Das siebte Sektor­gut­achten Energie der Monopol­kom­mission: Was steht drin?

Vor wenigen Tagen hat die Monopol­kom­mission ihr Siebtes Sektor­gut­achten Energie veröf­fent­licht. Die Forde­rungen der Monopol­kom­mission sind insbe­sondere in Hinblick auf das am selben Tage vorge­stellte Klima­paket von einiger Brisanz.

Ähnlich wie das Klima­ka­binett meint auch die Monopol­kom­mission, dass Elektro­mo­bi­lität ein wichtiges Thema darstellt und ausgebaut werden sollte. Aller­dings sieht die Monopol­kom­mission ein Problem bei der Anbie­ter­kon­zen­tration. Regional hätten die größten Betreiber von Ladesäulen oft mehr als 50 % Markt­anteil, so dass Kunden nicht zwischen verschie­denen Angeboten wählen könnten. Hier sieht die Monopol­kom­mission das Problem poten­tiell hoher und damit den Ausbau behin­dernder Preise für Ladestrom.

Diese Kritik ist aller­dings nur sehr zum Teil nachvoll­ziehbar. Augen­blicklich dürfte kaum jemand mit Ladesäulen überhaupt Geld verdienen. Außer den regio­nalen Anbietern dürfte sich kaum jemand finden, der trotzdem diese Dienst­leistung anbietet. Jede Form von Regulierung zu Gunsten von mehr Anbietern führt mit hoher Wahrschein­lichkeit eher dazu, dass es in der Fläche am Ende gar keine Anbieter gibt, so dass die Elektro­mo­bi­lität behindert statt gestärkt wird.

Besonders kritisch mutet das Gutachten in Hinblick auf Windkraft­an­lagen an. Die Monopol­kom­mission weist auf den erschre­ckenden Umstand hin, dass bei den Ausschrei­bungen von Windkraft­ka­pa­zi­täten zuletzt so wenig Gebote einge­reicht worden, dass die ausge­schrie­benen Mengen nicht erreicht worden sind. Die Monopol­kom­mission benennt als Ursache für diese (auch die Verbraucher in Form einer erhöhten EEG-Umlage belas­tenden) Entwicklung fehlende Flächen und Geneh­mi­gungen für Windkraftanlagen.

Das Klima­paket ist nun nicht geeignet, diese Bedenken auszu­räumen. Denn statt die Bedin­gungen für mehr Windkraft­an­lagen zu schaffen, hat das Klima­ka­binett eine pauschale Abstands­re­gelung vorge­sehen und zudem den aus Unter­neh­mens­sicht ausge­sprochen schwie­rigen bayeri­schen Weg der 10H-Regelung für die Zukunft bestätigt. Mit mehr Flächen ist schon damit nicht zu rechnen.

Die Monopol­kom­mission schlägt vor, notfalls die Ausschrei­bungs­mengen zu verringern. Im Hinblick auf eine Verbes­serung des Wettbe­werbs wäre dies sicherlich denkbar, das Ziel von 65 % Erneu­erbare im Jahr 2030 würde so aber konter­ka­riert. Ohne zumindest diese Zieler­rei­chung ist die Einhaltung der europäi­schen CO2-Minde­rungs­pflichten der Bundes­re­publik aber so gut wie ausgeschlossen.

Einen Dritten Punkt hebt das Sektor­gut­achten hervor: Die Preis­auf­sicht im Strom­groß­handel bedürfe einer Nachsteuerung. Die Verknappung der flexiblen Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten in den nächsten Jahren steigere das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch bewusste Kapazi­täts­zu­rück­haltung die Strom­preise steigern. Hier wünscht sich die Monopol­kom­mission mehr Kontroll­mög­lich­keiten durch das Bundes­kar­tellamt und schlägt eine Anpassung des Entwurfs eines Leitfadens für die Anwen­dungs­praxis der Missbrauchs­auf­sicht vor.