Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vierten Handel­s­pe­riode des Emissi­ons­handels: Am 1. August 2018 hat das Bundes­ka­binett den Geset­zes­entwurf zur Reform des Emissi­ons­handels beschlossen. Damit kann direkt nach der parla­men­ta­ri­schen Sommer­pause das parla­men­ta­rische Verfahren beginnen.

Die wichtigsten Neuerungen

# Die wesent­lichen Entschei­dungen über die Zuteilung werden alle auf EU-Ebene getroffen, deswegen gibt es keine deutsche Zutei­lungs­ver­ordnung mehr.

# Die Härte­fall­klausel entfällt, weil die EU keine vorge­sehen hat und der EuGH eine besondere deutsche Härte­fall­re­gelung nicht erlaubt.

# Zerti­fikate werden nicht mehr umgetauscht, sondern gelten fort.

# Anders als noch im Referen­ten­entwurf enthält der Kabinetts­entwurf nun eine Verord­nungs­er­mäch­tigung für die Bundes­re­gierung, Erleich­te­rungen und den Ausschluss von Kleine­mit­tenten zu regeln. Das ist eine ausge­sprochen sinnvolle Maßnahme angesichts des sehr begrenzten Einspar­po­ten­tials dieser Anlagen bei gleich­zeitig hohem Verwal­tungs­aufwand auf Behörden- wie Betreiberseite.

# Der Entwurf enthält erste Grund­lagen für das neue Luftfahrt­kli­ma­schutz­in­strument CORSIA.

Wie geht es nun weiter?

Direkt nach der Sommer­pause geht der Geset­zes­entwurf in den Bundestag. Überra­schungen sind in den vorge­schrie­benen Lesungen und dem anschlie­ßenden Bundes­rats­be­schluss aber nicht zu erwarten. Alles Wichtige hat bereits die EU in der neuen Emissi­ons­han­dels­richt­linie geregelt, insbe­sondere die Neure­ge­lungen, die darauf abzielen, Überschüsse durch die Markt­sta­bi­li­täts­re­serve und die sog. Wasser­bett­regel zu vermeiden. Details haben wir bereits an dieser Stelle zusam­men­ge­fasst. Die konkreten Zutei­lungs­regeln wird ebenfalls die EU, diesmal in Gestalt der Europäi­schen Kommission, erlassen. Hier werden Bench­marks festgelegt und auch Detail­re­ge­lungen getroffen. Ebenfalls wird die Kommission die Liste der abwan­de­rungs­be­drohten Sektoren erlassen. Hier gibt es schon einen ersten Entwurf, der nach der Sommer­pause finali­siert werden soll.

Wir rechnen also im September mit den nächsten Schritten und sind zuver­sichtlich, im Rahmen unseres Seminars am 27. September 2018 in Berlin konkret referieren zu können, was die Anlagen­be­treiber erwartet. Programm und Anmel­de­mög­lichkeit finden Sie hier.