Kein Anschluss unter dieser WEA? – Konsul­tation zu Offshore-Planung eröffnet

Das Bundesamt für Seeschiff­fahrt und Hydro­graphie (BSH) hat letzte Woche das öffent­liche Betei­li­gungs­ver­fahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächen­ent­wick­lungs­plans wird deutlich, dass die Kapazi­täten für den Netzan­schluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klima­ziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzep­tanz­pro­bleme stößt. Für Windparks ohne Netzan­schluss ist bislang sowohl die Techno­logie als auch der Rechts­rahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächen­ent­wick­lungs­plans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschrei­bungs­prozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Strom­lei­tungen in der ausschließ­lichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detail­liert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalen­derjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Strom­lei­tungen mit welchem Trassen­verlauf dafür fertig­ge­stellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küsten­ge­wässer setzen zusätz­liche Verein­ba­rungen mit den Bundes­ländern voraus. In weiteren Schritten unter­sucht das BSH die ausge­wie­senen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durch­laufen des Zulas­sungs­ver­fahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Markt­prämie und die Anbin­dungs­ka­pa­zität der Strom­leitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Infor­ma­tionen über die aktuellen Ausbau­ziele der Bundes­re­gierung. Aller­dings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbe­zogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbau­ziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbau­ziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küsten­länder fordern, sogar 20.000 MW Leistung erfor­derlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konse­quent berück­sich­tigen würde, scheint dies bislang aber unrea­lis­tisch. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alter­native könnten grund­sätzlich Offshore-Windparks ohne Netzan­schluss sein, aller­dings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechts­rahmen im EEG dafür bislang nicht ausrei­chend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.

2018-11-05T14:36:06+01:005. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom|

Der Zwischen­be­richt der Kohlekommission

Die Kohle­kom­mission hat es nicht leicht. Die einen wollen gar keinen Ausstieg aus der Kohle. Die anderen sehen die Betonung der Inter­essen der betrof­fenen Regionen und Arbeit­nehmer unaus­ge­sprochen eher als einen Vorwand an, den Kohle­aus­stieg zu behindern, der ihnen nicht schnell genug gehen kann. Entspre­chend kritisch wird der nun vorlie­gende einstimmig verab­schiedete Zwischen­be­richt zu möglichen Maßnahmen zugunsten der Braun­koh­le­re­gionen betrachtet.

Der Zwischen­be­richt ist ambitio­niert. Er soll den Menschen vor Ort frühzeitig eine Perspektive aufzeigen. Es handelt sich also nicht um ein Diskus­si­ons­papier. Nicht besonders überra­schend: Das Hauptziel ist es, dort, wo Arbeits­plätze in der Braun­kohle wegfallen, neue Arbeits­plätze anzusiedeln. Der Klima­schutz dagegen steht nicht im Fokus des Papiers, das Kapitel ist offen. Auch das Ausstiegs­datum gehört offenbar nicht zu den Punkten, auf die die Mitglieder der Kommission sich einigen konnten. Dies soll dem Endbe­richt vorbe­halten bleiben.

Geht es nach der Kommission, so soll der Steuer­zahler tief in die Tasche greifen. Zusätzlich sollen 1,5 Mrd. € in die Braun­koh­le­re­gionen im Rheinland und in Ostdeutschland fließen. Und das soll erst der erste Schritt sein. Weitere zusätz­liche Mittel sollen den Struk­tur­wan­del­prozess langfristig begleiten. Angesichts des Umstandes, dass sogar der Bericht selbst nur von 20.000 direkt und 60.000 indirekt Beschäf­tigen spricht, sind das stolze Zahlen. 

In diesen 1,5 Mrd. € sind Entschä­di­gungen für Energie­ver­sorger, denen man trotz geltender Geneh­mi­gungen und bestehender Geneh­mi­gungs­fä­higkeit ihre Kraft­werke wegnimmt, noch nicht einmal drin. Diese Kosten dürften zusätzlich anfallen, nachdem das BVerfG dem Gesetz­geber ins Stammbuch geschrieben hatte, dass ein entschä­di­gungs­loser Ausstieg aus einer Techno­logie – damals die Atomkraft – proble­ma­tisch ist.

In den nächsten Kapiteln wird es konkret. Was sollen die Kohle­kumpel in Zukunft tun? Sie sollen offenbar neue Mobili­täts­an­wen­dungen entwi­ckeln, vor allem für autonomes Fahren, im Rheinland soll der neue 5G-Mobil­funk­standard modellhaft mitent­wi­ckelt werden. Außerdem soll es Erleich­te­rungen beim Planen und Bauen für neue Infra­struk­tur­pro­jekte in den betrof­fenen Gegenden geben, ähnlich wie in den Neunzigern. Hier sind wir aller­dings skeptisch, denn viele Verzö­ge­rungen gehen auf EU-Normen bzw. deren unzurei­chende Einhaltung und die damit verbun­denen langen Prozesse zurück. Hier gibt es wenig Spielraum.

Weiter sollen Behörden verlagert werden. Dies sehen wir als Problem. Schon heute haben die in Provinz­städten angesie­delten Behörden Probleme bei der Rekru­tierung, wir denken hier nur an das Umwelt­bun­desamt in Dessau. Junge Beamte wollen nicht in Provinz­städten wohnen. Abseh­ba­rer­weise führt das zu einem Quali­täts­verlust und eher zu Di-Mi-Do-Mitar­beitern als zu einer Stärkung der Regionen.

Breiter Fokus liegt auf Verkehrs­pro­jekten. Strecken sollen elektri­fi­ziert werden (zB rund um Dresden, in die Lausitz und rund um Leipzig). S‑Bahnen sollen ausgebaut, Tunnel moder­ni­siert und Autobahnen verbreitert werden. Auch hier sehen wir wenig echtes Zukunfts­po­tential. Das Problem dieser Regionen ist ja nicht, dass man da nicht hinkommt.

