Der Netzausbau kommt nicht so voran wie geplant. Die für das Gelingen der Energiewende dringend notwendigen zusätzlichen Stromtrassen ebenso wie weitere Ausbauten des Stromnetzes sind erst in geringem Maße genehmigt; noch weniger wurde gebaut.
Den stockenden Netzausbau möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) nun mit einer Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) beschleunigen. Vor allem die Genehmigung soll damit schneller kommen als in der Vergangenheit. Die aktuell geplanten wesentlichen Neuerungen:
Bei Nutzung bestehender Trassen soll künftig ein vereinfachtes Planungsverfahren gelten. Durch Verzicht u. a. auf Planungskonferenzen, das aufwendige Raumordnungsverfahren und die daraus resultierende Beschränkung auf einen genehmigenden Planfeststellungsbeschluss soll wertvolle Zeit eingespart werden.
Wenn eine Leitung einmal liegt, so soll eine Erhöhung der Transportkapazität erleichtert werden, hierzu soll das Planungsrecht ertüchtigt werden. Bei Zubau oder Austausch von Leiterseilen soll sogar ein Anzeigeverfahren reichen
Wenn von einer Genehmigungserteilung ausgegangen werden kann, darf der Vorhabenträger bauen. Er muss nicht auf den Erlass warten. Für Gegner der Trassen bedeutet das zwangsläufig eine Verlagerung der Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit von Vorhaben in Eilverfahren.
Die Realisierung genehmigter Verfahren soll verbindlicher werden, zum Beispiel durch Erhöhung von Zwangsgeldern.
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Planungsfragen soll verbessert werden, insbesondere dort, wo Bundesfachplanung und Raumordnung und Landesplanung im Konflikt stehen. Auch Konflikte zwischen einzelnen Ländern sollen besser moderiert werden
Durch diese Maßnahmen will das Ministerium erreichen, dass in den nächsten drei Jahren alle 2009 im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) adressierten Vorhaben genehmigt worden sind, die großen Stromautobahnen von Nord nach Süd endlich genehmigt werden, und die Hälfte aller weiteren Ausbauvorhaben im normalen Drehstromnetz sowohl in der Zuständigkeit der Länder wie auch der Bundesnetzagentur ebenfalls das Genehmigungsverfahren durchlaufen haben. Ein Instrument, um das zu erreichen, soll neben Verzicht auf einzelne Verfahrensschritte im Genehmigungsverfahren ein besseres Projektmanagement sein.
Ob und inwieweit diese Schritte ausreichen werden, um den Netzausbau zu beschleunigen, ist schwer zu prognostizieren. Eine Entschlackung des oft sehr aufwendigen Genehmigungsverfahrens ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll. Allerdings: ganz besonders dort, wo Rechte Dritter, aber auch der Naturschutz, berührt werden, stößt Beschleunigung auf natürliche Grenzen. Denn der dort vorgegebene Schutzstandard ist zum größten Teil für die Bundesrepublik Deutschland ohne die EU gar nicht veränderbar. Das bedeutet, dass die Gerichte in allen Verfahren auch dazu aufgerufen sind, die Einhaltung dieses Schutzstandards zu überprüfen. Da der Zugang zu den Gerichten kaum erschwert werden kann (und soll), würden hier nur drastische Beschleunigungen der Prozesse helfen, aber die sind im Entwurf nicht vorgesehen.
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