Windkraft und Lederhosen

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen in Bayern wird die CSU nicht vermeiden können, sich mit aktuellen Fragen der Energie- und Klimapolitik auseinanderzusetzen. Die Partei hatte seit der Wahl vor fünf Jahren alleine regiert und war mit ganz anderen Themen, vor allem aus dem Bereich Innen- und Migrationspolitik, in den Wahlkampf gezogen. Nach dem schlechten Abschneiden der CSU muss nun wieder ein Koalitionspartner her – und zwar, das sieht die bayerische Verfassung so vor, in weniger als 30 Tagen. Obwohl die Christsozialen in einer Koalition mit den Grünen eine satte Mehrheit hätten, finden Koalitionsverhandlungen mit ihnen gar nicht erst statt. Dies liegt nicht nur an den erwartbar unterschiedlichen Vorstellungen in innen- und umweltpolitischen Fragen, sondern auch an einem dann zu befürchtenden Abstimmungspatt im Bundesrat. Allerdings dürfte auch der aktuelle Wunsch-Partner, die Freien Wähler, der CSU einige energie- und umweltpolitische Kröten zu schlucken geben.

Vor der Wahl, bei der die Freien Wähler der CSU 160.000 Wähler abspenstig machen konnten, hatte Parteichef Hubert Aiwanger mehrfach die Energiepolitik der bayerischen Staatsregierung kritisiert. Anfang Juni hatte Aiwanger seinen Finger tief in die Wunde gelegt, die seiner Meinung nach in Bayern im Bereich der Energiewende klafft. Das Thema schreie nach einer politischen Antwort, die Energiepolitik der Regierung sei aber zum Stillstand gekommen oder gar „abgesoffen“, wie der Bayer in drastischen Worten erklärte. Hervorgehoben hat Aiwanger dabei den Ausbau von Speichertechnologie, wie beispielsweise Vorrang für «Power to Gas», sowie den längst überfälligen Bau des Pumpspeicherkraftwerks Riedl in der Nähe von Passau. Außerdem hat Aiwanger zugleich die Einrichtung eines eigenen Energieministeriums gefordert.

Was die Umsetzung der Energiewende angeht, könnte eine „Bayern-Koalition“ unter Beteiligung der Freien Wähler vermehrt auf Dezentralisierung setzen. Die Freien Wählern wollen dabei auch beim Netzausbau auf die Bremse treten. Vor allem die geplanten HGÜ-Trassen Suedlink und Suedostlink lehnen sie ab, was für Konfliktstoff sorgen dürfte, da die CSU sich in letzter Zeit zum Netzausbau bekannt hatte und die Planungen sehr weit fortgeschritten sind. Die Freien Wählern begründen ihre Forderung damit, dass die erforderliche Dezentralisierung der Stromversorgung diese Trassen ohnehin bald überflüssig machen dürfte.

Dazu passt auch der Widerstand der Freien Wähler gegen die Abstandsregelungen für Windkraftanlagen, um auch in Bayern wieder die Planung neuer Anlagen möglich zu machen. Die bayerische Staatsregierung hatte einen Mindestabstand eingeführt, der das 10-fache ihrer Höhe beträgt und zu Wohngebäuden u.a. in Gebieten mit Bebauungsplänen und im Zusammenhang mit bebauten Ortsteilen eingehalten werden muss (sog. 10-H-Abstandsregel). Die Freien Wähler hatten versucht, dies gerichtlich zu stoppen, scheiterten damit aber vor dem bayerischen Verfassungsgericht. Auch in ihrem Wahlprogramm bekennen sich die Freien Wähler zum Ausbau der Windkraft in Bayern, wohingegen die CSU im Programm an der 10-H-Abstandsregel festhält. Dass der CSU ausgerechnet beim Thema Dezentralisierung von den Freien Wählern „die Schneid abgekauft“ wird, verdeutlicht einmal mehr wie den Christsozialen die Widersprüche zwischen den Vorgaben der Berliner großen Koalition und dem bayerischem Eigensinn zu schaffen machen.

2018-10-22T19:21:35+02:0022. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Mal wieder: Netzausbau

Der Netzausbau kommt nicht so voran wie geplant. Die für das Gelingen der Energiewende dringend notwendigen zusätzlichen Stromtrassen ebenso wie weitere Ausbauten des Stromnetzes sind erst in geringem Maße genehmigt; noch weniger wurde gebaut.

