Vor wenigen Tagen hat die Monopolkommission ihr Siebtes Sektorgutachten Energie veröffentlicht. Die Forderungen der Monopolkommission sind insbesondere in Hinblick auf das am selben Tage vorgestellte Klimapaket von einiger Brisanz.
Ähnlich wie das Klimakabinett meint auch die Monopolkommission, dass Elektromobilität ein wichtiges Thema darstellt und ausgebaut werden sollte. Allerdings sieht die Monopolkommission ein Problem bei der Anbieterkonzentration. Regional hätten die größten Betreiber von Ladesäulen oft mehr als 50 % Marktanteil, so dass Kunden nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen könnten. Hier sieht die Monopolkommission das Problem potentiell hoher und damit den Ausbau behindernder Preise für Ladestrom.
Diese Kritik ist allerdings nur sehr zum Teil nachvollziehbar. Augenblicklich dürfte kaum jemand mit Ladesäulen überhaupt Geld verdienen. Außer den regionalen Anbietern dürfte sich kaum jemand finden, der trotzdem diese Dienstleistung anbietet. Jede Form von Regulierung zu Gunsten von mehr Anbietern führt mit hoher Wahrscheinlichkeit eher dazu, dass es in der Fläche am Ende gar keine Anbieter gibt, so dass die Elektromobilität behindert statt gestärkt wird.
Besonders kritisch mutet das Gutachten in Hinblick auf Windkraftanlagen an. Die Monopolkommission weist auf den erschreckenden Umstand hin, dass bei den Ausschreibungen von Windkraftkapazitäten zuletzt so wenig Gebote eingereicht worden, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht erreicht worden sind. Die Monopolkommission benennt als Ursache für diese (auch die Verbraucher in Form einer erhöhten EEG-Umlage belastenden) Entwicklung fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen.
Das Klimapaket ist nun nicht geeignet, diese Bedenken auszuräumen. Denn statt die Bedingungen für mehr Windkraftanlagen zu schaffen, hat das Klimakabinett eine pauschale Abstandsregelung vorgesehen und zudem den aus Unternehmenssicht ausgesprochen schwierigen bayerischen Weg der 10H-Regelung für die Zukunft bestätigt. Mit mehr Flächen ist schon damit nicht zu rechnen.
Die Monopolkommission schlägt vor, notfalls die Ausschreibungsmengen zu verringern. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Wettbewerbs wäre dies sicherlich denkbar, das Ziel von 65 % Erneuerbare im Jahr 2030 würde so aber konterkariert. Ohne zumindest diese Zielerreichung ist die Einhaltung der europäischen CO2-Minderungspflichten der Bundesrepublik aber so gut wie ausgeschlossen.
Einen Dritten Punkt hebt das Sektorgutachten hervor: Die Preisaufsicht im Stromgroßhandel bedürfe einer Nachsteuerung. Die Verknappung der flexiblen Erzeugungskapazitäten in den nächsten Jahren steigere das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch bewusste Kapazitätszurückhaltung die Strompreise steigern. Hier wünscht sich die Monopolkommission mehr Kontrollmöglichkeiten durch das Bundeskartellamt und schlägt eine Anpassung des Entwurfs eines Leitfadens für die Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht vor.
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