Die Grünen haben bei der Europawahl im Mai in Deutschland ihr Ergebnis verdoppelt und wurden zweit­stärkste Kraft nach der CDU. Ihre klare Haltung in der Klima­po­litik scheint gerade bei jungen Wählern gut angekommen zu sein. Gut einen Monat nach der Wahl haben sie ein Sofort­pro­gramm für den Sommer 2019 vorgelegt. Darin wird ein Bündel von Maßnahmen vorge­schlagen, das die Einhaltung der Verspre­chungen im Pariser Klima­vertrag garan­tieren soll.

Die Maßnahmen gliedern sich grob in drei Komplexe, nämlich Kohle­aus­stieg, CO2-Preis und Klimaschutzgesetz.

  1. Was den Kohle­aus­stieg angeht, wird ein verbind­licher Abschaltplan vorge­schlagen. Demnach sollen bis Ende 2022 ein Viertel der Braun­kohle- und ein Drittel der Stein­koh­le­ka­pa­zi­täten abgeschaltet werden. Ab 2022 sollen dann Kohle­kraft­werke mit einer Betriebs­dauer von über 25 Jahren mit Übergangs­fristen von drei bis vier Jahren abgeschaltet werden. Die Beschränkung auf diese Altanlagen erfolgt, um Entschä­di­gungs­zah­lungen zu minimieren. Zudem soll Struk­tur­för­derung an konkrete Abschal­tungen gekoppelt werden. Zur Förderung erneu­er­barer Energie wollen die Grünen „alle Regelungen streichen, die einen wirtschaft­lichen Weiter­be­trieb“ behindern. Unter anderem sollen auch natur­schutz­recht­liche Regelungen auf den Prüfstand.
  2. Der CO2-Preis soll ökolo­gisch wirksam, sozial gerecht und ökono­misch sinnvoll ausge­staltet werden. Im Verkehrs- und Wärme­sektor soll er als Aufschlag auf die Energie­steuer abhängig von jewei­ligen Emissionen umgesetzt werden. Als Einstiegs­preis schlagen die Grünen 40 Euro/t vor. Der Preis für Zerti­fikate im Emissi­ons­handel soll angeglichen werden. Die CO2-Steuer soll durch weitere ergän­zende Maßnahmen wie Förder­pro­gramme flankiert werden. Die Grünen schlagen zur sozialen Abfederung eine starke Absenkung der Strom­steuer vor und die Einführung eines Energie­geldes in Höhe von 100 Euro pro Person und Jahr. Ein Vierper­so­nen­haushalt soll so um etwa 460 Euro entlastet werden. Für Härte­fälle sollen Förder­mög­lich­keiten für Umrüstung bereit­ge­halten werden.
  3. Durch das Klima­schutz­gesetz soll der nationale Beitrag zu Paris einen verbind­lichen recht­lichen Rahmen erhalten. In diesem Rahmen schlagen die Grünen weitere Förde­rungs- und steuer­liche Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, bzw. Wärme, Verkehr und Landwirt­schaft vor. Vor allem soll die energe­tische Sanierung und Wärme-Infra­struktur unter­stützt werden. Zum Beispiel soll das in Baden-Württemberg erprobte Erneu­erbare-Wärme-Gesetz auf Bundes­ebene übernommen werden.

Viele dieser Forde­rungen sind zwar keineswegs neu, so etwa die Forderung nach einer Kerosin­steuer und einer entspre­chenden Mehrwert­steu­er­erleich­terung für das Bahnfahren oder auch die soziale Ausge­staltung der CO2-Steuer.  Immerhin haben die Grünen aber ein vergleichs­weise pragma­ti­sches Gesamt­konzept vorgelegt, das den Stand der Diskussion zusam­men­fasst und zeigt, was getan werden könnte, um die Klima­schutz­ziele einzuhalten.