EEG-Umlage abschaffen?

Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis, sagt der berufstätige Volksmund. Allerdings scheint dies in Hinblick auf das Klimakabinett auch nicht funktioniert zu haben. Denn dieses ist gestern trotz des Drängens von Umweltministerium und Umweltverbänden einmal mehr ohne Ergebnis auseinandergegangen.

Derweil häufen sich die Vorschläge, wie man die Klimaziele am besten erreicht, ohne dabei Wohlstandsverluste zu erleiden. Manche plädieren für eine Ausweitung des Emissionshandels, und bisweilen beschleicht Begleiter dieses Systems der Verdacht, dass die Annahme, der Emissionshandel sei Steuern oder schlichtem Ordnungsrecht überlegen, auf einer unzureichenden Kenntnis seiner Realität beruht. Der Emissionshandel ist nämlich, anders als der Name sagt, kein System, indem das freie Spiel der Kräfte besonders gut zur Geltung käme, sondern zeichnet sich durch ein ganz besonders hohes Maß an Bürokratieaufwand aus. Dann schon lieber Steuern, sagen andere. Beispielsweise wabert seit mehreren Wochen ein Vorschlag von Andreas Kuhlmann, Deutsche Energieagentur (dena) durch den politischen Raum, die EEG-Umlage abzuschaffen und erneuerbare Energien künftig über die Stromsteuer zu fördern. Welche Vorteile dies haben soll, ist aber kritisch zu diskutieren.

Bei Verdoppelung der Stromsteuer unter gleichzeitiger Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Entlastung der Verbraucher um 4,5 Cent pro Kilowattstunde eintreten. Naturgemäß würden viele Verbraucher sich freuen. Aber wo kommt der Rest der Gelder her, die erforderlich sind, um Garantievergütungen und Marktprämien an die Betreiber von EE-Anlagen auszuzahlen? Kuhlmann möchte gleichzeitig das System der Energiesteuern variieren und CO2 stärker berücksichtigen, aber wie das praktisch aussehen soll, bleibt bisher weitgehend offen. Möglicherweise ergibt sich eine Deckungslücke, die aus allgemeinen Steuern aufzufüllen ist. Dies würde wiederum den Verbraucher als Steuerzahler treffen, so dass die erhoffte Entlastung auf der einen Seite möglicherweise auf der anderen Seite wieder aufgefressen würde.

Doch auch abseits der Deckungslücke sind wichtig Aspekte zu diskutieren. Erst vor wenigen Monaten hat der EuGH festgestellt, dass das Umlagesystem des EEG keine Beihilfe darstellt. Sie unterliegt deswegen nicht der Beihilfenaufsicht. Dies wäre vollkommen anders, wenn das Geld aus Steuermitteln aufgebracht würde. Wäre dem so, bestünde nicht nur eine erheblicher politischer und gemeinschaftsrechtlicher Mehraufwand, sondern auch die von der Kommission mehrfach angegriffene besondere Ausgleichsregelung (besAR) zugunsten der energieintensiven Industrie stünde ebenfalls immer wieder neu auf dem Prüfstand. Dieser Nachteil wäre nur durch erhebliche Vorteile aufzuwiegen, was in der Diskussion nicht vergessen werden darf. 

2019-07-19T14:36:16+02:0019. Juli 2019|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Von Kindern und Weisen

Im August wird der Protest der Schüler von “Fridays for Future” ein Jahr alt. Gemessen an der Kürze der Zeit, hat die 16-jährige Schülerin Greta Thunberg aus Stockholm unglaublich viel Aufmerksamkeit für ihre Sache gewonnen. Nun ist Aufmerksamkeit alleine nicht alles. Lange Zeit beherrschte die Frage die Diskussion, ob politischer Protest es überhaupt rechtfertigen könne, die Schule zu schwänzen. Ob die Schüler – mit anderen Worten – nicht lieber lernen und die schwierigen Fragen des Klimaschutzes den Profis überlassen sollten. Auf der anderen Seite gab und gibt es auch sehr viel Zustimmung. Die Aktivisten werden zu vielen Veranstaltungen und Treffen eingeladen und mit Preisen überhäuft. Aber auch das kann zweischneidig sein. Bezeichnend war die Verleihung der goldenen Kamera an Greta Thunberg, im Programm unmittelbar gefolgt von einer Werbeaktion, bei der VW einer Nachwuchsschauspielerin einen SUV spendete. Mit anderen Worten: Alles nur Umarmungstaktik, bei der die Inhalte hinter einer diffusen Wolke von Sympathie auf der Strecke bleiben?

Wenn der gute Wille ausreichend bekundet wurde, ist es tatsächlich irgendwann an der Zeit, sich konkreten Inhalten zuzuwenden. Über die sich dann wieder trefflich streiten lässt. Und dann hat tatsächlich auch die Stunde der Profis geschlagen. Nicht weil sie es immer besser wissen, aber weil Teil ihrer Professionalität ist, hinreichend bestimmte und umsetzbare Vorschläge machen zu können. So vor ein paar Tagen der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, kurz: die fünf Wirtschaftsweisen. Sie haben im Sondergutachten 2019 “Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik” ein Gesamtkonzept vorgelegt, das als Kernelement die Bepreisung von CO2 beinhaltet, aber auch weitere flankierende Einzelmaßnahmen vorschlägt. Dazu zählen sie die technologieneutrale Förderung der Grundlagenforschung.

