Bundestag berät Grenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen
Der Umweltausschuss des Bundestags hat letzte Woche grünes Licht für die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2015/2193 über mittelgroße Feuerungsanlagen durch die 44. BImSchV gegeben. Der Verordnungsentwurf folgt der Richtlinie, behält aber grundsätzlich die strengeren Grenzwerte der TA-Luft von 2002 bei. Die sog. Medium Combustion Plant Directive (MCPD) über mittelgroße Feuerungsanlagen (zwischen 1 bis 50 MW) wurde im November 2015 erlassen und wäre eigentlich bis zum 19. Dezember 2017 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Hintergrund der Richtlinie ist die weiterhin auf dem Programm stehende Verbesserung der Luftqualität. Dadurch sollen auch die nationalen Emissionshöchstmengen der 43. BImSchV besser eingehalten werden, zu denen sich Deutschland verpflichtet hat. Im Bereich der mittelgroßen Feuerungsanlagen geht es dabei beispielsweise um eine emissionsarme Ausgestaltung der Energiewende im Bereich von Holz- und Pelletheizungen oder Biogasanlagen.
Im Umweltausschuss und in der Plenumsberatung ging es darum, ob und inwieweit Deutschland seine Möglichkeiten ausschöpfen sollte, in der Verordnung über die Anforderungen der Richtlinie hinauszugehen. Dabei wurde der Regierungsentwurf von zwei Seiten attackiert: Während AfD und FDP mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen in Europa argumentierten und sich daher für eine 1:1‑Umsetzung stark machten, kritisierten die Grünen und Die Linke die Länge der Übergangsfristen und Fälle, in denen der Verordnungsentwurf doch gegenüber der TA Luft oder der besten verfügbaren Technik zurückfallen würde. So orientieren sich die Grenzwerte für NOx für Erdgasfeuerung nur an der EU-Richtlinie. Erst nach einer Übergangsfrist bis 2031 würden die Standards der insoweit strengeren TA Luft wieder gelten. Der Blick in andere Staaten wie die Schweiz, Österreich oder die Niederlande zeige Beispiele für ambitioniertere Umsetzungen. Letztlich hat sich aber, wie zu erwarten, die große Koalition mit ihrem Verordnungsentwurf durchgesetzt.