Der Sommer ist vorbei, und die novellierte Emissionshandelsrichtlinie schon bald ein halbes Jahr in Kraft: Die Grundlage für die nächste Handelsperiode ist am 8.4.2018 in Kraft getreten. Nur wenige Wochen später stellte die Kommission eine erste, noch vorläufige Liste der von Abwanderung bedrohten Sektoren vor. Diese immerhin 44 Sektoren und Subsektoren gelten als „sichere Bank“. Sehr viel weniger CL-Mengen als in der letzten Handelsperiode würden es künftig wohl danach gar nicht. Gleichwohl waren nicht auf der Liste Verzeichnete aufgerufen, sich noch einmal zu melden.
In den nächsten Wochen sollten nun ursprünglich die Zuteilungsregeln verabschiedet werden. In mehr als nur groben Zügen sind sie bereits der Richtlinie zu entnehmen. Doch Details sind immer noch offen, etwa die Frage, wie die geplante dynamische Allokation genau aussehen soll. Zwar kursieren Entwürfe und Gerüchte, es bleibt aber noch spannend.
Derzeit sieht der Zeitplan wohl noch vor, dass Ende des Jahres eine endgültige Liste der von Abwanderung bedrohten Sektoren vorliegt, so dass Weihnachten klar sein sollte, welche Unternehmen sich über eine kostenlose Zuteilung in Höhe von 100 % der Benchmarkzuteilung freuen dürfen, statt wie andere mit 30% zu starten und dann (bis auf Fernwärme) auf eine Nullzuteilung zu sinken.
Im nächsten Jahr wird es dann ernst. Anfang des Jahres soll das TEHG in Kraft treten. Ein erster Entwurf liegt bereits vor. Das Bundeskabinett hat beschlossen. Und auch im Bundesrat hat man sich bereits mit dem TEHG beschäftigt.
Im Frühling soll sodann die Datenerhebung stattfinden. Diese ist – zusammen mit Daten aus früheren Berichterstattungen – Grundlage der künftigen Zuteilung. Ein reguläres Antragsverfahren wie in der Vergangenheit soll wohl schon deswegen nicht mehr stattfinden, weil es keine Wahlmöglichkeiten oder Spielräume mehr geben soll.
Im Herbst 2019 sollen diese Daten dann von der Bundesrepublik an die Kommission übermittelt werden. Erst 2020 sollen die Benchmarks feststehen, die die Kommission aus den Daten berechnen wird. Und erst Ende des Jahres 2020, also mit viel Optimismus knapp vor Beginn der neuen Handelsperiode, ist wohl frühestens mit Zuteilungsbescheiden zu rechnen. Doch Bescheide, die erst nach Beginn der Handelsperiode kommen, kennen wir ja schon.
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