OLG Frankfurt lehnt einseitige Änderung von Fernwärmeverträgen ab

Fernwärmeversorgung ist ein Massengeschäft. Selbst wenn nicht jeder einzelne Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Fernwärmeversorger hat, sondern oft auch die Hausverwaltungen für die Eigentümer aktiv werden, müssen auch kleine oder mittelgroße Stadtwerke viele, viele Verträge verwalten. Entsprechend viel Aufwand bedeutet es, jedem Vertragspartner hinterherzulaufen, wenn sich etwas ändert.

Um den Versorgern ihren Versorgungsauftrag zu ermöglichen, hat der Verordnungsgeber – so die bisher gängige Praxis (bestätigt etwa durch LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 22.05.2013, Az. 3 O 4143/12) – den § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV geschaffen. Dieser erlaubt es, auf die Unterschrift des Vertragspartners zu verzichten und statt dessen die Allgemeinen Vertragsbedingungen durch Veröffentlichung zu ändern. Dass die Versorger diese Möglichkeit nicht ausnutzen, um ihre Kunden zu benachteiligen, sichert die AVBFernwärmeV mit recht detaillierten Regelungen, deren Einhaltung der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann.

Diese Praxis hat das OLG Frankfurt mit Entscheidung vom 21.03.2019 (Az.: 6 U 190/17) nun grundlegend erschüttert. Dass der Senat die einseitige Änderung von Preisanpassungsklauseln kritisch sehen würde, hatte sich bereits nach der mündlichen Verhandlung angedeutet. Die verlinkte Pressemitteilung (die Urteilsgründe sind erst in einigen Wochen zu erwarten) hat aber das Zeug, die Wärmewirtschaft zu erschüttern: Der Senat meint, dass § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV nicht etwa eine Erleichterung für die Versorgungswirtschaft darstellt. Sondern eine zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung formuliert: Wer seine Versorgungsbedingungen für Fernwärme ändern will, muss mit jedem einzelnen Vertragspartner eine Vereinbarung abschließen. Und zudem die Änderung publizieren.

Aus unserer Sicht ergibt diese Lesart keinen Sinn. Welchen Sinn sollte es haben, im Massengeschäft besonders hohe Anforderungen an Vertragsänderungen zu stellen? Zumal die Annahme des OLG Frankfurt, der Versorger könne ja Änderungskündigungen aussprechen, angesichts der Laufzeiten der Verträge und der Vielzahl von Vertragspartnern und der begrenzten Ressourcen von Versorgern unrealistisch erscheint. Dass die so entstehenden zusätzlichen Aufwände Kosten verursachen, die dann auf alle Kunden verteilt werden müssten, ist sicher auch nicht im Sinne der Kunden, deren Interessen damit nur vordergründig gestärkt worden sind. Dass es dem Fernwärmeversorger oft gar nicht freisteht, ob er gerade die Preisgleitklauseln ändert, weil § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV ihn zwingt, Änderungen der Kostenstruktur auch in der Klausel nachzuvollziehen, macht die Sache auch alles andere als einfacher.

Einziger Lichtblick: Das OLG Frankfurt hat die Revision zugelassen. Die Branche hofft nun auf den Bundesgerichtshof.

2019-03-21T22:55:05+01:0021. März 2019|Allgemein, Wärme|

Heute geschlossen: Wieso ist Wikipedia zu?

Das Internet hat die Musikindustrie erlegt. Wer 2000 geboren ist, kann Fan einer Band sein und noch nie ein Album gekauft haben. Selbst jemand, der den ganzen Tag Musik hört, wird dank iTunes Match oder Spotify vermutlich deutlich weniger für Musik ausgeben als sein 1965 geborener Vater, dessen CD-Regal schon heute ein bisschen aus der Zeit gefallen wirkt. Konsequenterweise leben Bands deswegen heute weniger vom Tonträgerverkauf. Als von Tourneeauftritten, und auch eine populärer Musiker verdient heute weniger als früher.

Die ins Äußerste gesteigerte technische Reproduzierbarkeit nicht nur von Kunstwerken, sondern von allen medialen Inhalten wird nicht nur von Musikern, sondern auch von vielen anderen Urhebern beklagt. Das ist mehr als verständlich: Die Plattformen verdienen – vor allem mit Werbung – viel Geld. Die, deren kreative Leistungen die Nutzer auf die Plattform locken, gehen oft genug ganz leer aus oder bekommen nur – siehe Musikindustrie – Brosamen vom reich gedeckten Tisch der Plattformbetreiber.

