Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeits­kreis, sagt der berufs­tätige Volksmund. Aller­dings scheint dies in Hinblick auf das Klima­ka­binett auch nicht funktio­niert zu haben. Denn dieses ist gestern trotz des Drängens von Umwelt­mi­nis­terium und Umwelt­ver­bänden einmal mehr ohne Ergebnis auseinandergegangen.

Derweil häufen sich die Vorschläge, wie man die Klima­ziele am besten erreicht, ohne dabei Wohlstands­ver­luste zu erleiden. Manche plädieren für eine Ausweitung des Emissi­ons­handels, und bisweilen beschleicht Begleiter dieses Systems der Verdacht, dass die Annahme, der Emissi­ons­handel sei Steuern oder schlichtem Ordnungs­recht überlegen, auf einer unzurei­chenden Kenntnis seiner Realität beruht. Der Emissi­ons­handel ist nämlich, anders als der Name sagt, kein System, indem das freie Spiel der Kräfte besonders gut zur Geltung käme, sondern zeichnet sich durch ein ganz besonders hohes Maß an Bürokra­tie­aufwand aus. Dann schon lieber Steuern, sagen andere. Beispiels­weise wabert seit mehreren Wochen ein Vorschlag von Andreas Kuhlmann, Deutsche Energie­agentur (dena) durch den politi­schen Raum, die EEG-Umlage abzuschaffen und erneu­erbare Energien künftig über die Strom­steuer zu fördern. Welche Vorteile dies haben soll, ist aber kritisch zu diskutieren.

Bei Verdop­pelung der Strom­steuer unter gleich­zei­tiger Abschaffung der EEG-Umlage würde eine Entlastung der Verbraucher um 4,5 Cent pro Kilowatt­stunde eintreten. Natur­gemäß würden viele Verbraucher sich freuen. Aber wo kommt der Rest der Gelder her, die erfor­derlich sind, um Garan­tie­ver­gü­tungen und Markt­prämien an die Betreiber von EE-Anlagen auszu­zahlen? Kuhlmann möchte gleich­zeitig das System der Energie­steuern variieren und CO2 stärker berück­sich­tigen, aber wie das praktisch aussehen soll, bleibt bisher weitgehend offen. Mögli­cher­weise ergibt sich eine Deckungs­lücke, die aus allge­meinen Steuern aufzu­füllen ist. Dies würde wiederum den Verbraucher als Steuer­zahler treffen, so dass die erhoffte Entlastung auf der einen Seite mögli­cher­weise auf der anderen Seite wieder aufge­fressen würde.

Doch auch abseits der Deckungs­lücke sind wichtig Aspekte zu disku­tieren. Erst vor wenigen Monaten hat der EuGH festge­stellt, dass das Umlage­system des EEG keine Beihilfe darstellt. Sie unter­liegt deswegen nicht der Beihil­fen­auf­sicht. Dies wäre vollkommen anders, wenn das Geld aus Steuer­mitteln aufge­bracht würde. Wäre dem so, bestünde nicht nur eine erheb­licher politi­scher und gemein­schafts­recht­licher Mehraufwand, sondern auch die von der Kommission mehrfach angegriffene besondere Ausgleichs­re­gelung (besAR) zugunsten der energie­in­ten­siven Industrie stünde ebenfalls immer wieder neu auf dem Prüfstand. Dieser Nachteil wäre nur durch erheb­liche Vorteile aufzu­wiegen, was in der Diskussion nicht vergessen werden darf.