Obwohl sich gentechnisch veränderte Nutzpflanzen und Futtermittel weltweit durchgesetzt haben, spielt ihr kommerzieller Anbau in Deutschland bisher keine Rolle. Auch zu Forschungszwecken gibt es aktuell laut Angaben des Standortregisters des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit keine Anbauflächen. Bisher sind in der EU aufgrund relativ anspruchsvoller Genehmigungsbedingungen bisher nur zwei Pflanzensorten zugelassen, der Genmais „Mon 810“ und die Kartoffel „Amflora“, die aber nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Herstellung von Industriestärke bestimmt ist. Deutschland hat den Anbau des Genmaises dennoch 2009 verboten, da er ein biologische Insektizid produziert und ein Eingriff in die Nahrungskette befürchtet wird. Studien hatte ergeben, dass Pflanzenreste in umliegenden Gewässern vermutlich zu Schäden an Insekten führen.
Der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil in einem Verfahren über die Marktzulassung von Lebens- und Futtermitteln gefällt, die eine gentechnisch veränderte, glyphosat- und herbizidresistente Sojabohne durch Monsanto enthalten. In dem Verfahren hatten Umweltverbände gegen die Zulassung geklagt. Allerdings war das Gericht der Auffassung, dass die Gefährdung der Umwelt und Gesundheit von den Umweltverbänden nicht ausreichend bewiesen worden sei.
Trotzdem müssen deutsche Verbraucher, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, nicht befürchten, Lebensmittel mit Gentechnik zu essen, wenn sie dies nicht wollen. Denn immerhin gibt es die EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003, nach der Lebensmittel und Futtermittel, die aus genetisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder sie enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Nicht gekennzeichnet werden müssen dagegen Tierprodukte, die mit Futtermitteln aus GVO hergestellt wurden. Aber da müssen wir wohl (oder übel) auf den Metabolismus vertrauen, der während der Verdauung das Futter auf seine chemischen Bestandteile zerlegt und ohnehin wieder neu zusammensetzt.
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