Ein modernes Urheberrecht soll diesem Missstand begegnen. Hierfür ist der europäische Gesetzgeber zuständig. Mit einer Reform der Richtlinie 2001/29/EG  will die EU unter anderem Urhebern mehr Geld verschaffen. Dafür sollen die Plattformen mehr in die Verantwortung genommen werden. Derzeit können sie sich dann, wenn Dritte unerlaubt Inhalte hochladen, meistens auf das Telemediengesetz (TMG) berufen, nach dessen § 10 sie nicht verpflichtet sind, die hochgeladenen Inhalte zu überprüfen, sondern erst dann, wenn der Berechtigte an sie herantritt, den Zugang zu diesen Inhalten sperren müssen. Die Kosten für die Rechtsverfolgung durch den Dritten tragen die Plattformen nicht.

Aber wo liegt nun das Problem, fragen sich manche Zeitungsleser ebenso wie verantwortliche Politiker. Letztere vermuten hinter den Protesten Lobbyarbeit der Plattformen oder gar Bots, also Maschinen, deren getwitterte Meinungsäußerungen nicht die Ansichten realer Menschen widerspiegeln. Diese Unterstellung regt Kritiker besonders auf. Sie fühlen sich von der Politik nicht ernst genommen. Tatsächlich ist es so, dass die Sorge eines erheblichen Teils der kritischen Öffentlichkeit berechtigt sein dürfte. In Zukunft müssten praktisch alle relevanten Plattformen dafür sorgen, dass keine Inhalte hochgeladen werden, an denen jemand anders Rechte hat. Ansonsten sollen sie haften, als hätten sie selbst das Urheberrecht verletzt. Das wäre teuer.

Praktisch soll dies über Lizenzvereinbarungen abgesichert werden. Nun sitzt bei YouTube bekanntlich nicht ein Heer von Mitarbeitern und überprüft, was hochgeladen wird. Dies sollen automatisierte Filter übernehmen, sogenannte Upload-Filter. Dies wird nun heftig kritisiert. Die Upload-Filter seien nämlich nicht so gut, wie die Politiker im Europäischen Parlament glauben. Sie könnten insbesondere Satire und Parodien nicht erkennen. Soll heißen: Das, was z. B. Jan Böhmermann macht, könnte künftig nicht mehr auf Plattformen hochgeladen werden. Die Auseinandersetzung mit Inhalten Dritter – also nicht deren unerlaubte Verbreitung – würde schweren Schaden nehmen.

Viele fürchten auch, dass nicht nur Urheberrechtsverstöße, sondern auch andere angeblich rechtswidrige Inhalte durch Uploadfilter geblockt werden, also die Basis für eine digitale Zensur geschaffen wird. Dies würde das Internet und damit die politische Öffentlichkeit tiefgreifend verändern. Diese Kritik teilen NGOs wie die Stiftung Netzpolitik. Und eben auch die Wikipedia, die aus Protest heute abgeschaltet wurde.

Ob das die Politik beeindruckt? Die Äußerungen auch maßgeblicher Politiker wie der MdE Axel Voss aus den letzten Tagen lassen nicht nur an ihrer Offenheit zweifeln. Sondern teilweise sogar am Sachverstand der Akteure, wenn in häufig verwendete Schlagworte in Zusammenhang mit einer Suchanfrage, wie sie bei Google auftauchen, als eigene Suchrubrik missdeutet werden. Bis jetzt jedenfalls läuft die Reform der Urheberrichtlinie wie geplant durch. Nächste Woche finden dann die finalen Abstimmungen im Europäischen Parlament statt. Am Wochenende soll protestiert werden. Wer die Kritik teilt, aber nicht gleich auf die Straße gehen will, kann hier unterschreiben. Oh, und wer eine gut lesbare Zusammenfassung der bestehenden Kritikpunkte sucht, dem sei dieses Interview mit der MdE Julia Reda empfohlen.

2019-03-21T09:17:08+01:0021. März 2019|Allgemein, Digitales|