Kein Anschluss unter dieser WEA? – Konsultation zu Offshore-Planung eröffnet

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat letzte Woche das öffentliche Beteiligungsverfahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans wird deutlich, dass die Kapazitäten für den Netzanschluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klimaziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzeptanzprobleme stößt. Für Windparks ohne Netzanschluss ist bislang sowohl die Technologie als auch der Rechtsrahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächenentwicklungsplans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschreibungsprozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Stromleitungen in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detailliert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalenderjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Stromleitungen mit welchem Trassenverlauf dafür fertiggestellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küstengewässer setzen zusätzliche Vereinbarungen mit den Bundesländern voraus. In weiteren Schritten untersucht das BSH die ausgewiesenen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durchlaufen des Zulassungsverfahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Marktprämie und die Anbindungskapazität der Stromleitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Informationen über die aktuellen Ausbauziele der Bundesregierung. Allerdings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbezogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbauziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbauziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küstenländer fordern, sogar 20.000 MW Leistung erforderlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konsequent berücksichtigen würde, scheint dies bislang aber unrealistisch. Die Übertragungsnetzbetreiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alternative könnten grundsätzlich Offshore-Windparks ohne Netzanschluss sein, allerdings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechtsrahmen im EEG dafür bislang nicht ausreichend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.

2018-11-05T14:36:06+01:005. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom|

Der Zwischenbericht der Kohlekommission

Die Kohlekommission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Interessen der betroffenen Regionen und Arbeitnehmer unausgesprochen eher als einen Vorwand an, den Kohleausstieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entsprechend kritisch wird der nun vorliegende einstimmig verabschiedete Zwischenbericht zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen betrachtet.

Der Zwischenbericht ist ambitioniert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskussionspapier. Nicht besonders überraschend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeitsplätze in der Braunkohle wegfallen, neue Arbeitsplätze anzusiedeln. Der Klimaschutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegsdatum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbericht vorbehalten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuerzahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braunkohleregionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätzliche Mittel sollen den Strukturwandelprozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäftigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschädigungen für Energieversorger, denen man trotz geltender Genehmigungen und bestehender Genehmigungsfähigkeit ihre Kraftwerke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschädigungsloser Ausstieg aus einer Technologie – damals die Atomkraft – problematisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohlekumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobilitätsanwendungen entwickeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobilfunkstandard modellhaft mitentwickelt werden. Außerdem soll es Erleichterungen beim Planen und Bauen für neue Infrastrukturprojekte in den betroffenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir allerdings skeptisch, denn viele Verzögerungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzureichende Einhaltung und die damit verbundenen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinzstädten angesiedelten Behörden Probleme bei der Rekrutierung, wir denken hier nur an das Umweltbundesamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinzstädten wohnen. Absehbarerweise führt das zu einem Qualitätsverlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitarbeitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrsprojekten. Strecken sollen elektrifiziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S-Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel modernisiert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunftspotential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betroffenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energieerzeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brennstoffzellen, Wasserstoff, Speichertechnologien, Wärmepumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraunhofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braunkohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangspunkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasindustrie entwickelt werden. Die so entstehenden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesichert sein wie die heutigen Bergbauarbeitsplätze. Doch ist es wirklich realistisch, dass die Kohlekumpel nahtlos im anspruchsvollen F&E-Bereich weiterarbeiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entsprechend qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden können?

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqualifizierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unterqualifizierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|

Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Imageproblem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheblichen Landschaftsveränderungen durch Windkraftanlagen als eine echte Störung ihres Naturerlebens. Dagegen treten die naturschutzrechtlichen Belange, die durch Windkraftanlagen berührt werden, in der Öffentlichkeit fast in den Hintergrund. Befürworter argumentieren regelmäßig, dass auch ein Kohlekraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhetischen Qualitäten besticht. Doch gerade die Veränderung von bisher naturnahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzeptanzprobleme will die Bundesregierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammelgesetzes (aka “Hundert-Tage-Gesetz”) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeitsgruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbindliche optionale Abstandsregelungen, Höhenbegrenzungen, monetäre Beteiligungen, also offenbar Genossenschaftsmodelle, Stärkung der Entscheidungsbefugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungsverfahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwohnerinteressen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemeindebund und das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende sollen eine Stellungnahme abgeben können.

Die Ergebnisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sprechen. In diesem Zusammenhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Möglicherweise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen im Landessüden geben, wo bisher verhältnismäßig wenig Windkraft steht, aber proportional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeisterung für Windkraftanlagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entscheidungsbefugnissen der kommunalen Gebietskörperschaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Widerstände dann eben oft keine Windkraftanlagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraftverhinderungsmaßnahmen hinaus? Angesichts des Ausbaupfades für erneuerbare Energien ist eine Abschwächung des Ausbaus der Windkraft an Land jedenfalls hochproblematisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strommengen aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Zurückweichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammelgesetzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Möglicherweise gelingt es im parlamentarischen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entscheidungen, um die der Bundesgesetzgeber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbauziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|