Den stockenden Netzausbau möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun mit einer Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) beschleunigen. Vor allem die Genehmigung soll damit schneller kommen als in der Vergangenheit. Die aktuell geplanten wesentlichen Neuerungen:

Bei Nutzung bestehender Trassen soll künftig ein vereinfachtes Planungsverfahren gelten. Durch Verzicht u. a. auf Planungskonferenzen, das aufwendige Raumordnungsverfahren und die daraus resultierende Beschränkung auf einen genehmigenden Planfeststellungsbeschluss soll wertvolle Zeit eingespart werden.

Wenn eine Leitung einmal liegt, so soll eine Erhöhung der Transportkapazität erleichtert werden, hierzu soll das Planungsrecht ertüchtigt werden. Bei Zubau oder Austausch von Leiterseilen soll sogar ein Anzeigeverfahren reichen

Wenn von einer Genehmigungserteilung ausgegangen werden kann, darf der Vorhabenträger bauen. Er muss nicht auf den Erlass warten. Für Gegner der Trassen bedeutet das zwangsläufig eine Verlagerung der Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit von Vorhaben in Eilverfahren.

Die Realisierung genehmigter Verfahren soll verbindlicher werden, zum Beispiel durch Erhöhung von Zwangsgeldern.

Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Planungsfragen soll verbessert werden, insbesondere dort, wo Bundesfachplanung und Raumordnung und Landesplanung im Konflikt stehen. Auch Konflikte zwischen einzelnen Ländern sollen besser moderiert werden

Durch diese Maßnahmen will das Ministerium erreichen, dass in den nächsten drei Jahren alle 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) adressierten Vorhaben genehmigt worden sind, die großen Stromautobahnen von Nord nach Süd endlich genehmigt werden, und die Hälfte aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz sowohl in der Zuständigkeit der Länder wie auch der Bundesnetzagentur ebenfalls das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben. Ein Instrument, um das zu erreichen, soll neben Verzicht auf einzelne Verfahrensschritte im Genehmigungsverfahren ein besseres Projektmanagement sein.

Ob und inwieweit diese Schritte ausreichen werden, um den Netzausbau zu beschleunigen, ist schwer zu prognostizieren. Eine Entschlackung des oft sehr aufwendigen Genehmigungsverfahrens ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll. Allerdings: ganz besonders dort, wo Rechte Dritter, aber auch der Naturschutz, berührt werden, stößt Beschleunigung auf natürliche Grenzen. Denn der dort vorgegebene Schutzstandard ist zum größten Teil für die Bundesrepublik Deutschland ohne die EU gar nicht veränderbar. Das bedeutet, dass die Gerichte in allen Verfahren auch dazu aufgerufen sind, die Einhaltung dieses Schutzstandards zu überprüfen. Da der Zugang zu den Gerichten kaum erschwert werden kann (und soll), würden hier nur drastische Beschleunigungen der Prozesse helfen, aber die sind im Entwurf nicht vorgesehen.

2018-10-18T08:49:39+02:0018. Oktober 2018|Energiepolitik, Strom|

Grundkurs Energie: Worüber wir reden, wenn wir über Redispatch reden

Haben Sie bestimmt auch in der Zeitung gelesen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat gestern die Zahlen zu Redispatch und Einspeisemanagement für 2017 vorgelegt. 1,4 Mrd. EUR wurden 2017 ausgegeben, um über diese Maßnahmen das Stromnetz zu entlasten, wovon rund 400 Mio. auf Redispatch entfielen. Diese Gelder gehören zu den Netzkosten, weil sie dazu dienen, das Stromnetz zu stabilisieren, und werden deswegen über die Netzentgelte auf die Letztverbraucher umgelegt. Insgesamt geht es um 18.455 GWh. Im Vorjahr 2016 reichten noch 11.475 GWh.

Aber was ist Redispatch eigentlich? Und warum wird es immer teurer?

Das Stromnetz ist eine physikalische Struktur. Vereinfacht handelt es sich um dicke Seile aus Kupfer, die im Boden vergraben werden oder ummantelt mit isolierendem Kunststoff an Masten hängen. Kupfer leitet Strom sehr gut. Man kann sich das so ein bisschen wie eine große Rutsche vorstellen: Am Kraftwerk springen lauter kleine Elektronen in das Kabel, also mitten zwischen die Kupferatome, und wenn das ganze Kupferkabel voller Elektronen ist, drängen sie an der anderen Seite wieder heraus. Da ist dann beispielsweise dieser Computer angeschlossen, an dem ich sitze.