Die betrof­fenen Regionen sollen weiter eine führende Stellung in der Energie­er­zeugung behalten. Offenbar ist hier an Forschung und Entwicklung rund um Netze, grüne Wärme, Brenn­stoff­zellen, Wasser­stoff, Speicher­tech­no­logien, Wärme­pumpen und andere innovative Verfahren mehr gehen. Zwei neue Fraun­hofer-Institute soll es geben. Außerdem soll Braun­kohle auch weiterhin stofflich genutzt werden, also wie Erdöl als Ausgangs­punkt für chemische Produkte. Zudem soll die in Ostdeutschland heimische Glasin­dustrie entwi­ckelt werden. Die so entste­henden Jobs sollen vergleichbar bezahlt und abgesi­chert sein wie die heutigen Bergbau­ar­beits­plätze. Doch ist es wirklich realis­tisch, dass die Kohle­kumpel nahtlos im anspruchs­vollen F&E‑Bereich weiter­ar­beiten? Werden da vielleicht Jobs geschaffen, die schon heute kaum mit entspre­chend quali­fi­zierten Mitar­beitern besetzt werden können? 

Werden hier – soweit zu unserem Fazit – nicht Jobs für hochqua­li­fi­zierte Leute geschaffen, die dort nicht wohnen wollen, und Verkehrswege für unter­qua­li­fi­zierte Leute, die gar nicht wegwollen? 

2018-11-02T10:14:07+01:002. November 2018|Energiepolitik, Strom, Umwelt, Verkehr|

Wenn ich gar nicht weiterweiß … eine Kommission für die Windkraft?

Windkraft hat ein Image­problem. Viele Menschen erleben die zum Teil erheb­lichen Landschafts­ver­än­de­rungen durch Windkraft­an­lagen als eine echte Störung ihres Natur­er­lebens. Dagegen treten die natur­schutz­recht­lichen Belange, die durch Windkraft­an­lagen berührt werden, in der Öffent­lichkeit fast in den Hinter­grund. Befür­worter argumen­tieren regel­mäßig, dass auch ein Kohle­kraftwerk ja nun nicht gerade durch seine ästhe­ti­schen Quali­täten besticht. Doch gerade die Verän­derung von bisher natur­nahen Landschaften ist vielfach ein Streitpunkt.

Diese Akzep­tanz­pro­bleme will die Bundes­re­gierung nun im Zuge des Erlasses des Energie-Sammel­ge­setzes (aka „Hundert-Tage-Gesetz“) angehen. Wie das aussehen soll? Das weiß die Koalition selbst nicht. Sie wird eine Arbeits­gruppe einsetzen, die Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Windkraft an Land erarbeiten soll. Als Beispiele für solche Maßnahmen werden genannt: Verbind­liche optionale Abstands­re­ge­lungen, Höhen­be­gren­zungen, monetäre Betei­li­gungen, also offenbar Genos­sen­schafts­mo­delle, Stärkung der Entschei­dungs­be­fugnis von Städten und Kommunen Änderungen im Planungs­ver­fahren. Beteiligt werden die Länder, Vertreter von Anwoh­ner­in­ter­essen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte-und Gemein­debund und das Kompe­tenz­zentrum Natur­schutz und Energie­wende sollen eine Stellung­nahme abgeben können.

Die Ergeb­nisse dieser Kommission sollen bis zum 31.3.2019 vorliegen. Bis zum Herbst des nächsten Jahres will die Koalition dann über konkrete Akzep­tanz­maß­nahmen und Förder­be­din­gungen sprechen. In diesem Zusam­menhang immerhin ein konkreter Vorschlag: Mögli­cher­weise soll es einen Bonus von 0,3 Cent pro Kilowatt­stunde für Anlagen im Landes­süden geben, wo bisher verhält­nis­mäßig wenig Windkraft steht, aber propor­tional viel Strom verbraucht wird.

Die wenigen konkreten Maßnahmen, die im Vorschlag genannt werden, lassen jedoch aufhorchen. Geht es hier wirklich darum, bei den Bürgern mehr Begeis­terung für Windkraft­an­lagen zu wecken? Oder würde die Stärkung von Entschei­dungs­be­fug­nissen der kommu­nalen Gebiets­kör­per­schaften nicht eher dazu führen, dass es angesichts starker Wider­stände dann eben oft keine Windkraft­an­lagen gibt? Handelt es sich also um einen Vorschlag, der zu mehr Windkraft führt? Oder laufen die Maßnahmen am Ende auf Windkraft­ver­hin­de­rungs­maß­nahmen hinaus? Angesichts des Ausbau­pfades für erneu­erbare Energien ist eine Abschwä­chung des Ausbaus der Windkraft an Land jeden­falls hochpro­ble­ma­tisch. 2030 sollen 65 % der verbrauchten Strom­mengen aus erneu­er­baren Quellen stammen. Ein Zurück­weichen bei der Windkraft wäre schwer zu kompensieren.

Es bleibt schon deswegen spannend, was aus diesem Bestandteil des Energie-Sammel­ge­setzes wird, dass nun nach langem Tauziehen vom Bundes­ka­binett verab­schiedet wurde. Mögli­cher­weise gelingt es im parla­men­ta­ri­schen Verfahren ja noch, bereits jetzt etwas konkreter zu werden. Die Verschiebung weiterer Entschei­dungen, um die der Bundes­ge­setz­geber am Ende doch nicht herum kommt, in eine weitere Kommission kann angesichts der strikten Ausbau­ziele und der hierfür laufenden Fristen eigentlich nicht sinnvoll sein.

2018-11-01T10:00:09+01:001. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|