Bundesrat ermög­licht beschleu­nigten Netzausbau

Klavier­spielen, heißt es, wäre eigentlich kinder­leicht, wenn man nur zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle in die Tasten hauen würde. Genauso ist es mit der Energie­wende. Die Erzeugung von Strom aus erneu­er­barer Energie an sich ist das geringste Problem. Wind und Sonne gibt es schließlich umsonst. Die große Heraus­for­derung besteht darin, Energie recht­zeitig dort bereit­zu­stellen, wo sie gebraucht wird. Das ist im Strom­sektor zum größten Teil eine Frage der Übertra­gungs­netze. Die sind aller­dings dieser Heraus­for­derung immer noch nicht ausrei­chend gewachsen – und bekanntlich dauern in Deutschland Infra­struk­tur­pla­nungen öfter mal etwas länger.

Das sollte sich eigentlich schon seit 2011 mit dem Netzaus­bau­be­schleu­ni­gungs­gesetz Übertra­gungsnetz (NABEG) ändern. Aller­dings hat das noch nicht zur erhofften Beschleu­nigung geführt, so dass das Planungs- und Geneh­mi­gungs­recht für Höchst­span­nungs­lei­tungen nun weiter optimiert werden soll. Über einige der geplanten Änderungen hatten wir bereits berichtet. Auch das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren hat nun wieder einige Monate gedauert. Umstritten war dabei zwischen Bund und Ländern unter anderem, ob für Power-to-Gas-Anlagen die Netzent­gelt­be­freiung entfallen solle. Vor allem Schleswig-Holstein hatte sich dagegen stark gemacht, so dass nun zumindest solche Anlagen weiter befreit sein sollen, die vollständig aus erneu­er­baren Energie­quellen gepeist werden. Da die Bundes­re­gierung eine entspre­chende Proto­kol­lerklärung abgab, konnten langwierige Verhand­lungen im Vermitt­lungs­aus­schluss vermieden werden.

Eine andere Regelung betrifft den Beschleu­ni­gungs­zu­schlag, der in die Netzent­gelt­ver­ordnung aufge­nommen werden soll. Damit können Eigen­tümer einen Anreiz erhalten, sich schnell, nämlich innerhalb von acht Wochen, darüber zu einigen, dass die Trasse über ihr Grund­stück gebaut werden darf. Damit soll verhindert werden, dass höchste Entschä­digung derjenige bekommt, der am höchsten pokert und das Verfahren dadurch am längsten verschleppt.

2019-04-23T10:48:37+02:0023. April 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Verwaltungsrecht|

Kein Anschluss unter dieser WEA? – Konsul­tation zu Offshore-Planung eröffnet

Das Bundesamt für Seeschiff­fahrt und Hydro­graphie (BSH) hat letzte Woche das öffent­liche Betei­li­gungs­ver­fahren zur Planung der Offshore-Windenergie eröffnet. In dem Entwurf des Flächen­ent­wick­lungs­plans wird deutlich, dass die Kapazi­täten für den Netzan­schluss einen Engpass bilden. Dabei wären für die Erfüllung der Klima­ziele neue Offshore-Anlagen dringend nötig. Dies gerade angesichts der Tatsache, dass der weitere Ausbau der Windkraft an Land zunehmend auf Akzep­tanz­pro­bleme stößt. Für Windparks ohne Netzan­schluss ist bislang sowohl die Techno­logie als auch der Rechts­rahmen nicht weit genug.

Die Erstellung des Flächen­ent­wick­lungs­plans ist im Rahmen des seit 2017 geltenden Windenergie-auf-See-Gesetzes der erste von drei Schritten in einem gestuften Planungs- und Ausschrei­bungs­prozess. Im Plan legt das BSH die Gebiete für Windenergie sowie die Strom­lei­tungen in der ausschließ­lichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee im Zeitraum von 2026 bis 2030 fest. Dabei wird detail­liert bestimmt, auf welchen Flächen in welchem Kalen­derjahr wie viel Leistung an Windenergie in Betrieb genommen werden darf. Außerdem wird festgelegt, welche Strom­lei­tungen mit welchem Trassen­verlauf dafür fertig­ge­stellt werden müssen. Planungen im Bereich der Küsten­ge­wässer setzen zusätz­liche Verein­ba­rungen mit den Bundes­ländern voraus. In weiteren Schritten unter­sucht das BSH die ausge­wie­senen Flächen auf ihre Eignung und gibt sie schließlich zur Ausschreibung frei. Erst nach der Erteilung des Zuschlags und Durch­laufen des Zulas­sungs­ver­fahrens können die Anlagen von den Bietern errichtet werden. Immerhin ist ihnen dann die Markt­prämie und die Anbin­dungs­ka­pa­zität der Strom­leitung sicher.

