Sofortprogramm Sommer 2019
Die Grünen haben bei der Europawahl im Mai in Deutschland ihr Ergebnis verdoppelt und wurden zweitstärkste Kraft nach der CDU. Ihre klare Haltung in der Klimapolitik scheint gerade bei jungen Wählern gut angekommen zu sein. Gut einen Monat nach der Wahl haben sie ein Sofortprogramm für den Sommer 2019 vorgelegt. Darin wird ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, das die Einhaltung der Versprechungen im Pariser Klimavertrag garantieren soll.
Die Maßnahmen gliedern sich grob in drei Komplexe, nämlich Kohleausstieg, CO2-Preis und Klimaschutzgesetz.
- Was den Kohleausstieg angeht, wird ein verbindlicher Abschaltplan vorgeschlagen. Demnach sollen bis Ende 2022 ein Viertel der Braunkohle- und ein Drittel der Steinkohlekapazitäten abgeschaltet werden. Ab 2022 sollen dann Kohlekraftwerke mit einer Betriebsdauer von über 25 Jahren mit Übergangsfristen von drei bis vier Jahren abgeschaltet werden. Die Beschränkung auf diese Altanlagen erfolgt, um Entschädigungszahlungen zu minimieren. Zudem soll Strukturförderung an konkrete Abschaltungen gekoppelt werden. Zur Förderung erneuerbarer Energie wollen die Grünen „alle Regelungen streichen, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb“ behindern. Unter anderem sollen auch naturschutzrechtliche Regelungen auf den Prüfstand.
- Der CO2-Preis soll ökologisch wirksam, sozial gerecht und ökonomisch sinnvoll ausgestaltet werden. Im Verkehrs- und Wärmesektor soll er als Aufschlag auf die Energiesteuer abhängig von jeweiligen Emissionen umgesetzt werden. Als Einstiegspreis schlagen die Grünen 40 Euro/t vor. Der Preis für Zertifikate im Emissionshandel soll angeglichen werden. Die CO2-Steuer soll durch weitere ergänzende Maßnahmen wie Förderprogramme flankiert werden. Die Grünen schlagen zur sozialen Abfederung eine starke Absenkung der Stromsteuer vor und die Einführung eines Energiegeldes in Höhe von 100 Euro pro Person und Jahr. Ein Vierpersonenhaushalt soll so um etwa 460 Euro entlastet werden. Für Härtefälle sollen Fördermöglichkeiten für Umrüstung bereitgehalten werden.
- Durch das Klimaschutzgesetz soll der nationale Beitrag zu Paris einen verbindlichen rechtlichen Rahmen erhalten. In diesem Rahmen schlagen die Grünen weitere Förderungs- und steuerliche Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, bzw. Wärme, Verkehr und Landwirtschaft vor. Vor allem soll die energetische Sanierung und Wärme-Infrastruktur unterstützt werden. Zum Beispiel soll das in Baden-Württemberg erprobte Erneuerbare-Wärme-Gesetz auf Bundesebene übernommen werden.
Viele dieser Forderungen sind zwar keineswegs neu, so etwa die Forderung nach einer Kerosinsteuer und einer entsprechenden Mehrwertsteuererleichterung für das Bahnfahren oder auch die soziale Ausgestaltung der CO2-Steuer. Immerhin haben die Grünen aber ein vergleichsweise pragmatisches Gesamtkonzept vorgelegt, das den Stand der Diskussion zusammenfasst und zeigt, was getan werden könnte, um die Klimaschutzziele einzuhalten.