Dabei setzen die Wirtschaftsweisen langfristig auf eine Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (EU ETS), schließen aber als Übergangslösung eine CO2-Steuer oder einen separaten Emissionshandel nicht aus. Die Wirtschaftsweisen kommen mit der von ihnen vorgestellten Ausgestaltung des Konzepts vielen typischen wirtschafts- und sozialpolitischen Einwänden bereits zuvor:

So setzen sie sehr aus internationale Kooperation, halten nichts von nationalen Alleingängen, wohl aber davon, durch Einhaltung internationaler und europäischer Verpflichtungen seine Vorbildfunktion zu erfüllen. Außerdem sollen europäische Staaten ihre Klimapolitik möglichst eng koordinieren. Zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Produktion, die nicht schon durch kostenlose Zuteilung von Zertifikaten ausgeglichen werden können, soll u.U. ein Grenzausgleich stattfinden, bei dem Importen der CO2-Preis aufgeschlagen wird.

Wie schon in vielen anderen Vorschlägen zur CO2-Bepreisung sollen die zusätzlichen Einnahmen vor allem der sozialen Abfederung dienen. Vorgeschlagen wird eine Kopfpauschale oder eine Stromsteuersenkung. Außerdem sollen individuelle Maßnahmen zur Anpassung, etwa Austausch von Heizungen, gefördert werden.

Möglicherweise gehen den protestierenden Schülerinnen und Schülern die Forderungen der Wirtschaftsweisen nicht weit genug. Andererseits können sie auch ein bisschen stolz sein. Sie haben dazu beigetragen, dass die aktuelle Diskussion in ein Stadium getreten ist, in dem sich die prominentesten Experten mit ganz konkreten Fragen der Klimapolitik befassen. Das bedeutet zum einen viel Streit, zum anderen wächst aber auch die Wahrscheinlichkeit, dass den Worten irgendwann Taten folgen.

2019-07-16T12:53:54+02:0016. Juli 2019|Emissionshandel, Energiepolitik, Umwelt|

BGH zu Netzentgelten: Beurteilungsspielraum der BNetzA nicht überschritten

Energiewende bedeutet nicht einfach nur: Kohlekraftwerk A wird abgerissen und Windkraftanlage B statt dessen aufgebaut. Dort, wo heute Atomkraftwerke oder Kohlekraftwerke stehen, sind nämlich oft – wenn nicht meistens – nicht die idealen Standorte für Anlagen, die aus Erneuerbaren Energien Strom generieren. Auch wenn die Erzeugungskapazitäten gleich bleiben würden, muss Strom künftig über ganz andere Strecken transportiert werden. Und außerdem braucht man wegen der Volatilität von Windkraft- und PV-Anlagen künftig deutlich mehr Reservekapazitäten, damit im Falle einer Dunkelflaute nicht auf einmal die Lichter ausgehen. Auch darauf müssen sich Netze künftig einstellen. Grundlegende Umbauten sind aber nicht für nichts zu haben. Wer eine Energiewende will, braucht starke Netzbetreiber. Auch aus diesem Grunde ist die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 09.07.2019 (EnVR 41/18 und EnVR 52/18) zu bedauern.

Der BGH hob mit dieser Entscheidung eine Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vom 22.03.2018 auf (3 Kart 143/16 (V) u. a.). In dieser Entscheidung hatte das OLG die Festlegung der Renditen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) als rechtswidrig angesehen. Diese hatte die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber Ende 2016 unter Verweis auf die allgemeine Zinsentwicklung deutlich beschnitten. Dabei stützte sie sich auf ein umstrittenes Gutachten von Frontier Economics Ltd. London, das unter Verwendung von teils internationalen Vergangenheitswerten einen risikolosen Basiszinssatz und einen Wagniszuschlag berechnet hat. Verbände und Unternehmen ließen die Frage der angemessenen Eigenkapitalverzinsung ebenfalls mehrfach nachprüfen und gelangten zu völlig anderen Ergebnissen. U. a. wurde bemängelt, dass die BetzA bei den Restlaufzeiten von Anleihen nicht differenziert hat. Auch wurden beim Wagniszuschlag auch Länder wie China und Russland herangezogen, was zu Verzerrungen führen musste. Die Mittelwertberechnung und der EU-Vergleich seien fehlerhaft, der Umgang mit der kalkulatorischen Gewerbesteuer unrichtig, die Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen nicht hinreichend gewürdigt worden und gegenüber der Vorgehensweise im TK-Bereich bei Altanlagen grundlos abgewichen worden.

Das OLG hatte die Festlegung der Marktrisikoprämie bemängelt.  Diese beruhe auf einer methodisch unzulässigen Verengung. Dies sah der BGH nun anders. Bisher liegen allerdings noch keine ausführlichen Gründe vor, warum das höchste deutsche Zivilgericht die Entscheidung des OLG aufgehoben hat. Die Pressemitteilung liest sich aber so, als hätten die Karlsruher Richter die ziselierten Details der Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht besonders interessiert. Statt dessen beruht ihre Entscheidung offenbar auf einer grundlegend abweichenden Ansicht über den Spielraum der BNetzA bei der Festlegung der Eigenkapitalverzinsung. Danach ist wohl nur die Methodik, nicht aber ihre Anwendung gerichtlich voll überprüfbar.

Dies wäre – wenn die Gründe dies bestätigen – nicht nur vom Ergebnis her aus den eingangs erwähnten Überlegungen zu bedauern. In einem Rechtsstaat sollte der Bereich der gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielräume möglichst eng ausfallen, um den Bürger vor einer fehlerhaften oder gar willkürlichen Ausübung öffentlicher Gewalt zu schützen. Auch diejenigen, die niedrige Netzentgelte begrüßen, weil sie sich eine Senkung der Stromkosten erhoffen, sollten eine solche Entwicklung in Ansehung von Art. 19 Abs. 4 GG deswegen nachdenklich stimmen.

2019-07-10T23:38:30+02:0010. Juli 2019|Allgemein, Energiepolitik, Gas, Strom|