stromknappheit ist. Vielmehr handelt es sich schlicht um eine Fehlplanung, bei der der steigende Bedarf von den Stadtwerken im Vorfeld wohl unterschätzt wurde. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Bundesnetzagentur haben mittlerweile reagiert und sind aktiv geworden, um dieser Herausforderung entgegenzuwirken.

Konkret entsteht der Engpass derzeit an einem Umspannwerk. Um dieses Problem zu lösen, ist die Planung eines neuen Umspannwerks mit einer Leistung von 80 Megawatt bereits in vollem Gange. Sowohl der vorgelagerte Hochspannungsnetzbetreiber als auch die Stadtwerke arbeiten daran, dieses neue Umspannwerk bis 2026 fertigzustellen.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versorgungssicherheit in Oranienburg zu gewährleisten und das weitere Wachstum der Stadt zu unterstützen. Durch die rechtzeitige Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten können die negativen Auswirkungen der Stromknappheit minimiert und die langfristige Entwicklung der Stadt gesichert werden.

Die Bundesnetzagentur hat aufsichtsrechtliche Maßnahmen als Möglichkeit in Aussicht gestellt, denn aus Sicht der Regulierungsbehörden darf sich ein solcher Fall nach möglichkeit nicht wiederholen.

(Christian Dümke)

2024-04-19T13:49:43+02:0019. April 2024|Energiepolitik, Netzbetrieb|