EP verabschiedet das Clean Energy Package (CEP)
In Windschatten der viel diskutierten Neuregelung des Urheberrechts hat gestern auch der noch ausstehende Teil des Clean Energy Packages (CEP) das Europäische Parlament passiert. Dies betrifft zentrale Aspekte des europäischen Energierechts. Die neue Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie und die Elektrizitäts-Binnenmarkt-Verordnung enthalten künftig einige neue Regelungen, die erheblichen Anpassungsbedarf für Unternehmen der Energiewirtschaft begründen.
Sprengstoff bietet schon die reformierte Stromverordnung. Hiernach dürfen nur noch Kraftwerke, die einen CO2-Emissionsstandard erfüllen, an Kapazitätsmechanismen teilnehmen. Bei einer Grenze von 550 g CO2 pro kWh Arbeit bzw. 350 kg CO2 pro installierter KW und Jahr sind Kohlekraftwerke künftig nicht mehr qualifiziert. Die Regelung gilt für neue Kraftwerke schon ab dem kommenden Jahr, aber auch für Bestandskraftwerke soll sie bereits ab 2025 greifen. Immerhin gibt es eine Ausnahme für schon bestehende Kapazitätsmechanismen. Außerdem enthält die Verordnung Regelungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel.
Die Stromrichtlinie soll die Verbraucher stärken. Dynamische Stromtarife, die entlang der Stromnachfrage im Tagesverlauf schwanken, sollen es Verbrauchern ermöglichen, zu bestimmten Zeiten Geld zu sparen. Ob dies Verbraucher dazu motivieren wird, künftig mitten in der Nacht die Waschmaschine anzuwerfen, darf aber getrost bezweifelt werden, auch wenn neue Geräte dies sicherlich ermöglichen. Zudem soll der Wechselprozess sich beschleunigen und 2026 nur noch 24 Stunden betragen.
Auch die außergerichtliche Streitbeilegung erfährt eine Aufwertung, sie wird künftig verpflichtend. Zudem wird der Datenschutz gestärkt: Verbraucher haben künftig damit alle Ansprüche – wie etwa Auskunft, Löschung und Weitergaberechte – im Hinblick auf die durch Smart Meter übertragenen Daten, die die DSGVO gewährt. Interessant ist auch, dass Vergleichsplattformen eine aktive Rolle beigemessen wird: Die Mitgliedstaaten sind künftig verpflichtet, unentgeltlich Zugang zu mindestens einem zertifizierten Vergleichsinstrument zu gewährleisten. Weitere Regulierungsvorgaben für Stromlieferverträge sollen ebenfalls den Verbraucher schützen und erlauben u. a. regulierte Preise zur Vermeidung von Energiearmut.
Formell muss noch der Rat zustimmen, dies ist nach den Kompromissen der letzten Monate aber wohl eine reine Formsache. Die für den Energievertrieb besonders wichtigen Vorgaben, wie im Endkundengeschäft künftig zu agieren ist, müssen dann noch vom nationalen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden. Die wesentlichen Messen sind aber gelesen. Einmal mehr gilt damit: Der Taktstock für die europäische Energiewirtschaft wird heute in Brüssel geschwungen.