Heute geschlossen: Wieso ist Wikipedia zu?

Das Internet hat die Musikindustrie erlegt. Wer 2000 geboren ist, kann Fan einer Band sein und noch nie ein Album gekauft haben. Selbst jemand, der den ganzen Tag Musik hört, wird dank iTunes Match oder Spotify vermutlich deutlich weniger für Musik ausgeben als sein 1965 geborener Vater, dessen CD-Regal schon heute ein bisschen aus der Zeit gefallen wirkt. Konsequenterweise leben Bands deswegen heute weniger vom Tonträgerverkauf. Als von Tourneeauftritten, und auch eine populärer Musiker verdient heute weniger als früher.

Die ins Äußerste gesteigerte technische Reproduzierbarkeit nicht nur von Kunstwerken, sondern von allen medialen Inhalten wird nicht nur von Musikern, sondern auch von vielen anderen Urhebern beklagt. Das ist mehr als verständlich: Die Plattformen verdienen – vor allem mit Werbung – viel Geld. Die, deren kreative Leistungen die Nutzer auf die Plattform locken, gehen oft genug ganz leer aus oder bekommen nur – siehe Musikindustrie – Brosamen vom reich gedeckten Tisch der Plattformbetreiber.

Ein modernes Urheberrecht soll diesem Missstand begegnen. Hierfür ist der europäische Gesetzgeber zuständig. Mit einer Reform der Richtlinie 2001/29/EG  will die EU unter anderem Urhebern mehr Geld verschaffen. Dafür sollen die Plattformen mehr in die Verantwortung genommen werden. Derzeit können sie sich dann, wenn Dritte unerlaubt Inhalte hochladen, meistens auf das Telemediengesetz (TMG) berufen, nach dessen § 10 sie nicht verpflichtet sind, die hochgeladenen Inhalte zu überprüfen, sondern erst dann, wenn der Berechtigte an sie herantritt, den Zugang zu diesen Inhalten sperren müssen. Die Kosten für die Rechtsverfolgung durch den Dritten tragen die Plattformen nicht.

Aber wo liegt nun das Problem, fragen sich manche Zeitungsleser ebenso wie verantwortliche Politiker. Letztere vermuten hinter den Protesten Lobbyarbeit der Plattformen oder gar Bots, also Maschinen, deren getwitterte Meinungsäußerungen nicht die Ansichten realer Menschen widerspiegeln. Diese Unterstellung regt Kritiker besonders auf. Sie fühlen sich von der Politik nicht ernst genommen. Tatsächlich ist es so, dass die Sorge eines erheblichen Teils der kritischen Öffentlichkeit berechtigt sein dürfte. In Zukunft müssten praktisch alle relevanten Plattformen dafür sorgen, dass keine Inhalte hochgeladen werden, an denen jemand anders Rechte hat. Ansonsten sollen sie haften, als hätten sie selbst das Urheberrecht verletzt. Das wäre teuer.

Praktisch soll dies über Lizenzvereinbarungen abgesichert werden. Nun sitzt bei YouTube bekanntlich nicht ein Heer von Mitarbeitern und überprüft, was hochgeladen wird. Dies sollen automatisierte Filter übernehmen, sogenannte Upload-Filter. Dies wird nun heftig kritisiert. Die Upload-Filter seien nämlich nicht so gut, wie die Politiker im Europäischen Parlament glauben. Sie könnten insbesondere Satire und Parodien nicht erkennen. Soll heißen: Das, was z. B. Jan Böhmermann macht, könnte künftig nicht mehr auf Plattformen hochgeladen werden. Die Auseinandersetzung mit Inhalten Dritter – also nicht deren unerlaubte Verbreitung – würde schweren Schaden nehmen.

Viele fürchten auch, dass nicht nur Urheberrechtsverstöße, sondern auch andere angeblich rechtswidrige Inhalte durch Uploadfilter geblockt werden, also die Basis für eine digitale Zensur geschaffen wird. Dies würde das Internet und damit die politische Öffentlichkeit tiefgreifend verändern. Diese Kritik teilen NGOs wie die Stiftung Netzpolitik. Und eben auch die Wikipedia, die aus Protest heute abgeschaltet wurde.

Ob das die Politik beeindruckt? Die Äußerungen auch maßgeblicher Politiker wie der MdE Axel Voss aus den letzten Tagen lassen nicht nur an ihrer Offenheit zweifeln. Sondern teilweise sogar am Sachverstand der Akteure, wenn in häufig verwendete Schlagworte in Zusammenhang mit einer Suchanfrage, wie sie bei Google auftauchen, als eigene Suchrubrik missdeutet werden. Bis jetzt jedenfalls läuft die Reform der Urheberrichtlinie wie geplant durch. Nächste Woche finden dann die finalen Abstimmungen im Europäischen Parlament statt. Am Wochenende soll protestiert werden. Wer die Kritik teilt, aber nicht gleich auf die Straße gehen will, kann hier unterschreiben. Oh, und wer eine gut lesbare Zusammenfassung der bestehenden Kritikpunkte sucht, dem sei dieses Interview mit der MdE Julia Reda empfohlen.

