EEG-Umlage abschaffen?
Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis, sagt der berufstätige Volksmund. Allerdings scheint dies in Hinblick auf das Klimakabinett auch nicht funktioniert zu haben. Denn dieses ist gestern trotz des Drängens von Umweltministerium und Umweltverbänden einmal mehr ohne Ergebnis auseinandergegangen.
Derweil häufen sich die Vorschläge, wie man die Klimaziele am besten erreicht, ohne dabei Wohlstandsverluste zu erleiden. Manche plädieren für eine Ausweitung des Emissionshandels, und bisweilen beschleicht Begleiter dieses Systems der Verdacht, dass die Annahme, der Emissionshandel sei Steuern oder schlichtem Ordnungsrecht überlegen, auf einer unzureichenden Kenntnis seiner Realität beruht. Der Emissionshandel ist nämlich, anders als der Name sagt, kein System, indem das freie Spiel der Kräfte besonders gut zur Geltung käme, sondern zeichnet sich durch ein ganz besonders hohes Maß an Bürokratieaufwand aus. Dann schon lieber Steuern, sagen andere. Beispielsweise wabert seit mehreren Wochen ein Vorschlag von Andreas Kuhlmann, Deutsche Energieagentur (dena) durch den politischen Raum, die EEG-Umlage abzuschaffen und erneuerbare Energien künftig über die Stromsteuer zu fördern. Welche Vorteile dies haben soll, ist aber kritisch zu diskutieren.
Bei Verdoppelung der Stromsteuer unter gleichzeitiger Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Entlastung der Verbraucher um 4,5 Cent pro Kilowattstunde eintreten. Naturgemäß würden viele Verbraucher sich freuen. Aber wo kommt der Rest der Gelder her, die erforderlich sind, um Garantievergütungen und Marktprämien an die Betreiber von EE-Anlagen auszuzahlen? Kuhlmann möchte gleichzeitig das System der Energiesteuern variieren und CO2 stärker berücksichtigen, aber wie das praktisch aussehen soll, bleibt bisher weitgehend offen. Möglicherweise ergibt sich eine Deckungslücke, die aus allgemeinen Steuern aufzufüllen ist. Dies würde wiederum den Verbraucher als Steuerzahler treffen, so dass die erhoffte Entlastung auf der einen Seite möglicherweise auf der anderen Seite wieder aufgefressen würde.
Doch auch abseits der Deckungslücke sind wichtig Aspekte zu diskutieren. Erst vor wenigen Monaten hat der EuGH festgestellt, dass das Umlagesystem des EEG keine Beihilfe darstellt. Sie unterliegt deswegen nicht der Beihilfenaufsicht. Dies wäre vollkommen anders, wenn das Geld aus Steuermitteln aufgebracht würde. Wäre dem so, bestünde nicht nur eine erheblicher politischer und gemeinschaftsrechtlicher Mehraufwand, sondern auch die von der Kommission mehrfach angegriffene besondere Ausgleichsregelung (besAR) zugunsten der energieintensiven Industrie stünde ebenfalls immer wieder neu auf dem Prüfstand. Dieser Nachteil wäre nur durch erhebliche Vorteile aufzuwiegen, was in der Diskussion nicht vergessen werden darf.