Wenn zu wenig Elektronen ins Netz drängeln, kommt hinten kein Strom. Dann bricht das Netz zusammen. Der Strom fällt aus. Das bedeutet, dass immer gleich viel Strom im Netz sein muss. Es muss also in jedem Moment von allen Erzeugungsanlagen genau so viel Strom in die Kabel gedrückt werden, wie auf der Verbraucherseite entnommen wird. Nun ist das Netz aber ein Netz und nicht ein riesiger unterirdischer Kupferteich (auch wenn man bildlich oft vom “Stromsee” spricht). Das Netz ist nicht überall gleich dick, es gibt unterschiedliche Spannungsebenen und die Struktur ist für eine relativ ortsnahe Belieferung konzipiert und Transport über lange Strecken ist deswegen nur für relativ geringe Mengen möglich. Plakativ gesagt: Die Kabel sind einfach nicht dick genug.

Nun sind Erzeugungsanlagen nicht gleichmäßig verteilt. Im Norden drängt mehr Windkraft ins Netz. Im Süden stehen eher Kernkraftwerke oder Kohlekraftwerke. Und auch die Verbraucher sind natürlich nicht immer dort, wo gerade viel erzeugt wird. Sofern gerade Strom fehlt, um die Netze aufrechtzuerhalten, beschaffen die Netzbetreiber Reservestrom, also Regelenergie. Aber wenn es darum geht, dass der Strom gerade woanders eingespeist wird, als dort, wo man ihn braucht, greift das Redispatch. Unter Redispatch versteht man Maßnahmen, bei denen einem Kraftwerk aufgegeben wird, mehr zu produzieren, als sein Betreiber eigentlich vorhatte. Und dafür ein anderes Kraftwerk weniger erzeugt als – wie üblich – vom Betreiber am Vortag angemeldet.

Die Kraftwerke in Deutschland produzieren nämlich nicht alle gleichzeitig und immer. Ihre Betreiber sind Unternehmen, sie erzeugen Strom nur dann, wenn es sich finanziell lohnt. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Strompreisen. Sind die Erzeugungskosten eines Kraftwerks höher als der Strompreis, wird es nicht angefahren. Davon ausgenommen sind vor allem Erneuerbare Energien: Sie genießen den sogenannten Einspeisevorrang und erhalten feste Preise bzw. werden direktvermarktet und bekommen einen Zuschlag.

Aus diesem Mechanismus ergeben sich die angefallenen Kosten: Denn natürlich hatten die Kraftwerksbetreiber gute, wirtschaftliche Gründe, wieso ihre Kraftwerke laufen bzw. nicht laufen sollten. Wenn ein Kraftwerk eigentlich nicht wirtschaftlich produziert hätte, kann man den Betreiber schlecht auf seinem Verlust sitzen lassen, wenn er gezwungen wird, die Anlage nun doch laufen zu lassen. Er erhält also eine Art Auslagenersatz. Leider umfasst dieser nur im Wesentlichen Brennstoffkosten, Anfahrtkosten und die Glattstellung des Bilanzkreises für den, der nicht laufen darf, aber weitere, wichtige Kostenpositionen sind nicht abgedeckt. Ein gutes Geschäft ist das für die Betroffenen damit nicht.

Dieser Mechanismus allein erklärt aber noch nicht, wieso diese Kosten in den letzten Jahren steigen. Generell vermutet man, dass die Verlagerung und die stärker schwankenden Strommengen wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Norden hier die tragende Rolle spielen. Denn deswegen wächst die Entfernung von Erzeugung und Verbrauch, was wegen der unzureichenden Übertragungskapazitäten, also der allzu dünnen Kabel, Eingriffe erforderlich macht. Außerdem verschwinden mit den Kernkraftwerken erhebliche Erzeugungskapazitäten aus dem Markt vor allem im Süden. Zumindest für 2017 ist die Antwort aber wohl deutlich differenzierter. Offenbar sind im ersten Quartal 2017 in Frankreich konventionelle Kraftwerke ausgefallen, so dass viel deutscher Strom importiert wurde. Gleichzeitig gab es wenig Wind und Sonne. Wird im Norden wenig eingespeist, im Süden mehr entnommen, strapaziert das das Stromnetz erheblich. Zusammen mit den genannten Effekten führte das zu den Zuwächsen.

Wie man diese Kosten wieder reduziert? Die Übertragungsnetze müssten kräftig ausgebaut werden. Je dicker die Kupferkabel sind, um so mehr Elektronen können von Norden nach Süden reisen. Und damit sind Eingriffe wie Redispatch künftig nicht mehr so oft nötig.