2019-03-21T09:17:08+01:0021. März 2019|Allgemein, Digitales|

"Zwischenmieter" Natur

Rechtliche Regelungen verfehlen, auch wenn sie noch so gut gemeint sind, nicht selten ihr Ziel. Das ist mitunter auch im Naturschutzrecht so. Aus Angst vor strengen Auflagen des Arten- und Gebietsschutzes verhindern viele Eigentümer von Immobilien die Ansiedlung von Natur. Nicht nur im urbanen Bereich, sondern auch auf freiem Feld werden daher Brücken, die regelmäßig gewartet und renoviert werden müssen, oft mit Spikes oder Netzen ausgestattet, um Vögel am Brüten zu hindern.

Schließlich sind Vogelnester sogar außerhalb der Brutzeit geschützt, da es nach  § 44 Absatz 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten ist, “Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten” zu zerstören,  zu denen auch alle heimischen Vogelarten zählen. Ähnlich werden Brachflächen, die später bebaut werden sollen, oft regelmäßig mit Planierraupen vom Aufwuchs oder von Senken befreit, in denen sich Kleingewässer bilden könnten, um die Ansiedlung seltener Arten im Keim zu ersticken.

Aber was nützt der beste Schutz von Bestehendem, wenn es gar nicht erst die Chance bekommt zu entstehen? Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in § 14 ff. BNatschG schützt nämlich auch nur vor der Beeinträchtigung von bereits Bestehendem. Der Schutz vor Beeinträchtigungen zu erwartender Entwicklungen ist dagegen nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund bringt die Politik und Verwaltung in Deutschland zunehmend Möglichkeiten für “Natur auf Zeit” ins Spiel. Eigentümer bekommen für ihre Bereitschaft, ihre Grundstücke für einen definierten Zeitraum über das gesetzlich geforderte Maß ökologisch aufzuwerten, die Zusage, nach Ablauf der Zeit eine naturschutzrechtliche Ausnahme erteilt zu bekommen.

Rechtlich kann dies auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, der eine Art vorgezogener Ausgleichsmaßnahme für einen späteren Eingriff beinhaltet. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt haben bereits speziellere gesetzliche Regelungen erlassen. Über eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes unter Einfügung eines § 44 Abs. 3a BNatSchG wird derzeit diskutiert.

Wie auch immer es rechtlich begründet wird, bietet Natur auf Zeit auf jeden Fall viele Möglichkeiten, wirtschaftliche Entwicklung und Naturschutz vereinbar zu machen. Dies gilt selbst in Zeiten, in denen brachliegende Grundstücke zumindest im urbanen Bereichen immer seltener werden.

 

2019-03-20T09:56:44+01:0020. März 2019|Naturschutz, Umwelt|

Der Emissionshandel und die Schweiz

Der Emissionshandel hat – dies zeigen die drastischs gestiegenen Preise – an Wirksamkeit gewonnen. Bei Kursen von stabil oberhalb der 20 EUR-Grenze wirkt sich das europäische Klimaschutzinstrument auf die Einsatzreihenfolge zwar noch nicht dergestalt aus, dass vor allem Braunkohle unwirtschaftlich würde. Aber der Emissionshandel ist aktuell nicht mehr ein völlig zu vernachlässigender und nur bürokratisch lästiger Umstand.

Um tatsächlich die Wirksamkeit zu entfalten, die das Instrument theoretisch haben könnte, wäre aber eine weitere Ausweitung der Handelstätigkeiten wünschenswert. Zwar würde nicht mehr Emission gespart, denn die emittierte Menge an Treibhausgasen steht schon mit der Festlegung der insgesamt verfügbaren Zertifikate fest. Aber je mehr gehandelt wird, um so günstiger wird – so behaupten die Ökonomen – die Einsparung jeder einzelnen Tonne CO2. Insofern gilt: Je mehr Unternehmen sich beteiligen (müssen), um so besser.

Zumindest theoretisch ist der EU-Emissionshandel im Punkt Größe schon gut aufgestellt. In der EU nehmen rund 11.000 Anlagen am System teil. Zum Vergleich: In Kalifornien sind nur rund 450 Unternehmen dabei. Klar, dass ein so kleines System wie aktuell das der Schweiz mit nur 54 Teilnehmern längst nicht dieselben Effizienzen aufweisen kann.

Nun war der Zustand des Emissionshandels lange nicht geeignet, weitere Teilnehmer zum Beitritt einzuladen. Dies hat sich nun geändert: Nunmehr haben beide Kammern der Schweiz, der Stände- wie der Nationalrat, einer Verknüpfung beider Systeme zugestimmt. Die Abschlussabstimmung gilt nun als Formalie. Der EU-Emissionshandel wächst also weiter. Eines Tages vielleicht auch mit außereuropäischen Partnern? Die Handelsmärkte würden jedenfalls ebenso profitieren wie der dieser Tage auch auf den Straßen intensiv eingeforderte Schutz des Klimas.

2019-03-19T13:14:31+01:0019. März 2019|Emissionshandel|