Gentechnik in der Futterkrippe

Obwohl sich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Futtermittel weltweit durchgesetzt haben, spielt ihr kommerzieller Anbau in Deutschland bisher keine Rolle. Auch zu Forschungszwecken gibt es aktuell laut Angaben des Standortregisters des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit keine Anbauflächen. Bisher sind in der EU aufgrund relativ anspruchsvoller Genehmigungsbedingungen bisher nur zwei Pflanzensorten zugelassen, der Genmais “Mon 810” und die Kartoffel “Amflora”, die aber nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Herstellung von Industriestärke bestimmt ist. Deutschland hat den Anbau des Genmaises dennoch 2009 verboten, da er ein biologische Insektizid produziert und ein Eingriff in die Nahrungskette befürchtet wird. Studien hatte ergeben, dass Pflanzenreste in umliegenden Gewässern vermutlich zu Schäden an Insekten führen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil in einem Verfahren über die Marktzulassung von Lebens- und Futtermitteln gefällt, die eine gentechnisch veränderte, glyphosat- und herbizidresistente Sojabohne durch Monsanto enthalten. In dem Verfahren hatten Umweltverbände gegen die Zulassung geklagt. Allerdings war das Gericht der Auffassung, dass die Gefährdung der Umwelt und Gesundheit von den Umweltverbänden nicht ausreichend bewiesen worden sei.

Trotzdem müssen deutsche Verbraucher, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, nicht befürchten, Lebensmittel mit Gentechnik zu essen, wenn sie dies nicht wollen. Denn immerhin gibt es die EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003, nach der Lebensmittel und Futtermittel, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder sie enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen Tierprodukte, die mit Futtermitteln aus GVO hergestellt wurden. Aber da müssen wir wohl (oder übel) auf den Metabolismus vertrauen, der während der Verdauung das Futter auf seine chemischen Bestandteile zerlegt und ohnehin wieder neu zusammensetzt.

 

2019-09-12T16:28:28+02:0012. September 2019|Allgemein|

Digital ist besser

Es gibt ja so berufsspezifische Alpträume. Zu unseren Alträumen gehört es, kurz vor Fristablauf wieder und wieder auf den “Senden”-Button zu drücken, und nichts passiert.

Ein Anwalt ist aus diesem Alptraum vor einigen Jahren mal nicht mehr schweißgebadet, aber wohlbehalten erwacht. Er hatte über vier Stunden 54 mal (!) versucht, das Landgericht (LG) Paderborn anzufaxen. Gegen 20.00 Uhr hörte er auf und stellte am nächsten Tag einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Diesen lehnte das LG Paderborn  ab. Er hätte es weiter versuchen müssen. Skandalös, finden Sie? Wir auch. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 20. August 2019 dem LG Paderborn angeschlossen (VIII ZB 19/18). Wer faxt, muss also notfalls nicht nur bis 20.00 Uhr sondern bis Mitternacht vorm Faxgerät ausharren. 

Inzwischen gibt es immerhin das beA. Gut, das beA funktioniert nicht wirklich gut. Wer darauf angewiesen ist, etwas mit dem beA zu versenden, ruft nur unter nervösem Zittern die “Aktuelle Meldungen”-Seite der BRAK auf. Außerdem hat das beA aus unerfindlichen Gründen eine Größenbegrenzung und nimmt keine umfangreichen Dateien an. Für Kanzleien wie uns, die auch mal 60 oder mehr Anlagen versenden, ist das manchmal ein Problem.

Dass das beA für andere Leute noch ein viel größeres Problem darstellt, haben wir kürzlich anlässlich eines Widerspruchsverfahrens erfahren. Wir hatten Widerspruch bei einer Bundesbehörde eingelegt, die gem. § 3a VwVfG einen Zugang für elektronische Erklärungen eröffnet hat. Sie war nämlich übers beA erreichbar. Wir also per beA versendet, der Widerspruch ist dort auch ordnungsgemäß eingegangen, und dann passierte nichts. Still ruhte der See, also die Bundesbehörde, und irgendwann legten wir, als auch auf eine Sachstandsanfrage nichts passierte, Untätigkeitsklage ein. Behörden, die sich einfach tot stellen, kommen nämlich nicht so selten vor, das überrascht uns jetzt nicht.

