Ein neuer Anlauf für mehr Mieterstrom

Ist eigentlich irgendwer mit dem Klima­paket zufrieden? Wenn die Reaktionen der Verbands­land­schaft die der Wirtschaft einiger­maßen 1:1 abbilden, ist quasi jede Branche  enttäuscht von dem Paket, das die Bundes­re­gierung geschnürt hat. Und im ZDF-Polit­ba­ro­meter geben nur 20% an, das Paket sei genau richtig. Alle anderen finden es zu weitgehend (13%) oder nicht weitgehend genug (53%).

Die Unzufrie­denheit betrifft nicht nur das große Thema CO2-Preis. Sondern auch die vielen kleinen, aber am Ende vielleicht entschei­denden einzelnen Instru­mente. Unter anderem haben sich viele – wir auch – konkrete Verbes­se­rungen beim Thema Mieter­strom gewünscht. Die Belie­ferung von Mietern mit Solar­strom vom Dach ihres Wohnhauses ist nämlich bisher alles andere als ein Erfolg. Dabei ist die Grundidee überzeugend: Der Mieter zahlt maximal 90% des Grund­ver­sor­ger­preises, und weil der Strom vor Ort bleibt und nicht das Stromnetz belastet, fallen keine Netzent­gelte an, und damit entfallen auch einige netzseitige Umlagen. Zusätzlich zu diesen Vorteilen gibt es noch einen flexiblen Zuschlag für die Anlagen, die maximal 100 kW aufweisen dürfen und nach dem 24. Juli 2017 in Betrieb gegangen sein müssen (ausführ­licher haben wir den Mieter­strom­zu­schlag hier beschrieben).

Trotz dieser gute Idee wurde bisher kaum ein Mieter­strom­projekt umgesetzt. Warum? Zu viel Bürokratie und Behin­de­rungen bei Quartier­strom­mo­dellen, die über das einzelne Haus hinaus­gehen. Die Kürzung der Vergütung für Solar­an­lagen auf Dächern hat den Zuschlag zudem so weit reduziert, dass Anlagen sich meistens nicht mehr rechnen.  Bisherige Versuche, das Modell zu refor­mieren, blieben erfolglos.

Sieben Verbände – darunter der bne und die DUH, aber auch Verbände der Wohnungs­wirt­schaft –  haben sich nun zusam­men­getan, um dies zu ändern. Sie fordern eine Reihe von Reformen, um den Mieter­strom endlich auf die Spur zu setzen:

Zunächst soll für Mieter­strom keine EEG-Umlage mehr anfallen. Weiter soll wohl gesetzlich festgelegt werden, dass ein erheb­licher Teil der Erspar­nisse tatsächlich die Mieter erreicht, auch die, die nicht Mieter­strom beziehen. Hier ist nicht ganz klar, wie dies praktisch aussehen soll. Gefordert wird weiter eine Ausweitung auf Quartiers­mo­delle, also Nachbar­schaften. Dies ist ausge­sprochen sinnvoll, weil die heute geltenden Beschrän­kungen Mieter­strom­mo­delle praktisch nur dort zulassen, wo sie kaum wirtschaftlich betrieben werden können. Mehr Modelle ermög­lichen soll auch eine weitere Definition des gesetzlich gefor­derten „unmit­tel­baren räumliche Zusam­men­hangs“, der heute viele an sich attraktive Modelle verhindert.

Gefordert wird weiter eine Reform der gewer­be­steu­er­lichen Regelungen, die sich prohi­bitiv auswirken. Die Geneh­migung soll in zwei Monaten ergehen, und Dritte sollen als Contractor auftreten können.

Insgesamt ein rundes Paket. Viel spricht dafür, dass seine Umsetzung tatsächlich dazu führen würde, dass das Aufdach­po­tential bei vermie­teten Wohnge­bäuden besser genutzt werden könnte. Hier ist nun die Bundes­re­gierung am Zug, bei ihrer Umsetzung des Klima­pakets die Vorschläge, die so ähnlich auch schon andere Verbände wie der VKU geäußert haben, aufzugreifen.