Entgegen dem Vorentwurf enthält der aktuelle Entwurf des Plans auch Infor­ma­tionen über die aktuellen Ausbau­ziele der Bundes­re­gierung. Aller­dings werden diese noch nicht verbindlich in die Planung einbe­zogen. Deutlich wird, dass nach der aktuellen Planung die Ausbau­ziele nicht erreicht werden können. Um das Ziel von 65% Ökostrom bis 2030 zu erreichen, wäre eine Erhöhung des Ausbau­ziels von 15.000 auf mindestens 17.000 oder, wie die Branche und die Küsten­länder fordern, sogar 20.000 MW Leistung erfor­derlich. Selbst wenn das BSH dies für die Planungen konse­quent berück­sich­tigen würde, scheint dies bislang aber unrea­lis­tisch. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber kommen nämlich mit dem Netzausbau nicht hinterher. Eine Alter­native könnten grund­sätzlich Offshore-Windparks ohne Netzan­schluss sein, aller­dings ist sowohl die technische Umsetzung der „Power-to-Gas“-Technologie auf dem Meer bisher nicht weit genug gediehen, als auch der Rechts­rahmen im EEG dafür bislang nicht ausrei­chend. Hier könnte die derzeit geplante kleine EEG-Novelle Abhilfe schaffen.

2018-11-05T14:36:06+01:005. November 2018|Erneuerbare Energien, Strom|

Windkraft und Lederhosen

Bei den anste­henden Koali­ti­ons­ver­hand­lungen in Bayern wird die CSU nicht vermeiden können, sich mit aktuellen Fragen der Energie- und Klima­po­litik ausein­an­der­zu­setzen. Die Partei hatte seit der Wahl vor fünf Jahren alleine regiert und war mit ganz anderen Themen, vor allem aus dem Bereich Innen- und Migra­ti­ons­po­litik, in den Wahlkampf gezogen. Nach dem schlechten Abschneiden der CSU muss nun wieder ein Koali­ti­ons­partner her – und zwar, das sieht die bayerische Verfassung so vor, in weniger als 30 Tagen. Obwohl die Christ­so­zialen in einer Koalition mit den Grünen eine satte Mehrheit hätten, finden Koali­ti­ons­ver­hand­lungen mit ihnen gar nicht erst statt. Dies liegt nicht nur an den erwartbar unter­schied­lichen Vorstel­lungen in innen- und umwelt­po­li­ti­schen Fragen, sondern auch an einem dann zu befürch­tenden Abstim­mungspatt im Bundesrat. Aller­dings dürfte auch der aktuelle Wunsch-Partner, die Freien Wähler, der CSU einige energie- und umwelt­po­li­tische Kröten zu schlucken geben.

Vor der Wahl, bei der die Freien Wähler der CSU 160.000 Wähler abspenstig machen konnten, hatte Parteichef Hubert Aiwanger mehrfach die Energie­po­litik der bayeri­schen Staats­re­gierung kriti­siert. Anfang Juni hatte Aiwanger seinen Finger tief in die Wunde gelegt, die seiner Meinung nach in Bayern im Bereich der Energie­wende klafft. Das Thema schreie nach einer politi­schen Antwort, die Energie­po­litik der Regierung sei aber zum Still­stand gekommen oder gar „abgesoffen“, wie der Bayer in drasti­schen Worten erklärte. Hervor­ge­hoben hat Aiwanger dabei den Ausbau von Speicher­tech­no­logie, wie beispiels­weise Vorrang für «Power to Gas», sowie den längst überfäl­ligen Bau des Pumpspei­cher­kraft­werks Riedl in der Nähe von Passau. Außerdem hat Aiwanger zugleich die Einrichtung eines eigenen Energie­mi­nis­te­riums gefordert.

Was die Umsetzung der Energie­wende angeht, könnte eine „Bayern-Koalition“ unter Betei­ligung der Freien Wähler vermehrt auf Dezen­tra­li­sierung setzen. Die Freien Wählern wollen dabei auch beim Netzausbau auf die Bremse treten. Vor allem die geplanten HGÜ-Trassen Suedlink und Suedostlink lehnen sie ab, was für Konflikt­stoff sorgen dürfte, da die CSU sich in letzter Zeit zum Netzausbau bekannt hatte und die Planungen sehr weit fortge­schritten sind. Die Freien Wählern begründen ihre Forderung damit, dass die erfor­der­liche Dezen­tra­li­sierung der Strom­ver­sorgung diese Trassen ohnehin bald überflüssig machen dürfte.

Dazu passt auch der Wider­stand der Freien Wähler gegen die Abstands­re­ge­lungen für Windkraft­an­lagen, um auch in Bayern wieder die Planung neuer Anlagen möglich zu machen. Die bayerische Staats­re­gierung hatte einen Mindest­ab­stand einge­führt, der das 10-fache ihrer Höhe beträgt und zu Wohnge­bäuden u.a. in Gebieten mit Bebau­ungs­plänen und im Zusam­menhang mit bebauten Ortsteilen einge­halten werden muss (sog. 10-H-Abstands­regel). Die Freien Wähler hatten versucht, dies gerichtlich zu stoppen, schei­terten damit aber vor dem bayeri­schen Verfas­sungs­ge­richt. Auch in ihrem Wahlpro­gramm bekennen sich die Freien Wähler zum Ausbau der Windkraft in Bayern, wohin­gegen die CSU im Programm an der 10-H-Abstands­regel festhält. Dass der CSU ausge­rechnet beim Thema Dezen­tra­li­sierung von den Freien Wählern „die Schneid abgekauft“ wird, verdeut­licht einmal mehr wie den Christ­so­zialen die Wider­sprüche zwischen den Vorgaben der Berliner großen Koalition und dem bayeri­schem Eigensinn zu schaffen machen.

2018-10-22T19:21:35+02:0022. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|