Überraschend kam dann wenig später ein Anruf. Man werde unseren Widerspruch jetzt noch bescheiden. Der sei nämlich nie eingegangen. Wir also kurze Schockstarre, Überprüfung, alles in Ordnung. Wir zurück an die Behörde: An uns liegt’s nicht.

Die Behörde gab irgendwann zu, dass es an ihr liegt. Wir mögen bitte aufhören, sie elektronisch zu kontaktieren. Fax sei aber auch nicht so gut. Am besten seien Briefe. Oder eine Kombination aus ungelesener elektronischer Kommunikation und nicht formgültigen informatorischen E-Mails.

Wir atmeten tief durch und vergewisserten uns anhand des Kalenders: Ja, es ist wirklich 2019. Aber nicht überall gilt: Digital ist besser.

2019-09-11T18:27:11+02:0011. September 2019|Allgemein|

Unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns?

Seit Trump und Bolsonaro regieren, scheint es ja kaum mehr Hoffnung zu geben, von der anderen Seite des Atlantiks gute Nachrichten zu hören, was Klimapolitik angeht. Allerdings wäre es falsch zu behaupten, dass alle Amerikaner nur für Öl- und Gasförderung seien. Und dass ihnen die Zukunft ihrer Kinder nicht am Herzen läge. Aktuell zeigt das gerade die Debatte über den Essay des berühmten amerikanischen Schriftstellers Jonathan Franzen (“The Corrections”). Dem ein unpolitischer Pessimismus vorgeworfen wird.

Franzen hat sich im New Yorker Magazin mit der Frage eingemischt, was es für Konsequenzen hätte, sich einzugestehen, dass eine Klimakatastrophe nicht mehr zu stoppen sei. Ausgehend von dem pessimistischen Zitat Kafkas, es gäbe “unendlich viel Hoffnung – nur nicht für uns”, arbeitet er sich an einer ganzen Liste von durchaus bekannten Gründen ab, warum es unwahrscheinlich ist, dass das 2°C-Ziel des IPCC eingehalten wird. Nun klingt es so, und das legt auch die Überschrift und der redaktionelle Abstrakt nahe, als sei Franzen ein Defätist, der den Klimaschutz ablehnt, weil es ohnehin zu spät sei.

Allerdings bekommt Franzen am Schluss doch noch die Kurve: Im Gegensatz zu früheren Äußerungen, bei denen er sich den Unmut von Klimaschützern zugezogen hatte, weil er auf die Unverträglichkeit von Windenergie und Vogelschutz hingewiesen hatte, plädiert er nun doch für Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen: “Wenn gemeinsame Maßnahmen nur einen einzigen zerstörerischen Hurrikan vermeiden helfen oder nur ein paar zusätzliche Jahre relativer Stabilität geben, dann hätten sie sich schon gelohnt”. Er geht sogar so weit zu sagen, dass Klimaschutz selbst dann moralisch richtig sei, wenn er überhaupt keinen Effekt habe. Im Übrigen predige er keine Hoffnungslosigkeit. Nur müsste man statt der einen Hoffnung auf die Abwendung der Katastrophe viele kurz- und langfristige Hoffnungen auf Mäßigung, Milderung und Anpassung hegen.

Insofern kann man Franzen, zumindest in diesem Aufsatz nicht vorwerfen, dass er sich in einem absoluten Sinn gegen Klimaschutz ausspricht. Dennoch bläst ihm zur Zeit scharfer Wind von Seiten der Umweltschutzbewegung und Teilen der Wissenschaft ins Gesicht. Die Zweifel, die er sät, seien kontraproduktiv. Wie dem auch sei, die spannende Debatte lässt hoffen, dass in den USA zumindest außerhalb des Weißen Hauses weiter produktiv über die Herausforderungen der Klimapolitik nachgedacht wird.

2019-09-10T20:08:44+02:0010. September 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt|