Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vierten Handelsperiode des Emissionshandels: Am 1. August 2018 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Reform des Emissionshandels beschlossen. Damit kann direkt nach der parlamentarischen Sommerpause das parlamentarische Verfahren beginnen.
Die wichtigsten Neuerungen
# Die wesentlichen Entscheidungen über die Zuteilung werden alle auf EU-Ebene getroffen, deswegen gibt es keine deutsche Zuteilungsverordnung mehr.
# Die Härtefallklausel entfällt, weil die EU keine vorgesehen hat und der EuGH eine besondere deutsche Härtefallregelung nicht erlaubt.
# Zertifikate werden nicht mehr umgetauscht, sondern gelten fort.
# Anders als noch im Referentenentwurf enthält der Kabinettsentwurf nun eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung, Erleichterungen und den Ausschluss von Kleinemittenten zu regeln. Das ist eine ausgesprochen sinnvolle Maßnahme angesichts des sehr begrenzten Einsparpotentials dieser Anlagen bei gleichzeitig hohem Verwaltungsaufwand auf Behörden- wie Betreiberseite.
# Der Entwurf enthält erste Grundlagen für das neue Luftfahrtklimaschutzinstrument CORSIA.
Wie geht es nun weiter?
Direkt nach der Sommerpause geht der Gesetzesentwurf in den Bundestag. Überraschungen sind in den vorgeschriebenen Lesungen und dem anschließenden Bundesratsbeschluss aber nicht zu erwarten. Alles Wichtige hat bereits die EU in der neuen Emissionshandelsrichtlinie geregelt, insbesondere die Neuregelungen, die darauf abzielen, Überschüsse durch die Marktstabilitätsreserve und die sog. Wasserbettregel zu vermeiden. Details haben wir bereits an dieser Stelle zusammengefasst. Die konkreten Zuteilungsregeln wird ebenfalls die EU, diesmal in Gestalt der Europäischen Kommission, erlassen. Hier werden Benchmarks festgelegt und auch Detailregelungen getroffen. Ebenfalls wird die Kommission die Liste der abwanderungsbedrohten Sektoren erlassen. Hier gibt es schon einen ersten Entwurf, der nach der Sommerpause finalisiert werden soll.
Wir rechnen also im September mit den nächsten Schritten und sind zuversichtlich, im Rahmen unseres Seminars am 27. September 2018 in Berlin konkret referieren zu können, was die Anlagenbetreiber erwartet. Programm und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
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